Stadt Asperg

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Rechtskräftige Bebauungspläne

Im Stadtgebiet von Asperg haben zahlreichen Bebauungsplänen aus unterschiedlichen Zeiten Rechtskraft. Die Bebauungspläne können Sie über den gemeinsamen Kartendienst des Landkreises Ludwigsburg suchen und abrufen. Dieser Service ist kostenlos und steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.

Link zum Kartendienst des Landkreises Ludwigsburg

Bebauungsplan „Werbeanlagen Lurer Platz"

Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.10.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB und § 74 LBO den Bebauungsplan „Werbeanlagen Lurer Platz" in der Fassung vom 24.10.2023 samt Textteil mit Begründung als Satzung beschlossen.

Erfordernis der Planung

Der Bebauungsplan „Werbeanlagen“ für ausgewählte Hauptstraßen im Stadtgebiet Asperg wurde am 14.07.2022 rechtskräftig. Es sind dort aus dem Geltungsbereich solche Flächen ausgespart, über die bereits Bebauungspläne mit expliziten Festsetzungen zu Werbeanlagen wirksam sind.

Dazu gehört auch der Bereich Lurer Platz, zu dem seinerzeit ein Bebauungsplan in Aufstellung begriffen war; das Verfahren wurde jedoch nicht weitergeführt.

Mit dem nun vorliegenden Bebauungsplan „Werbeanlagen Lurer Platz“ soll diese Lücke im rechtskräftigen Bebauungsplan „Werbeanlagen“ geschlossen und damit sichergestellt werden, dass sich Städtebau und Stadtbild gem. § 1 (3) - (5) BauGB in der Kernstadt möglichst einheitlich weiterentwickeln.

Beschreibung des Plangebiets

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Werbeanlagen Lurer Platz“ umfasst alle öffentlichen und privaten Flächen entlang der Eglosheimer Straße in einem ausgesparten Abschnitt des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Werbeanlagen“ einschließlich des Parkplatzes vor der Stadthalle, und zwar innerhalb eines Abstands von jeweils 30 m beidseitig parallel zur Mittelachse der Fahrbahntrassen.

Der vorliegende Bebauungsplan fügt sich in den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Werbeanlagen“ nahtlos ein; er überlagert allerdings Teile der nachfolgend aufgeführten rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Asperg, die entweder als nicht qualifiziert gelten oder die lediglich unbestimmte bzw. gar keine Festsetzungen zu Werbeanlagen treffen:

  • BP zwischen Altstadt und Bahnhof (1902)
  • BP Ortsbauplanänderung An der Eberhardstraße (1952)
  • BP Lange Äcker (1953)
  • BP Neuwiesen (1955)
  • BP Eberhardstraße zwischen Wilhelm- und Badstraße (1955)

Planverfahren

Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat am 28.02.2023 die Erforderlichkeit des Bebauungsplans „Werbeanlagen Lurer Platz“ festgestellt und die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Es wurde das Planaufstellungsverfahren nach § 13 BauGB angewandt (vereinfachtes Verfahren). Von frühzeitiger Unterrichtung, Umweltbericht, Umweltprüfung und Eingriffsregelungen war das Verfahren aufgrund der o. g. Voraussetzungen nach § 13 BauGB freigestellt.

  • Aufstellungsbeschluss durch Gemeinderat (§ 2 (1) BauGB): 28.02.2023
  • Entwurfsfeststellung und Auslegungsbeschluss durch Gemeinderat (§ 3 (2) BauGB): 27.06.2023
  • Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (§ 3 (2) BauGB): 29.06.2023
  • Öffentliche Auslegung / Beteiligung der Öffentlichkeit (je einschl.) (§ 3 (2) BauGB): 03.07.2023 - 03.08.2023
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (2) BauGB): 03.07.2023 - 03.08.2023. Bei der Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen insgesamt sieben Stellungnahmen/Anregungen seitens der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange ein. Einwendungen oder Stellungnahmen Privater sind keine eingegangen

Inkrafttreten

Dieser Beschluss wurde am 02.11.2023 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Werbeanlagen Lurer Platz" in Kraft.

Einsichtnahme

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die Ergebnisse des Beteiligungs­verfahrens und der Abwägung auf dieser Seite einsehen.

Planteil

Textteil mit Begründung

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Zudem können alle Unterlagen bei der Stadtverwaltung Asperg, Marktplatz 1, 71679 Asperg, Zim­mer 315, während der offiziellen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlan­gen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor­schriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichne­ten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschrif­ten über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich ge­genüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Ver­mögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Asperg, den 02.11.2023

gez.
Christian Eiberger
Bürgermeister

 

Satzungen in Zusammenhang mit Bebauungsplänen

Satzungen zu Bebauuungsplänen können Sie in der Stadtrechtsammlung im Ratsinformationssysten nachverfolgen.

Link zur Stadtrechtsammlung der Stadt Asperg

 

Bebauungspläne in Aufstellung

Bebauungsplan „Lurer Platz“

Aufhebungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 die Aufhebung des Beschlusses vom 14.01.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lurer Platz“ beschlossen.

Der hiervon betroffene Geltungsbereich umfasst dabei folgenden Flurstücknummern:
1314, 1314/1, 1313/1, 1313/2, 1313/3, 1312/3, 1310/3, 1311, 1413/3, 1373/5, 1371/1, 1371/2, 1371/3, 1372/2, 1368/1, 1368/2, 1368/3, 1367/1, 1366, 1366/5, 1338, 1342/1, 1342/4, 1342/5, 1342/6, 1339, 1339/1, 1339/2, 1339/3, 1339/4, 1379, Teil von 1207, Teil von 1313/6, Teil von 1310/4, Teil von 1309/2, Teil von 1370/1, Teil von 1372/3.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan vom 23.12.2019 maßgebend.

Ziel des Bebauungsplans, für den der Gemeinderat am 14.01.2020 den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, war es, die offene Wirkung des Platzes sowie die dahinterliegende Stadthalle in ihrer Bedeutung an der Ortsdurchfahrt zu stärken.

Eine verfahrenstechnische Weiterführung ist bisher insbesondere vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich rechtskräftigen Bebauungsplans „Werbeanlagen Lurer Platz“ mit deckungsgleichem Geltungsbereich nicht erfolgt. Mit dem letztgenannten Bebauungsplan werden die Ziele einer Sicherung der Stadtgestaltung in der Ortsdurchfahrt teilweise realisiert. Die Realisierung der weitergehenden Ziele gestaltet sich vor allem auch in Hinblick auf den gewählten Geltungsbereich als schwierig.

Zur verfahrensrechtlichen Klarheit wurde daher der aufhebende Beschluss gefasst.

Asperg, den 30.11.2023

gez.
Christian Eiberger
Bürgermeister

Abgrenzungsplan Bebauungsplan "Lurer Platz"

Bebauungsplan "Areal Überrück, 1. Änderung"

Änderungs- und Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Areal Überrück, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Lageplan vom 14.09.2023.

Ziele und Zwecke der Planung

Ziel des Bebauungsplans „Areal Überrück“ ist die Schaffung von Wohnraum. Aufgrund des nach wie vor großen Bedarfs an Wohnraum, besonders in unserer wirtschaftlich starken Region, ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen von hohem öffentlichem Interesse.

Im Bebauungsplan „Areal Überrück“ ist ein Beherbergungsgewerbe gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO ausgeschlossen, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sind jedoch ausnahmsweise zulässig. Dabei wurde klargestellt, dass die gewerblichen Nutzungen dem Wohnen dienen müssen und durch diese Festsetzungen sichergestellt ist, dass der Schwerpunkt der Entwicklung auf der Schaffung von Wohnraum liegt.

Die Praxis und die Rechtsprechung zeigen allerdings, dass die Abgrenzung zwischen den drei Nutzungsarten Wohnen – Beherbergung – Gewerbe fließend und nicht immer rechtsicher zu treffen ist. So stellt z.B. ein "Boardinghouse" eine bauplanungsrechtlich nicht geregelte Übergangsform zwischen Wohnnutzung und Beherbergungsbetrieb da (VG Stuttgart, 28. Juli 2016, Az: 6 K 2090/16). Da das Ziel des Baubauungsplans, die Schaffung von Wohnraum, jedoch gesichert werden soll, ist für die geordnete städtebauliche Entwicklung die Anpassung des Bauleitplans „Areal Überrück“ erforderlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans unverändert abgegrenzt und eine Fläche von ca. 2,38 ha.

Die planungsrechtliche Grundlage für das Änderungsverfahren bildet der Bebauungsplan „Areal Überrück“, rechtskräftig seit 14.10.2021 - das Plangebiet ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich. Im westlichen Teil wird das Plangebiet vom Bebauungsplan „Werbeanlagen“, rechtskräftig seit 14.07.2022, überlagert.

Es wird das Planaufstellungsverfahren nach § 13a BauGB angewandt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Die Voraussetzungen dafür, d. h. Lage des Plangebiets im Innenbereich und somit Maßnahme der Innenentwicklung, liegen vor. Die zulässige bauliche Grundfläche im Plangebiet liegt und 20.000m². Von Umweltbericht, Umweltprüfung und Eingriffsregelungen ist das Verfahren aufgrund der o. g. Voraussetzungen nach §§ 13 und 13a BauGB freigestellt.

Asperg, den 05.10.2023

gez.
Christian Eiberger
Bürgermeister

Geltungsbereich Bebauungsplan "Areal Überrück, 1. Änderung"

 

Bebauungsplan „Sporthalle Im Überrück“

Aufstellungsbeschluss

In seiner Sitzung am 25.07.2023 beschloss der Gemeinderat der Stadt Asperg für das laut dem Plan „Bebauungsplan Sporthalle Im Überrück“ vom 27.06.2023 abgegrenzte Gebiet nach § 2 (1) BauGB einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Sporthalle Im Überrück“ aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).

Vom Geltungsbereich werden nach dem Abgrenzungsplan des Stadtbauamts vom 27.06.2023 folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst: Flurstücke 506, 507, 508, 509, 409/1, 409/2, 410, 411, 412, 413 sowie teilweise die Flurstücke 409, 514/3 und 519.

Zielsetzung

Die Stadt Asperg beabsichtigt den Neubau einer 4-Feldsporthalle südlich des Friedrich-List-Gymnasiums als Ersatzneubau für die bestehende Rundsporthalle. Der Gemeinderat hat bereits am 27.07.2021 beschlossen, die hierfür notwendigen Grundstücke zu erwerben. In der Sitzung am 28.03.2023 wurde der Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Vierfeldsporthalle bekräftigt.

Aufgrund des großen Bedarfs an Hallenkapazitäten soll die Halle als Vierfeldhalle geplant werden, mit dem Ziel, über den Ersatz der Rundsporthalle hinaus den Bedarf an weiteren Hallenteilen abzudecken.

Die Planungsleistungen werden aufbauend auf der vorliegenden mehrstufigen Konzeption im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs erbracht, zu dem das Verfahren am 26.07.2023 eröffnet wurde.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sporthalle Im Überrück“ für diese Fläche dient der Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Sportstätten durch den Bau einer 4-Feldsporthalle und die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Asperg, den 03.08.2023

gez.
Christian Eiberger
Bürgermeister

Geltungsbrereich Bebauungsplan "Sporthalle Im Überrück"

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