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Bereits in seiner Sitzung am 30. April 2019 beschloss der Gemeinderat die Fortschreibung und somit die Überarbeitung des im Jahr 2014 erstellten Lärmaktionsplans.
Ziel des Lärmaktionsplans ist die Erstellung eines Konzeptes, um schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern. Zahlreiche Maßnahmen wurden im Rahmen der Beschlüsse der 1. und 2. Stufe des Lärmaktionsplans in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt.
In der Sitzung des Gemeinderates am 24. November 2020 wurde gefordert, die Wirksamkeit der Temporeduzierung auf 30 km/h tags/nachts, beziehungsweise auf 40 km/h tags/nachts für alle Ortsdurchgangsstraßen im Stadtgebiet darzustellen. Auf Basis dieser Untersuchungen wurde ein Entwurf für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans erstellt. Der Entwurf wurde mit einem Maßnahmenkatalog in der Gemeinderatssitzung am 22. Februar 2022 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Daraufhin erfolgte die öffentliche Auslegung vom 30. Mai 2022 bis zum 30. Juni 2022. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden im Rahmen der Abwägung teilweise in den Plan eingearbeitet und teilweise zur Kenntnis genommen. Die Abwägung nahm der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25. Juli 2023 vor.
Damit einhergehend beschloss der Gemeinderat einstimmig auch die 3. Stufe des Lärmaktionsplans mit folgenden Maßnahmen:
Kurzfristig geplante Maßnahmen (< 2 Jahre)
Mittelfristig/Langfristig geplante Maßnahmen (> 2 Jahre)
Den Lärmaktionsplan der Stadt Asperg können Sie über folgendne Link herunterladen und einsehen: Lärmaktionsplan der Stadt Asperg