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Aktuelles aus Asperg

Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Am 09. Juni 2024 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament sowie die Wahl des Gemeinderates, des Kreistages und der Versammlung des Verbandes der Region Stuttgart statt.

Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Wahlen.

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 19. Mai 2024 zugestellt. Der Wahlbenachrichtigung können Sie dann auch entnehmen, in welchem Wahllokal Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wahlberechtigte, die bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich mit dem Wahlamt der Stadt Asperg unter der Telefonnummer 07141/269-240 in Verbindung zu setzen.

Vorabzustellung der Stimmzettel

Frühzeitig vor den Wahlen werden an alle Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates, des Kreistages und der Versammlung des Verbandes der Region Stuttgart zugestellt.

Je nach Wahlberechtigung erhalten Wahlberechtigte einen orangenen Stimmzettel für die Regionalwahl, grüne Stimmzettel für die Wahl des Kreistags und rote Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates.

Um größere Wartezeiten in den Wahllokalen zu verhindern, füllen Sie die Stimmzettel bitte bereits zu Hause aus. Bitte achten Sie dabei auf die Angaben auf den Merkblättern zu den einzelnen Stimmzetteln und auf die Hinweise auf den Stimmzetteln selbst.

Am Wahlsonntag erhalten Sie dann im Wahllokal für die Wahl des Gemeinderates, des Kreistags und der Versammlung des Verbandes der Region Stuttgart jeweils einen entsprechenden Stimmzettelumschlag, in welchen Sie die Stimmzettel einlegen können.

Anders als bei den Kommunalwahlen erhalten Sie die Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Parlament erst im Wahllokal.

Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen beantragen, erhalten die Stimmzettel für die Kommunalwahlen in doppelter Ausfertigung. Aus technischen Gründen ist es leider nicht möglich, diese Fälle aus der Stimmzettelverteilung für die Kommunalwahlen zu entnehmen. Zusätzlich zu den Stimmzetteln für die Kommunalwahlen werden bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen natürlich aber auch die Stimmzettel für die Europawahl versendet.

Beantragung eines Wahlscheines für die Briefwahl

Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat auch diesmal wieder die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen, um einen Wahlschein zu beantragen und welche Angaben notwendig sind. Sobald der Stadtverwaltung alle Unterlagen vorliegen, werden wir so schnell wie möglich die Briefwahlunterlagen an die Antragssteller zustellen. 

Voraussetzung für die Ausstellung eines Wahlscheins ist, dass Sie

  • für die betreffende Wahl wahlberechtigt sind und
  • im Wählerverzeichnis der Stadt Asperg eingetragen sind.

Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:

  • persönlich, vor Ort im Bürgerbüro der Stadt Asperg,
  • schriftlich, per E-Mail oder Fax, wobei Sie das auf der Wahlbenachrichtigung befindliche Formular verwenden sollten,
  • durch eine mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattete Vertretung oder
  • online über folgenden Link: Briefwahlunterlagen online beantragen

Eine telefonische Antragsstellung hingegen ist unzulässig.

Bitte beachten Sie, dass eine Online-Beantragung nur bis Anfang der Woche vor dem Wahltag möglich ist. Anschließend ist nur noch eine Beantragung direkt vor Ort im Bürgeramt der Stadt Asperg möglich. Sofern Sie den Antrag auf Briefwahl online stellen, erhalten Sie aus technischen Gründen die Briefwahlunterlagen für die Europawahl in einem separaten Umschlag und eventuell zeitversetzt.

Sofern Sie für die Beantragung eines Wahlscheines nicht das auf der Wahlbenachrichtigung befindliche Formular oder den Onlinelink nutzen, muss Ihr Antrag folgende Angaben enthalten:

  • Familienname,
  • Vorname,
  • Geburtsdatum,
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und
  • Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind (steht auf der Wahlbenachrichtigung).

Vor Ort im Bürgerbüro der Stadt Asperg können Sie einen Wahlschein bis spätestens zwei Tage vor der Wahl, also bis zum 07. Juni 2024, 18 Uhr, beantragen.

Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

Soll die Stadtverwaltung Ihre Briefwahlunterlagen nicht zu Ihnen nach Hause, sondern z.B. an den Urlaubsort senden, dann benötigen wir diese Anschrift ebenfalls.

Wie bereits bei vergangenen Wahlen wird bei Internetwahlscheinanträgen für die Europawahl mit Versand an eine andere Anschrift als die Hauptwohnadresse an diese eine Kontrollmitteilung gesendet. Dies gilt bei der Versendung der Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift als die Hauptwohnadresse auch dann, wenn die Briefwahlunterlagen durch Telefax oder E-Mail beantragt worden sind.

Bitte beantragen Sie die Briefwahlunterlagen frühzeitig und berücksichtigen Sie dabei die Zeiten für den Postversand, damit Ihre Wahlbriefe auch rechtzeitig wieder auf dem Rathaus ankommen.

Bei Fragen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen steht Ihnen das Bürgeramt der Stadt Asperg wie folgt zur Verfügung:

Bürgeramt der Stadt Asperg
Telefon: 07141 269 - 233 / 07141 269 - 234 oder 07141 269 - 235.
Per Mail: buergeramt(@)asperg.de

Ab Freitag, den 07. Juni, 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag, 08. Juni 2024 bis 12.00 Uhr und am Wahlsonntag wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt der Stadt Asperg.

Wahlamt der Stadt Asperg
Telefon: 07141 269 - 240 oder 07141 269 - 245
Per Mail: wahlen(@)asperg.de

Kontakt

Anschrift Kontaktmöglichkeiten
Stadtverwaltung Asperg Tel.: 07141 269-0
Marktplatz 1 Fax: 07141 269-253
71679 Asperg E-Mail schreiben

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