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Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Auf dieser Seite finden Sie alle wesentliche Informationen rund um die Wahl.
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen wurden bis zum 2. Februar 2025 zugestellt. Der Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, in welchem Wahllokal Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich mit dem Wahlamt der Stadt Asperg unter der Telefonnummer 07141/269-240 in Verbindung zu setzen.
Beantragung eines Wahlscheines für die Briefwahl
Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat auch diesmal wieder die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen, um einen Wahlschein zu beantragen und welche Angaben notwendig sind.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie wahlberechtigt sind und im Wählerverzeichnis der Stadt Asperg eingetragen sind.
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
Eine telefonische Antragsstellung ist unzulässig.
Das Wahlamt der Stadt Asperg weist darauf hin, dass für die Stimmabgabe per Post bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nur ein Zeitraum von rund zwei Wochen zur Verfügung steht. Dies liegt an den besonderen Umständen der diesjährigen Briefwahl, welche die Kommunen nicht beeinflussen können.
Das Wahlamt bittet wegen der engen Fristsetzung daher Wählerinnen und Wähler, deren Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse gesandt werden sollen als ihre Wohnungsanschrift, den Briefwahlantrag mit abweichender Versandanschrift sehr frühzeitig zu stellen.
Sofern Sie für die Beantragung eines Wahlscheines nicht das auf der Wahlbenachrichtigung befindliche Formular nutzen, muss Ihr Antrag folgende Angaben enthalten:
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus folgenden Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen:
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die Stadtverwaltung hat entsprechende Bereitschaftsdienste eingerichtet (siehe unten).
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen steht Ihnen das Bürgeramt der Stadt Asperg wie folgt zur Verfügung:
Bürgeramt der Stadt Asperg
Telefon: 07141/269-233 oder 07141/269-234
Per Mail: buergeramt(@)asperg.de
Am Wahlsonntag wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt der Stadt Asperg.
Wahlamt der Stadt Asperg
Telefon: 07141/269-240 oder 07141/269-245
Per Mail: wahlen(@)asperg.de