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Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in seiner Sitzung vom 28.02.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Werbeanlagen Lurer Platz“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Lageplan vom 23.01.2023.
Ziele und Zwecke der Planung
Zur Sicherung des Stadtbildes im städtebaulich zentralen Bereich Lurer Platz mit angrenzender Stadthalle soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Durch die planungsrechtlichen Festsetzungen zu Werbeanlagen sollen die städtebauliche Entwicklung des Straßenzuges sowie des Parkplatzes bis zur dahinterliegenden Stadthalle in ihrer Bedeutung und ihrem Stadtbild an der Ortsdurchfahrt gestärkt und städtebauliche Missstände vermieden werden.
Insbesondere soll der Bebauungsplan Festsetzungen zu Art und Maß baulicher und sonstiger Werbeanlagen sowie Aussagen über die künftige Gestaltung von Werbeanlagen innerhalb des Abgrenzungsbereiches treffen.
Der Bebauungsplan „Werbeanlagen Lurer Platz“ wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Asperg, den 09.03.2023
gez.
Christian Eiberger
Bürgermeister
Geltungsbereich des Bebauungsplans "Werbeanlagen Lurer Platz"