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Um Ihnen jederzeit einen Überblick über die aktuelle Lage zu verschaffen, haben wir verschiedene Informationen auf Landesebene und darüber hinaus an dieser Stelle für Sie zusammengestellt.
Über bundesweit geltende Regelungen, wie z.B. für die Einreise in die Bundesrepublik, erkundigen Sie sich bitte auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Landesweite Informationen finden Sie weiterhin unter www.baden-wuerttemberg.de.
Das baden-württembergische Landeskabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag, 24. Januar 2023 einer Änderung der Coronaverordnung zugestimmt.
Mit der Verordnung wird die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben. Die Regelungen treten am 31. Januar 2023 in Kraft.
Weitere Corona-Regeln – zum Beispiel die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patientinnen und Patienten von Arztpraxen oder vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen – liegen in der Regelungskompetenz des Bundes. Gleiches gilt für die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Sie gelten daher auch in Baden-Württemberg weiter.
Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben wird weiterhin empfohlen, eine Maske zu tragen. Dies gilt insbesondere für vulnerable Personen sowie in geschlossenen Räumlichkeiten.
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes hat im Gleichlauf mit der Bundesregelung eine befristete Laufzeit bis zum 7. April 2023, kann aber jederzeit an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.
Weitere Informationen
Die Verordnung finden Sie auch weiterhin auf www.baden-wuerttemberg.de: Link zur Seite Baden-Württemberg.de
Bei Fragen zur Corona-Verordnung steht Ihnen die Stadtverwaltung auch unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 07141/269-280.