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Der Flächennutzungsplan der Stadt Asperg befindet sich aktuell in der Fortschreibung.
Im Stadtgebiet von Asperg haben zahlreichen Bebauungsplänen aus unterschiedlichen Zeiten Rechtskraft. Die Bebauungspläne können Sie über den gemeinsamen Kartendienst des Landkreises Ludwigsburg suchen und abrufen. Dieser Service ist kostenlos und steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.
Aktuelle Bebauungsplanverfahren finden Sie auch auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) handelt.
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Asperg erfolgen nach der Satzung der Stadt Asperg über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen durch das Einrücken in das Amtsblatt, die Asperger Nachrichten.
Inkrafttreten des Bebauungsplans "Areal Überrück, 1. Änderung" und der Satzung über örtliche Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in öffentlicher Sitzung am 25.03.2025 die 1. Änderung des im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Areal Überrück“ nach § 10 Abs. 1 BauGB und die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO BW) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung (GemO BW) in der Fassung vom 16.08.2024 als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Aufgrund des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB wurde keine Umweltprüfung durchgeführt. Maßgebend sind der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 16.08.2024 und der Textteil des Bebauungsplans mit den örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung jeweils in der Fassung vom 16.08.2024/25.03.2025.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Lageplan des Büros KMB vom 25.03.2025, der unverändert abgegrenzt ist und ca. 0,75 ha umfasst.
Planverfahren
Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat am 26.09.2023 die Erforderlichkeit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Areal Überrück“ festgestellt und die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Es wurde das Planaufstellungsverfahren nach § 13a BauGB angewandt (vereinfachtes Verfahren). Von frühzeitiger Unterrichtung, Umweltbericht, Umweltprüfung und Eingriffsregelungen war das Verfahren aufgrund der o. g. Voraussetzungen nach § 13 BauGB freigestellt.
Bei der Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen insgesamt 14 Stellungnahmen/Hinweise seitens der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange ein. Einwendungen oder Stellungnahmen Privater sind keine eingegangen. Diese führten zu keiner Änderung der Planung.
Der Bebauungsplan „Areal Überrück 1. Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 16.08.2024 treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung im Rathaus Asperg, Marktplatz 1, 71679 Asperg im Foyer während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann alle Unterlagen einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Formvorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Asperg geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Abweichend hiervon kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist schriftlich geltend gemacht hat.
Asperg, den 24. April 2025
gez.
Christian Eiberger
Bürgermeister
Textteil Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
Begründung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften
Satzungen zu Bebauuungsplänen können Sie in der Stadtrechtsammlung im Ratsinformationssysten nachverfolgen.
Link zur Stadtrechtsammlung der Stadt Asperg
Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans „Sporthalle Im Überrück“ und des Beschlusses der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan in der Fassung vom 09.10.2024 gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die notwendige Teiländerung des Flächennutzungsplans findet im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB statt.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Lageplan des Büros Project GmbH vom 09.10.2024.
Der räumliche Geltungsbereich betrifft die Flurstücke: 409 (Teilfläche), 409/1, 409/2, 410, 411, 412, 413, 506, 507, 508, 509, 514/3 (Teilfläche), 519 (Teilfläche) und 565 (Teilfläche).
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der unmaßstäbliche Lageplan.
Ziele und Zwecke der Planung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 (Drucksachennr. GR 054/2023) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sporthalle Im Überrück“ gefasst und die Verwaltung mit der Durchführung den weiteren Verfahrensschritten beauftragt.
In seiner Sitzung vom 14.05.2024 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt. Im Anschluss daran erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 24.06.2024 bis 24.07.2024.
Nach erfolgter Bekanntmachung des Beschlusses zur Beteiligung erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit ihre Anregungen und Stellungnahmen zu den Planinhalten bei der Stadtverwaltung einzureichen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet in schriftlicher Form statt. Da zwischenzeitlich die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung vorliegen, konnten die Inhalte und die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans konkretisiert werden. Nun wird der Entwurf des Bebauungsplans erneut öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften sowie
in der Zeit vom 08.11.2024 bis einschließlich 09.12.2024 bei der Stadtverwaltung Asperg, Marktplatz 1, 71679 Asperg, EG während den allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Hierbei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung während der üblichen Öffnungszeiten gegeben. Gerne können Sie Ihre Stellungsnahmen auch per E-Mail an c.goetz@asperg.de übermitteln. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Sämtliche Unterlagen des Entwurfs des Bebauungsplans werden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich im Anschluss zur Einsicht und zum Download eingestellt.
Asperg, den 07.11.2024
gez.
Christian Eiberger
Bürgermeister