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Bodenrichtwerte

Informationen

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 BauGB die Richtwerte mit Stand zum 31.12.2010 für das Stadtgebiet Asperg ermittelt und in seiner Sitzung am 22.06.2011 beschlossen.

Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebiets, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. In bebauten Gebieten werden Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung , den Baugenehmiungs- oder Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Zu den aktuellen Richtwerten gelangen Sie hier!

Die genau Lage der Richtwertzonen können Sie auf dem Satellitenplan der Stadt Asperg nachvollziehen. Klicken Sie dort bei "Overlays" auf die jeweilige Bodenrichtwertzone auf.
Eine parzellengenaue Abgrenzung ist durch den Satellitenplan nicht darstellbar. Um weitere Details zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das Bauamt, Herrn Peter (Fon: 07141/269-250).

Bodenrichtwertzonen