Stadt Asperg

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Flächennutzungsplan und Bebauungspläne

Alle Informationen zum Flächennutzungsplan und den verschiedenen Bebauungsplänen finden Sie auf dieser Seite.

Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Sporthalle im Überrück“

Das Landratsamt Ludwigsburg hat die von dem Gemeinderat der Stadt Asperg am 29.04.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Sporthalle im Überrück mit Schreiben vom 21.05.2025 aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der Lageplan in der Fassung vom 08.04.2025 maßgebend.

Die Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich aller Unterlagen von Jedermann im Foyer des Rathauses Asperg während der üblichen Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres (vgl. § 215 Abs. 1 und 2 BauGB) dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Asperg geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Abweichend hiervon kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist schriftlich geltend gemacht hat.

Asperg, den 05. Juni 2025

gez.
Christian Eiberger
Bürgermeister

Planteil Änderung Flächennutzungsplan

Rechtskräftige Bebauungspläne

Im Stadtgebiet von Asperg haben zahlreichen Bebauungsplänen aus unterschiedlichen Zeiten Rechtskraft. Die Bebauungspläne können Sie über den gemeinsamen Kartendienst des Landkreises Ludwigsburg suchen und abrufen. Dieser Service ist kostenlos und steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.

Link zum Kartendienst des Landkreises Ludwigsburg

Satzungen in Zusammenhang mit Bebauungsplänen

Satzungen zu Bebauuungsplänen können Sie in der Stadtrechtsammlung im Ratsinformationssysten nachverfolgen.

Link zur Stadtrechtsammlung der Stadt Asperg

Bebauungspläne in Bearbeitung

Die folgenden Bebauungspläne befinden sich aktuell in Bearbeitung.

Bebauungsplan „Sporthalle Im Überrück“

Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans „Sporthalle Im Überrück“ und des Beschlusses der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan in der Fassung vom 09.10.2024 gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die notwendige Teiländerung des Flächennutzungsplans findet im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB statt.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Lageplan des Büros Project GmbH vom 09.10.2024.

Der räumliche Geltungsbereich betrifft die Flurstücke: 409 (Teilfläche), 409/1, 409/2, 410, 411, 412, 413, 506, 507, 508, 509, 514/3 (Teilfläche), 519 (Teilfläche) und 565 (Teilfläche).

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der unmaßstäbliche Lageplan.

Ziele und Zwecke der Planung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 (Drucksachennr. GR 054/2023) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sporthalle Im Überrück“ gefasst und die Verwaltung mit der Durchführung den weiteren Verfahrensschritten beauftragt.

In seiner Sitzung vom 14.05.2024 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt. Im Anschluss daran erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 24.06.2024 bis 24.07.2024.

Nach erfolgter Bekanntmachung des Beschlusses zur Beteiligung erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit ihre Anregungen und Stellungnahmen zu den Planinhalten bei der Stadtverwaltung einzureichen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet in schriftlicher Form statt. Da zwischenzeitlich die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung vorliegen, konnten die Inhalte und die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans konkretisiert werden. Nun wird der Entwurf des Bebauungsplans erneut öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften sowie

  • Planteil in der Fassung vom 09.10.2024
  • Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 09.10.2024
  • Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 09.10.2024
  • Umweltbericht in der Fassung vom 09.10.2024
  • GOP Bestandsplan - Biotoptypen Kartierung in der Fassung vom 09.10.2024
  • Faunistische Untersuchung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung des Büros Planbar Güthler GmbH vom 14.10.2022
  • Vorerkundung auf Kampfmittelfreiheit der Luftbild Auswertung GmbH vom 06.03.2023
  • Verkehrsuntersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Sporthalle im Überrück“ der Planungsgruppe SSW GmbH vom 12.09.2024
  • Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen durch das Bebauungsplangebiet „Sporthalle im Überrück“ in Asperg des Ingenieurbüros Kurz und Fischer GmbH vom 01.10.2024

in der Zeit vom 08.11.2024 bis einschließlich 09.12.2024 bei der Stadtverwaltung Asperg, Marktplatz 1, 71679 Asperg, EG während den allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Hierbei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung während der üblichen Öffnungszeiten gegeben. Gerne können Sie Ihre Stellungsnahmen auch per E-Mail an c.goetz@asperg.de übermitteln. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild, Arten und Biotope sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen einschließlich Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
  • Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung mit Informationen zum Vorkommen von geschützten Arten (insbesondere Vögel und Reptilien) mit entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten
  • Schalltechnische Untersuchung mit Informationen zu den Auswirkungen des Verkehrs- und Sportanlagenlärms auf die angrenzende schutzwürdige Wohnbebauung
  • Verkehrsuntersuchung mit Informationen zu den Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrs auf das umgebende Straßennetz
  • Kampfmittelerkundung mit Informationen zu möglichen Kampfmitteln
  • Stellungnahmen der Behörden zu den Themen Vorhaltegebiet für Naturschutz- und Landschaftspflege, Streuobstwiese, Blindschleiche, Wasserschutzgebiete / Grundwasserschutz, Bodenschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, Immissionsschutz und Landwirtschaft

Sämtliche Unterlagen des Entwurfs des Bebauungsplans werden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich im Anschluss zur Einsicht und zum Download eingestellt.

Asperg, den 07.11.2024

gez.
Christian Eiberger
Bürgermeister

Planteil

Textliche Festsetzungen

Begründung

Umweltbericht

GOP Bestandsplan

Faunistische Untersuchung

Vorerkundung auf Kampfmittelfreiheit

Verkehrsuntersuchung

Schallimmissionsprognose

Kontakt

Anschrift Kontaktmöglichkeiten
Stadtverwaltung Asperg Tel.: 07141 269-0
Marktplatz 1 Fax: 07141 269-253
71679 Asperg E-Mail schreiben

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