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Für das Sanierungsgebiet „IV Bahnhofstraße“ hat die Stadt beim Land Baden-Württemberg einen Förderrahmen in Höhe von ca. 4,8 Mio. Euro beantragt. Das Land hat einen Förderrahmen in Höhe von ca. 1,7 Mio. Euro bewilligt.
Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat beschlossen, weitere Mittel für die Stadtsanierung im Haushalt der Stadt bereitzustellen, so dass für die Sanierungsmaßnahme LSP „IV Bahnhofstraße“ insgesamt ca. 2,7 Mio. Euro zur Verfügung stehen.
Ziele der Sanierung sind die
Die Stadt fördert entsprechend den vom Gemeinderat am 01.10.2013 beschlossenen Förderrichtlinien private Baumaßnahmen zur Beseitigung von baulichen Missständen entsprechend den Zielsetzungen im Sanierungsgebiet. Der energetischen Sanierung wird im Rahmen der Förderrichtlinien besonders Rechnung getragen. Nicht gefördert werden Instandhaltungsaufwendungen. Wird eine private Sanierungsmaßnahme aus einem anderen Programm gefördert, kommt eine ergänzende Zuwendung aus Städtebaufördermitteln nicht in Betracht.
Die Höhe der Förderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten, maximal 40.000 Euro je Objekt. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann der Fördersatz um bis zu 10% je Objekt erhöht werden. Erneuerungsmaßnahmen unter 3.000 Euro werden nicht gefördert.
Sofern keine Förderung erfolgt, kann der Eigentümer eventuell steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten geltend machen.
Wichtig! Vor der Sanierung muss zwingend ein Vertrag mit der Stadt Asperg geschlossen werden.
Zu den Richtlinien zur Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „IV Bahnhofstraße“ (PDF)
Kontakt:
Stadtverwaltung Asperg
Bauamt, Sachgebiet Stadtplanung und Klima
Marktplatz 1
71679 Asperg
Tel.: 07141 269-259
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