Jugendgemeinderäte
Der Jugendgemeinderat besteht je nach Bewerberzahl aus mindesten 9 bis maximal 12 Mitgliedern die ehrenamtlich tätig sind. Er wirkt bei allen die Jugend betreffenden Aufgaben mit, vor allem in den Bereichen Bildung, Jugendförderung, Umwelt sowie Kultur und Sport.
Er tagt in der Regel alle 2 Monate. Wahlberechtigt und wählbar, unabhängig von der Nationalität, sind Jugendliche die zum Zeitpunkt der Wahl das 13. Lebensjahr vollendet, das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Asperg haben.
Die Amtszeit des Jugendgemeinderates beträgt zwei Jahre.
Jugendgemeinderat aktuell
Die im Sommer 2008 geplante Wahl eines Jugendgemeinderates musste leider wegen zu wenigen Bewerbern abgesagt werden.