Stadt Asperg

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Ratsinformationssystem, Stadtrecht, Sitzungsberichte

digital die Arbeit des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen...

Das Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Mit Hilfe des Ratsinformationssystems wird der gesamte Prozess der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung und Nachbearbeitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse digital gestaltet.

Auch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich große Vorteile. Öffentliche Beratungsunterlagen sowie die dazugehörigen Beschlüsse können im Ratsinformationssystem eingesehen werden. So wird für mehr Transparenz gesorgt und die Arbeit des Gemeinderats kann von der Öffentlichkeit noch besser nachvollzogen werden. Die Umstellung auf das digitale Ratsinformationssystem erfolgte zum 01. Januar 2021. Vorangegangene Sitzungen können daher nicht im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Mit Klick auf den Sitzungstermin erscheinen alle näheren Informationen zur Sitzung, die Sitzungsdokumente und die Tagesordnung. Für die in der Zukunft liegenden Termine können die Tagesordnungen und Dokumente in der Regel fünf Tage vor dem Sitzungstermin abgerufen werden. Beschlussprotokolle hingegen sind nach Fertigstellung abrufbar. Verschiedene Suchfunktionen runden das Ratsinformationssystem ab.

Der Login-Bereich ist ausschließlich den Mitgliedern des Gemeinderates vorbehalten.

Wer Kontakt zu einem Mitglied des Gemeinderats aufnehmen möchte, kann dies ebenfalls über das Ratsinformationssystem tun. Dort sind alle Kontaktdaten der Mitglieder des Gemeinderates hinterlegt. Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Mitglied des Gemeinderats hat hierfür seine Zustimmung erteilt. Denn gerade im digitalen Zeitalter ist Datenschutz von besonderer Bedeutung.

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg gelangen Sie über folgenden Link:

  Link zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Stadtrechtsammlung

Auch die Stadtrechtsammlung mit allen wichtigen kommunalen Satzungen und Richtlinien finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein zusätzliches Serviceangebot der Stadt Asperg handelt und nicht um eine öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO). Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Asperg erfolgen nach der Satzung der Stadt Asperg über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen durch das Einrücken in das Amtsblatt, die Asperger Nachrichten.

  Link zur Stadtrechtsammlung der Stadt Asperg

Berichte aus den Sitzungen des Gemeinderates

Zusätzlich zu den Beschlussprotokollen im Ratsinformationssystem können Sie hier auch die ausführlichen Sitzungsberichte der vergangenen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen. Die Sitzungsberichte werden auch in den Asperger Nachrichten (Amtsblatt) abgedruckt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2023

Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024, des Investitionsprogramms und des Wirtschaftsplans der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2024

In der Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2023 wurde von der Stadtverwaltung der Entwurf des Haushaltsplans 2024 eingebracht.

Die wichtigsten Zahlen des von der Stadtverwaltung eingebrachten Haushaltsplans im Einzelnen:

  • Das Volumen des Gesamtergebnishaushalts beträgt bei den ordentlichen Erträgen 42.463.300 € und bei den ordentlichen Aufwendungen 44.909.400 €.
  • Das veranschlagte ordentliche Ergebnis beträgt somit – 2.446.100 €.
  • Im Jahr 2024 werden keine außerordentlichen Erträge erwartet.
  • Das veranschlagte Gesamtergebnis beträgt ebenfalls – 2.446.100 €.
  • Im Gesamtfinanzhaushalt betragen die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 41.886.000 € und die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 42.034.600 €.
  • Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit 148.600 €.
  • Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 2.073.600 €.
  • Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 12.557.700 €.
  • Im Jahr 2024 entsteht aus der Investitionstätigkeit somit ein veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von 10.484.100 €.
  • Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von 773.200 € entspricht der ordentlichen Darlehenstilgung. Der Finanzierungsmittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres 2024 ändert sich um – 11.405.900 €.
  • Aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel kann der Finanzmittelbedarf im Jahr 2024 ohne die Aufnahme von Darlehen finanziert werden.

Im Finanzhaushalt sind Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 12.557.700 € vorgesehen. Schwerpunkte bei den Investitionen im Jahr 2024 sind:

  • der Erwerb von Grundstücken 900.000 €.
  • Planungen Neubau Sporthalle 1 Mio. €.
  • Kanalsanierungen (u.a. Stuttgarter Straße, Quartier Grafenbühl) 1,5 Mio. €.
  • Straßenbau (u.a. Stuttgarter Straße, Quartier Grafenbühl) 1,9 Mio. €.
  • bewegliches Vermögen für den Bauhof mit 430.000 €.
  • investive Kanalsanierungen mit 350.000 €.
  • Zuweisungen an die Kläranlagen Ludwigsburg und den Zweckverband Leudelsbach mit 1,5 Mio. €.
  • der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen mit 650.000 €.
  • Erneuerung der Heizanlage Stadthalle mit 750.000 €.
  • Erneuerung der Heizanlage Goetheschule mit 620.000 €.

Im Finanzhaushalt sind Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 2.073.600 € vorgesehen. Aufgrund der Rücklagen zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 können die Investitionsmaßnahmen 2024 ein letztes Mal ohne Kreditaufnahme finanziert werden.

Der Kassenbestand zum 01.01.2024 beträgt rund 13 Mio. € und liegt somit deutlich über den Schätzungen aus dem Haushalt 2023. Die deutlich verbesserte Rücklagenentwicklung im Jahr 2023 ist, neben der guten Gewerbesteuerentwicklung im Jahr 2023, auch darauf zurückzuführen, dass der Mittelabfluss für Investitionsmaßnahmen im Jahr 2023 nicht wie geplant erfolgt ist. Dieser verlagert sich in die Folgejahre.

Für den Ausgleich des Defizits aus dem laufenden Betrieb (ca. – 2.4 Mio. Euro) sowie die Finanzierung des Investitionsprogramms (ca. 10,5 Mio. Euro) und die Tilgungen (773.000 €) werden Mittel in Höhe von rund 13 Mio. € benötigt. Zur Folge hat dies, dass die Rücklagen zu einem großen Teil aufgebraucht werden. Die Rücklage wird sich auf einen voraussichtlichen Stand von ca. 1,6 Mio. Euro reduzieren.

Der Schuldenstand beträgt zu Beginn des Haushaltsjahres rund 8 Mio. €. Hiervon entfallen 5,3 Mio. € auf den städtischen Haushalt. Die restlichen Darlehen in Höhe von 2,7 Mio. € entfallen auf die Städtische Bau- und Verwaltungs GmbH Asperg, welche die Zins- und Tilgungsleistungen dem städtischen Haushalt in voller Höhe erstattet. Im Haushaltsjahr 2024 ist keine Kreditaufnahme für den städtischen Haushalt geplant. Gleichzeitig werden 773.000 € getilgt. Der Schuldenstand beträgt am 31.12.2024 voraussichtlich 7.270.783 €. Davon entfallen auf die Stadt 4.800.724 € und auf die Städtische Bau- und Verwaltungs GmbH 2.470.059 €.

Eine weitere Darlehensaufnahme wird voraussichtlich erst ab dem Finanzplanungsjahr 2025 notwendig. Aufgrund der hohen Investitionssummen in den kommenden Jahren, unter anderem für den Hallenneubau, die umfassenden Sanierungsmaßnahmen im Straßen und Kanalbereich sowie durch den Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft wird die Verschuldung der Stadt Asperg auf ca. 40 Mio. € ansteigen. Die Darlehenshöhe der Städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH Asperg beträgt hiervon nur knapp 2 Mio. €.

Ebenfalls eingebracht wurde der Wirtschaftsplan für die Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2024.

Die Stadt Asperg betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb unter dem Namen „Stadtwerke Asperg“. Zweck des Eigenbetriebs ist die Versorgung des Stadtgebiets Asperg und damit aller Einwohner und Betriebe mit Trinkwasser.

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 14. Dezember 2004 wurde ab dem Jahr 2005 die Betriebssparte „Tiefgarage Stadtmitte“ in den Eigenbetrieb Stadtwerke Asperg aufgenommen. Am 01. Oktober 2007 ging die neue Tiefgarage in Betrieb.

Eckdaten des Erfolgsplanes:

  • Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes erhöht sich um 67.600 € auf 1.681.400 € gegenüber dem Vorjahr.
  • Der Wasserzins (Verbrauchsgebühr / m³) beträgt zum 01.01.2024 netto 1,84 €/m³. Die Grundgebühren wurden zum 01.01.2023 erhöht. Die Gesamterlöse aus dem Wasserverkauf werden mit 1.500.000 € prognostiziert.
  • Die Bezugskosten bei der Landeswasserversorgung und Bodenseewasserversorgung erhöhen sich erneut deutlich.
  • Für Unterhaltungsaufwendungen beim Leitungsnetz sind 120.000 € veranschlagt. Als Unterhaltungsaufwand für Hausanschlussleitungen werden 60.000 € veranschlagt. Die Ansätze wurden auf Grundlage von Vorjahreswerten geschätzt. Der tatsächliche Aufwand ist abhängig von der Anzahl der im Jahr 2024 auftretenden Rohrbrüche.
  • Beim Unterhaltungsaufwand für die Wasserzähler werden Kosten in Höhe von 61.000 € veranschlagt. Der Ansatz wird aufgrund der Anzahl an durch die Eichfrist anstehenden Zählerwechseln ermittelt.
  • Für die Berechnung der Abschreibungen wurden die Neuzugänge beim Anlagevermögen im Jahr 2024 berücksichtigt. Die Abschreibungen wurden linear nach den jeweils gültigen AfA-Sätzen ermittelt.
  • An Kreditzinsen sind 32.000 € für die Wasserversorgung und 4.500 € für die Tiefgarage zu zahlen.
  • Der Erfolgsplan der Stadtwerke schließt voraussichtlich mit einem Gewinn bei der Wasserversorgung in Höhe von 16.500 € und einem Verlust bei der Tiefgarage in Höhe von 76.500 € ab.
  • Im Jahr 2024 wird eine Konzessionsabgabe in Höhe von 120.000 € veranschlagt.


Gemeinderat stimmt Planung und Baubeschluss für Modernisierung der Heizungsanlagen in der Goetheschule und der Stadthalle zu

Bereits in seiner Sitzung am 26. September stimmte der Gemeinderat einstimmig der von der Stadtverwaltung vorgestellten Entwurfsplanung und Kostenberechnung für eine Pelletheizung mit Wärmepumpe in der Goetheschule sowie einer Pelletheizung in der Stadthalle zu.

Die Heizung in der Goetheschule stammt aus dem Jahr 1984 und läuft nicht geregelt, wodurch große Wärmeverluste entstehen. Aus diesem Grund erhält das Gebäude Schubartschule nicht genügend Wärme durch das gemeinsame Wärmenetz von Goetheschule, Kindergarten Wilhelmstraße und Schubartschule. Für die Neuinstallation wurde aufgrund der aktuellen Fördersystematik eine Kombination aus Pelletheizung und Wärmepumpe empfohlen.

Auch die Heizungsanlage in der Stadthalle wurde bereits im Jahr 1979 eingebaut, weshalb hier die gleichen Probleme wie an der Goetheschule auftreten. An diesem Standort wurde die Installation einer Pelletheizung vorgeschlagen.

Beide Maßnahmen sind auch Gegenstand des Asperger Klima- und Energiekonzepts.

Nach der Entwurfsplanung im September wurden die detaillierten Planungen jetzt in der Sitzung am 12. Dezember vorgestellt. Diesen sowie auch dem Baubeschluss stimmte der Gemeinderat erneut einstimmig zu und beauftragte die Stadtverwaltung die Leistungen auszuschreiben.

Für die technischen Maßnahmen wie die Heizanlagen, die Einbringung der Heizanlagen und deren Einbindung in die Gebäudeleittechnik fallen für die Stadthalle ca. 508.000 € an. Die bauseitigen Kosten werden auf ca. 119.000 € geschätzt. Diese beinhalten die Stilllegung des Öltanks, den Kamin und das Pelletlager. Hinzu kommen die Kosten des Fachplaners von ca. 87.000 €, wonach die Gesamtkosten für die Heizungsmodernisierung rund 714.000 € betragen. Für die Heizungsmodernisierung liegt bereits eine Förderbewilligung in Höhe von rund 112.000 € vor.

Für die technischen Maßnahmen wie die Heizanlagen, die Einbringung der Heizanlagen und deren Einbindung in die Gebäudeleittechnik an der Goetheschule fallen ca. 389.000 € an. Die bauseitigen Kosten werden hier auf ca. 119.000 € geschätzt. Auch hier beinhalten diese die Stilllegung des Öltanks, den Kamin und das Pelletlager. Hinzu kommen auch hier die Kosten des Fachplaners von ca. 62.000 €, wodurch die Gesamtkosten für die Heizungsmodernisierung an der Goetheschule bei ca. 570.000 € liegen. Die derzeitige Förderhöhe steht bei der Goetheschule noch nicht fest. Ein Förderantrag für die Heizungsmodernisierung wurde aber bereits gestellt.

Mit der Umsetzung der Planungen wurde jeweils das Büro Funk Ingenieure GmbH aus Winnenden beauftragt.

Gemeinderat beschließt Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen

Nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg können Gemeinden weisungsfreie Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit die Gesetze keine Vorschriften enthalten.

In seiner Sitzung am 24.04.2018 hat der Gemeinderat zuletzt einer Neufassung der Krippen- sowie der Kindergartenordnung zugestimmt. Aufgrund gesetzlicher und organisatorischer Veränderungen stand jetzt die Aktualisierung dieser Ordnungen an.

Die Verwaltung schlug in diesem Zuge vor, die Krippen- und die Kindergartenordnung in eine Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen einfließen zu lassen und die bisherigen Ordnungen aufzuheben. Dem stimmte der Gemeinderat bei einer Enthaltung einstimmig zu.

Die bisherigen Ordnungen finden sich dabei mit dem an die neuen Rahmenbedingungen angepasstem Inhalt in der neuen Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen wieder.

Wesentliche Änderungen gegenüber der im Jahr 2018 beschlossenen Krippen- sowie der Kindergartenordnung sind die Aufnahme der Bestimmungen des neuen Masernschutzgesetzes, die Einbindung der neu geschaffenen Betriebsformen Ganztag 7,5 Stunden und Ganztag 9,5 Stunden nebst Nachweis des Betreuungsbedarfs, die Klarstellung des Beginns des Nutzungsverhältnisses, die Aufnahme weiterer Tatbestände möglicher notwendig werdender Schließtage, die Aufnahme weiterer Kündigungstatbestände, eine notwendige Anpassung der Datenschutzerklärung und Einbindung der Datenschutzgrundverordnung sowie bei wiederholten Verstößen die Einführung der Möglichkeit des Erlasses einer Geldbuße (Ordnungswidrigkeit) gegen die Personensorgeberechtigten, ohne dass dem Kind die Förderung durch Nutzungsende oder Ausschluss genommen werden muss.

Gemeinderat beschließt Änderung des Redaktionsstatuts für die Asperger Nachrichten

Die Asperger Nachrichten finanzieren sich aus den Entgelten der Abonnements und dem Anzeigenteil. Daraus ergibt sich für den redaktionellen Teil der Asperger Nachrichten aktuell ein bestimmter jährlicher Seitenumfang. Der redaktionelle Teil umfasst neben den Veröffentlichungen der Stadtverwaltung und ihrer Einrichtungen auch alle Veröffentlichungen der redaktionsberechtigten Asperger Parteien, Wählervereinigungen, Glaubensgemeinschaften, Vereine, Organisationen und Einrichtungen.

In den vergangenen Jahren war der zur Verfügung stehende Seitenumfang immer ausreichend. Im dritten Quartal des laufenden Jahres musste jedoch festgestellt werden, dass die Veröffentlichungen deutlich zugenommen haben.

Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Zum einen kamen seit der bereits über 10 Jahren zurückliegenden Neukontingentierung weitere städtische Einrichtungen wie das Familienbüro oder das Klimamanagement hinzu, zum anderen aber auch neue Vereine und sonstige externe Organisationen. Hinzukommen Zeichenübertragungen innerhalb von Vereinen mit Unterabteilungen sowie eine deutliche Zunahme bei den Veranstaltungshinweisen in Form einer 1/4-Seite.

Für Seiten, welche über den vertraglich geregelten Seitenumfang hinausgehen, ist die Stadt Asperg kostenpflichtig. Hinzukommt, dass die Stadtverwaltung im kommenden Jahr zusätzlich selbst weitere Kontingente für die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen in Zusammenhang mit den anstehenden Europa- und Kommunalwahlen benötigt.

Da eine Ausweitung des Gesamtkontingents nicht möglich ist, mussten die bisherigen Jahreszeichenkontingente einer generellen Überprüfung unterzogen werden.

Um die Asperger Nachrichten auch weiterhin für die Stadt kostenneutral aufzulegen, schlug die Stadtverwaltung daher ein umfangreiches Maßnahmenmaßnahmenpaket in Zusammenhang mit einer Anpassung der Jahreszeichenkontingente vor. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die Asperger Nachrichten nicht an Attraktivität verlieren sollen.

So erfolgte bei nahezu allen externen Einrichtungen sowie den Parteien eine Reduzierung des Zeichenkontingents um 10%, bei den städtischen Einrichtungen eine Abrundung nach unten. Auch die Kontingente der Kirchen und Glaubensgemeinschaften wurden neu geordnet und reduziert.

Trotz der Kürzungen bestehen aber auch weiterhin für alle Einrichtungen ausreichend Möglichkeiten, über ihre Aktivitäten und Veranstaltungen zu berichten. Viele Einrichtungen werden nur sehr gering oder teilweise auch gar nicht betroffen sein.

Eine Zeichenübertragung bei Vereinen mit Abteilungen ist ebenfalls weiterhin möglich, jedoch nur noch in Höhe von maximal 25% des eigenen Jahreszeichenkontingentes und frühestens zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres.

Auch bei den Veranstaltungshinweisen wird es Neuerungen geben. Wie bisher stehen jeder Organisation vier 1/4-Seiten mit nur einmaligem Hinweis auf eine Veranstaltung zu. Ausnahmen werden künftig aber nur noch zu Lasten des jeweiligen Kontingents möglich sein. Auch seither hat die Stadtverwaltung zahlreiche Ausnahmen ermöglicht. Diese wurden jedoch nicht auf das jeweilige Kontingent angerechnet.

Kindertageseinrichtungen außerhalb Aspergs werden hingegen künftig kein Redaktionsrecht mehr besitzen, Schulen jedoch auch weiterhin.

Das vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Redaktionsstatut tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Gemeinderat erlässt Richtlinie für das Plakatieren anlässlich von Wahlen

Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg zur Bürgermeisterwahl in Weinsberg musste der Gemeinderat eine Plakatierungsrichtlinie für zukünftige Wahlen beschließen.

Andernfalls dürften im öffentlichen Raum unter Beachtung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften unbegrenzt Plakate aufgehängt werden. Ein solch rechtliches Risiko soll durch die einstimmig erlassene Plakatierungsrichtlinie ausgeschlossen werden.

Die bisherigen Vorgaben der Stadtverwaltung haben sich dabei in der Praxis bewährt und sind praktikabel umsetzbar. In der beschlossenen neuen Richtlinie finden sich diese daher wieder.

In der neuen Richtlinie werden die Anzahl der Standtorte, die Größe der Plakate, verbotene Bereiche, der Plakatierungszeitraum sowie Vorgaben zur Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs geregelt. Außerdem ermächtigt sie die Stadtverwaltung zum Einschreiten bei unzulässiger Wahlwerbung.

Gemeinderat stimmt Darlehensaufnahme für die Stadtwerke zu

Im Wirtschaftsplan 2023 der Stadtwerke Asperg ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von insgesamt 442.000 Euro vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigung 2023 wurde vom Landratsamt am 05.04.2023 genehmigt. Im Jahr 2023 haben die Stadtwerke noch keine Kredite aufgenommen.

Zwischenzeitlich wurde aufgrund der umgesetzten Investitionsmaßnahmen (vorrangig die geplanten Tiefbaumaßnahmen im Wasserversorgungsbereich) eine Darlehensaufnahme in Höhe von 200.000 € notwendig.

Nachdem die Stadtverwaltung mehrere Angebote eingeholt hatte, stimmte der Gemeinderat einstimmig einer Darlehensaufnahme für die Stadtwerke in Höhe von 200.000 € mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Zinsbindung von 20 Jahren zu 2,9% bei der L-Bank zu.

Gemeinderat stimmt Entgegennahme der im zweiten Halbjahr eingegangenen Spenden zu

Ebenfalls einstimmig stimmte der Gemeinderat auch der Entgegennahme der im zweiten Halbjahr 2023 eingegangenen Spenden zu.

Bedacht wurden die Friedrich-Hölderlin-Schule, die städtische Kinder- und Jugendarbeit, die Stadtbücherei sowie die Freiwillige Feuerwehr.

Die Gesamtsumme der im zweiten Halbjahr 2023 eingegangenen Spenden belief ich auf rund 12.000 €.
 

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