Stadt Asperg

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Ratsinformationssystem, Stadtrecht, Sitzungsberichte

digital die Arbeit des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen...

Das Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Mit Hilfe des Ratsinformationssystems wird der gesamte Prozess der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung und Nachbearbeitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse digital gestaltet.

Auch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich große Vorteile. Öffentliche Beratungsunterlagen sowie die dazugehörigen Beschlüsse können im Ratsinformationssystem eingesehen werden. So wird für mehr Transparenz gesorgt und die Arbeit des Gemeinderats kann von der Öffentlichkeit noch besser nachvollzogen werden. Die Umstellung auf das digitale Ratsinformationssystem erfolgte zum 01. Januar 2021. Vorangegangene Sitzungen können daher nicht im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Mit Klick auf den Sitzungstermin erscheinen alle näheren Informationen zur Sitzung, die Sitzungsdokumente und die Tagesordnung. Für die in der Zukunft liegenden Termine können die Tagesordnungen und Dokumente in der Regel fünf Tage vor dem Sitzungstermin abgerufen werden. Beschlussprotokolle hingegen sind nach Fertigstellung abrufbar. Verschiedene Suchfunktionen runden das Ratsinformationssystem ab.

Der Login-Bereich ist ausschließlich den Mitgliedern des Gemeinderates vorbehalten.

Wer Kontakt zu einem Mitglied des Gemeinderats aufnehmen möchte, kann dies ebenfalls über das Ratsinformationssystem tun. Dort sind alle Kontaktdaten der Mitglieder des Gemeinderates hinterlegt. Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Mitglied des Gemeinderats hat hierfür seine Zustimmung erteilt. Denn gerade im digitalen Zeitalter ist Datenschutz von besonderer Bedeutung.

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg gelangen Sie über folgenden Link:

  Link zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Stadtrechtsammlung

Auch die Stadtrechtsammlung mit allen wichtigen kommunalen Satzungen und Richtlinien finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein zusätzliches Serviceangebot der Stadt Asperg handelt und nicht um eine öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO). Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Asperg erfolgen nach der Satzung der Stadt Asperg über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen durch das Einrücken in das Amtsblatt, die Asperger Nachrichten.

  Link zur Stadtrechtsammlung der Stadt Asperg

Berichte aus den Sitzungen des Gemeinderates

Zusätzlich zu den Beschlussprotokollen im Ratsinformationssystem können Sie hier auch die ausführlichen Sitzungsberichte der vergangenen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen. Die Sitzungsberichte werden auch in den Asperger Nachrichten (Amtsblatt) abgedruckt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 30.04.2024

Ergebnisse des 1. Asperger Jugendforums dem Gemeinderat vorgestellt

Am Freitag, den 01. Dezember 2023 fand in der Asperger Stadthalle mit Unterstützung der Landeszentrale für politische Bildung das erste Asperger Jugendforum statt.

Stadtverwaltung und Gemeinderat wollten damit einen neuen Weg bei der Beteiligung junger Menschen einschlagen und diese aktiv in die Kommunalpolitik einbinden. Bereits 2020 war ein solches Jugendforum geplant, musste jedoch aufgrund der Coronapandemie abgesagt werden.

Zur Teilnahme waren alle Asperger Jugendlichen und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 20 Jahren eingeladen. Gemeinsam mit fast 50 Teilnehmern tauschten sich Stadtverwaltung und Mitglieder des Gemeinderates über verschiedene Aspekte zu den Themen Freibad, Neubau der Sporthalle, Klimaschutz in Asperg, Jugendfreizeitanlagen und Anliegen der Jugendlichen aus. Am Ende des ersten Asperger Jugendforums am 01. Dezember 2023 stand fest, dass die Veranstaltung ein Erfolg war.

Wie den interessierten Teilnehmern beim Jugendforum zugesichert, wurden die eingebrachten Vorschläge und Themen am 15. März 2024 in einer zweiten Beteiligungsrunde nochmals gemeinsam vertieft erörtert und auf deren Umsetzung besprochen. Diese vielen Anregungen stellten die Grundlage für die Beratungen und Beschlussfassungen im Gemeinderat dar.

Die Jugendlichen haben verschiedene Maßnahmen und Veranstaltungen vorgeschlagen, um das Freibad attraktiver zu gestalten. Die Stadtverwaltung schlug deshalb für die Badesaison 2024 verschiedene Aktionen und Veranstaltungen wie Schwimmunterricht in den Sommerferien, generationsübergreifende „Gesundheitswochen“ mit Tischtennisturnier und aufblasbare Wasserattraktionen an zwei Wochenenden vor.

Beim geplanten Neubau einer Sporthalle am Schulzentrum brachten die Jugendlichen ebenfalls einige Wünsche und Ideen ein. Entsprechend dieser Vorschläge empfahl die Stadtverwaltung, einen eigenen Aufenthaltsbereich für Sportler während den Spieltagen sowie die Möglichkeit zum Anschluss eines Mischpults im Obergeschoss in den weiteren Planungen für den Neubau zu berücksichtigen, soweit dies möglich ist.

Die Möglichkeit eines direkten Zugangs von den Umkleiden in die Halle sowie das Einsetzen von Haftungsmitteln wie Harz sollen ebenfalls Gegenstand der weiteren Planungen sein. Mit der geplanten Umsetzung der neuen Kletterlandschaft auf dem angrenzenden Schulhof des Friedrich-List-Gymnasiums wird in diesem Jahr bereits eine Anregung umgesetzt.

Auf Wunsch der Jugendlichen soll der Fachbereich Klimaschutz prüfen, inwieweit das Insektenhotel am Asperger Bahnhof aufgewertet werden kann sowie Standorte für weitere Insektenhotels erörtern. Die Standortvorschläge der Jugendlichen aus der Folgeveranstaltung am 15. März 2024 sollen dabei möglichst berücksichtigt werden.

Zudem wünschten sich die Jugendlichen mehr überdachte Fahrradabstellplätze. In diesem Jahr ist bereits die Attraktivierung der überdachten Fahrradabstellplätze am Friedrich-List-Gymnasium geplant. Auf Anregung der Jugendlichen sollen zudem bei einer langfristigen Neugestaltung des Bahnhofareals überdachte Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Außerdem wurde die Stadtverwaltung auf Anregung der Jugendlichen und durch Beschluss des Gemeinderates beauftragt, eine Optimierung der Radabstellplätze bei der Neuen Halle am Bürgergarten vorzunehmen.

Die vierte Gruppe beschäftigte sich mit Jugendfreizeitanlagen in Asperg. Auf vielfachen Wunsch der Jugendlichen wurde die Stadtverwaltung vom Gemeinderat beauftragt, einen geeigneten Standort für eine Pumptrackanlage zu suchen, eine erste Planung mit Kostenberechnung zu erstellen und die Ergebnisse dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Die Planungen sollen noch in diesem Jahr starten.

Bei der Folgeveranstaltung im März kamen auch noch Anregungen, mehr Sitzgelegenheiten in Asperg einzurichten und die vorhandenen je nach Zustand auszutauschen. Aus diesem Grund wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Holzsitzgelegenheiten am Friedrich-List-Gymnasium sowie die Sitzmöglichkeiten am Kleinaspergle hinsichtlich ihres Zustands zu überprüfen sowie gegebenenfalls zeitnah auszuwechseln.

Außerdem brachten die Jugendlichen zahlreiche Vorschläge und Ideen ein, die auch in den vier vorbereiteten Themenbereichen integriert wurden. Besonders die Sauberkeit und Sicherheit am Bahnhof sowie bessere Radwege in Asperg waren den Jugendlichen ein wichtiges Anliegen. Neben dem bereits erstellten und in der Prüfung befindlichen Radwegekonzept verwies die Stadtverwaltung auf die Kommunale Kriminalprävention, die sich verstärkt um den Bereich Bahnhof kümmert. Aufgrund der Anregungen aus der Folgeveranstaltung am 15. März 2024, soll die Stadtverwaltung prüfen, ob eine bessere Beschilderung des WCs am Bahnhof möglich ist. Außerdem wird die Unterführung auf Anbringung weiterer Standorte für Mülleimer in Augenschein genommen.

Auf Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Jugendlichen soll das Jugendforum jährlich wiederholt werden. Gegenstand sollen jeweils Ideen und Vorschläge zu anstehenden Projekten sein. Somit wird auch in diesem Jahr voraussichtlich gegen Ende des Jahres ein Jugendforum stattfinden.

Darüber hinaus sollen auch die bereits etablierten Beteiligungsformen weitergeführt werden, wie zum Beispiel das Kommunalspiel am Friedrich-List-Gymnasium.

Gemeinderat beschließt Vergabe der Planerleistungen für den Neubau der Sporthalle

In der Gemeinderatssitzung am 28. März 2023 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Planungsleistungen zum Neubau der Sporthalle am Schulzentrum mit einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV (Vergabeverordnung) mit vorgelagertem nichtoffenen Planungswettbewerb durchzuführen.

Im Rahmen des Planungswettbewerbs am 01. Februar 2024 wurden 25 anonymisierte Wettbewerbsbeiträge in mehreren Runden bewertet. Der Sieger aus diesem Wettbewerb war das Architekturbüro Glück und Partner GmbH in Verbindung mit dem Landschaftsarchitekten Pfrommer + Roeder Gbr.

Im anschließenden Verhandlungsverfahren am 11. März 2024 überzeugten die Büros die Stadtverwaltung und anwesenden Gemeinderäte.

Das Verhandlungsverfahren für die Planungsleistungen der Projektsteuerung, Tragwerksplanung und Heizung, Lüftung, Sanitär/Elektro wurde am 18. April 2024 durchgeführt. Die Sieger in diesem Verfahren waren die Fachplanungsbüros nps Bauprojektmanagement GmbH für die Projektsteuerung, Werner Sobek AG für die Tragwerksplanung und IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Planerleistungen an die vorgestellten Architekten- und Fachplanungsbüros in der Sitzung am 30. April 2024 mit drei Gegenstimmen zu. Die Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise, beginnend mit den Leistungsphasen 1 bis 4.

Gemeinderat stimmt Auslage des Entwurfs zum Ersten Kommunalen Wärmeplan zu

Die Gemeinderäte der Kommunen Asperg, Markgröningen, Möglingen und Tamm haben im Frühjahr 2022 beschlossen, gemeinsam einen Kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Das Büro Greenventory wurde mit der Ausarbeitung beauftragt. Die Kosten für den Kommunalen Wärmeplan werden nach Abzug der Förderung unter den vier Kommunen aufgeteilt.

Die Grundlagendaten wurden von den Verwaltungen der jeweiligen Kommunen recherchiert und an das Büro Greenventory weitergeleitet. In den Jahren 2023 und 2024 fanden gemeinsam mit der Kommune Möglingen, den Gemeinderäten beider Kommunen sowie Versorgungsträgern insgesamt drei Workshops statt.

Der nächste Schritt zur Erarbeitung des Kommunalen Wärmeplans ist die öffentliche Auslegung im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung. Die Bürgerschaft der vier Kommunen wird zudem bei einer digitalen Veranstaltung am 10. Juli 2024 informiert.

Ziel des Ersten Kommunalen Wärmeplans der Konvoikommunen ist, die Gebietseinstufungen für künftige Wärmenetze der beteiligten Kommunen darzustellen. Es werden für jede Kommunen jeweils mindestens fünf Maßnahmen beschlossen, die zur konkreten Umsetzung oder Weiterbearbeitung vorgesehen sind.

Die Ergebnisse aus dem Ersten Kommunalen Wärmeplan stellen eine Momentaufnahme dar. Dies ist ein dynamischer Plan, weshalb dieser nach etwa drei Jahren überarbeitet und angepasst werden soll.

Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Ersten Kommunalen Wärmeplans einstimmig zu. Zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird dieser im Zeitraum vom 14. Juni 2024 bis zum 22. Juli 2024 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung können Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen und Anregungen einbringen. Der Beschluss des Wärmeplans ist im September 2024 vorgesehen.

Gemeinderat nimmt Rahmenbedingungen für die Badesaison 2024 im Asperger Freibad zur Kenntnis

In seiner Sitzung am 30. April 2024 wurden dem Gemeinderat auch die Rahmenbedingungen für die Badesaison 2024 vorgestellt, die im Freibadausschuss am 11. März 2024 vorbesprochen wurden. Hierbei mussten weiterhin die hohen Energiepreise und der Personalmangel berücksichtigt werden.

Die Freibadsaison begann bereits am 01. Mai 2024 und endet mit dem letzten Sommerferientag am 08. September 2024.

Aufgrund der angespannten Personalsituation bei der Becken- und Badeaufsicht wird das Bad, wie im Vorjahr, immer montags, ausgenommen der Feiertage, geschlossen bleiben. Weiterhin besteht in allen Bereichen des Freibads große Personalknappheit.

Die Beckentemperatur wird wie in den beiden Jahren zuvor bei etwa 22 Grad Celsius liegen.

Ebenso bleiben die Eintrittspreise für das Asperger Freibad im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

In der Badesaison 2024 werden wieder Gesundheitswochen stattfinden. Im Zeitraum von Sonntag, den 14. Juli 2024, bis Sonntag, den 28. Juli 2024, werden verschiedene Kurse angeboten. Neben Schwimmkursen für Kinder in den Sommerferien, werden an zwei Wochenenden auch Events mit Wasserattraktionen stattfinden.

Gemeinderat beschließt Änderung der Hauptsatzung

Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 08. April 2024 für eine Änderung des bisherigen Besetzungsverfahrens der Ausschüsse ausgesprochen.

Gemäß § 4 der bisherigen Hauptsatzung bestehen die beschließenden Ausschüsse (Verwaltungsausschuss und Technischer Ausschuss) aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und neun weiteren Mitgliedern des Gemeinderates. Bisher wurde für die Mitglieder der Ausschüsse die gleiche Anzahl an persönlichen Stellvertretern bestellt.

Statt der bisherigen persönlichen Stellvertreterregelung soll mit der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates eine sogenannte Reihenfolge-Stellvertretung eingeführt werden. Details zur Reihenfolge-Stellvertretung sind in der Hauptsatzung nicht zu regeln. Dies erfolgt durch einfachen Beschluss im Rahmen der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates und der damit verbundenen Neubesetzung der Ausschüsse.

Darüber hinaus ist in der Hauptsatzung der Stadt Asperg aktuell geregelt, dass Stundungsfragen mit mehr als sechs Monaten Laufzeit und unter einer Höhe von 30.000 € im Gemeinderat zu behandeln sind. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist diese Regelung jedoch nicht mehr zielführend.

Die Stadtverwaltung schlug deshalb vor, dass künftig der Bürgermeister für die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu drei Monaten in unbeschränkter Höhe und von mehr als drei Monaten bis zu einem Betrag von 8.000 € zuständig ist. Der Verwaltungsausschuss entscheidet weiterhin über die Stundung von Forderungen von mehr als drei Monaten und mehr als 8.000 € bis zu einer Höhe von 50.000 €.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich der Änderung bei der Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und der Zuständigkeit bei Stundungsanfragen zum 15. Juli 2024. Damit wird sichergestellt, dass die Ausschüsse bis zur konstituierenden Sitzung des neugewählten Gemeinderates in ihrer bisherigen Zusammensetzung und Stellvertreterregelung weiterhin ihre Aufgaben wahrnehmen können.

Gemeinderat stellt Jahresabschluss 2019 fest

Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung hat die Stadt Asperg zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt dar.

Der Jahresabschluss ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres festzustellen. Aufgrund der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht im Jahr 2019 und den Verzögerungen bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2019 konnte der erste Jahresabschluss in der Doppik erst mit deutlicher Verspätung erstellt werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Jahresabschluss sowie die Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen des Haushaltsjahres 2019 der Stadt Asperg. Die überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Überschreitungen wurden nachträglich beschlossen und genehmigt, soweit diese nicht schon früher durch Gemeinderatsbeschluss bewilligt wurden.

Gemeinderat berät über Erhebung einkommensabhängiger Betreuungsgebühren in Asperger Kindertageseinrichtungen und Schulen

In seiner Sitzung am 06. Februar 2024 beauftragte der Gemeinderat die Stadtverwaltung auf Antrag der SPD mit der Durchführung einer Umfrage zur Erhebung einkommensabhängiger Betreuungsgebühren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Landkreis Ludwigsburg.

Die Stadtverwaltung erstellte daraufhin eine entsprechende Umfrage, die Mitte Februar versendet wurde. Lediglich vier Kommunen meldeten, dass sie in Gänze oder auch nur in einzelnen Bereichen einkommensabhängige Betreuungsgebühren in den betroffenen Einrichtungsformen erheben.

Der deutlich überwiegende Teil der Kommunen (27 Kommunen), die sich zurückgemeldet haben, orientiert sich in den Kindertageseinrichtungen an den landesweiten Richtsätzen.

Die Umfrageergebnisse der betroffenen Kommunen ließen aus Sicht der Stadtverwaltung zweifelsfrei erkennen, dass die Erhebung einkommensabhängiger Gebühren mit einem hohen Verwaltungsaufwand und damit zusätzlichem Stellenumfang sowie Personalkosten verbunden ist.

In Asperg werden die Gebühren bisher nicht einkommensabhängig, sondern im Bereich der Kindertageseinrichtungen nach den Empfehlungen der Landesrichtsätze erhoben. In der Grundschülerbetreuung erfolgt eine jährliche Kalkulation und Neufestsetzung. Das darauf aufbauende Gebührenfestsetzungsmodell entspricht jenem der Landrichtsätze bei den Kindertageseinrichtungen.

In Asperg besuchen derzeit rund 670 Kinder (Stichtag 01. März 2024) eine städtische Kindertageseinrichtung oder nehmen das Angebot der städtischen Grundschülerbetreuung in Anspruch.

Ausgehend von Kommunen mit einkommensabhängigen Betreuungsgebühren müsste zur Einführung eines solchen Gebührenmodells in Asperg mit rund 670 Fällen ein zusätzlicher Stellenumfang von 100 % geschaffen werden. Aus diesem Grund ging die Stadtverwaltung von zusätzlichen Personalkosten in Höhe von jährlich etwa 60.000 € aus.

Ursächlich für den zusätzlichen Personalbedarf ist der enorme Verwaltungsaufwand. Die Prüfung der Einkommensverhältnisse der Eltern stellt die Sachbearbeitung aus Sicht der Stadtverwaltung vor unzählige rechtliche Probleme. Neben dem Mehraufwand für die Mitarbeiter des Hauptamtes und der Kämmerei bei Rückabwicklungen, Nachforderungen und Ratenzahlungen muss auch das Einkommen aller Eltern regelmäßig, zumindest jedoch einmal jährlich überprüft werden. Darüber hinaus müssen alle möglichen Einnahmearten berücksichtigt werden. Die Einkommensprüfung bei Selbstständigen ist mit weiterem hohem Aufwand verbunden.

Außerdem wäre die Einführung einkommensabhängiger Betreuungsgebühren auch nicht vereinbar mit der parteiübergreifenden Forderung nach Bürokratieabbau. Die Verpflichtung, der Kommune jede Einkommensveränderung mitteilen zu müssen, verursacht auch bei den Eltern einen hohen zeitlichen Aufwand.

Die Erhebung einkommensabhängiger Gebühren wäre aus Sicht der Stadtverwaltung auch nicht zwingend sozial gerechter. Zur Festlegung der Gebührenhöhe muss ein Höchstsatz festgelegt werden, welcher ab einem bestimmten Bruttoeinkommen entrichtet werden muss. Je nach Höhe dieses Höchstsatzes könnten zahlreiche Asperger Familien diesen erreichen. Das bedeutet, dass die Mehrheit der Eltern den Höchstbetrag zahlen müsste und ein Großteil des sogenannten Mittelstandes betroffen wäre. Innerhalb der Stadt würde zudem ein Zweiklassensystem entstehen, da kirchliche Träger an die Landesrichtsätze gebunden sind.

Die Stadtverwaltung vertrat daher die Ansicht, dass die Betreuungsgebühren in den Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung auch weiterhin nicht einkommensabhängig erhoben, sondern die bisherigen Erhebungsgrundsätze beibehalten werden sollten.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16. April 2024 bereits ausführlich über den Tagesordnungspunkt beraten und mit einer Gegenstimme eine entsprechende Empfehlung für den Beschlussantrag der Stadtverwaltung ausgesprochen.

Diesem Beschlussantrag stimmte der Gemeinderat mit zwei Gegenstimmen zu. Der Gemeinderat fasste damit mit großer Mehrheit den Beschluss, auch weiterhin keine einkommensabhängigen Betreuungsgebühren zu erheben und an den bisherigen Erhebungsgrundsätzen festzuhalten.

Gemeinderat stimmt Durchführung einer Klausur des Gemeinderates zum Thema demografischer Wandel zu

In seiner Sitzung am 06. Februar 2024 beriet der Gemeinderat über die in Zusammenhang mit der Einbringung, Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2024 eingebrachten Anträge der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelvertretungen. Somit auch über den Antrag der Fraktion Freie Wähler einer Klausurtagung zum Thema demografischer Wandel und dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Einrichtung eines Seniorenrates.

Vor einer weiteren Beratung und Beschlussfassung wurden zunächst die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Demografiestudie in der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06. Februar 2024 vorgestellt und ausgewertet.

Die soziodemographische Studie zeigt auf, dass Pflege- und Betreuungsplätze in Asperg nicht ausreichend vorhanden sind. Folglich wird ein deutlicher Ausbau dieser Infrastruktur in den kommenden Jahren erforderlich werden. Zudem wird empfohlen, Leitbilder für Pflege und Integration zu erstellen, um den künftigen Herausforderungen gewachsen zu sein und allen pflegebedürftigen Asperger Bürgern einen Betreuungsplatz anbieten zu können.

Aufgrund der vielfältigen und vielschichtigen Fragestellungen bei diesen Themen schlug die Stadtverwaltung entsprechend dem Antrag der Fraktion der Freien Wähler vor, das Thema demografischer Wandel in der ohnehin mit dem neu gewählten Gemeinderat geplanten Klausurtagung im zweiten Halbjahr näher zu erörtern.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, ein Konzept für mehr Pflegeplätze zu erarbeiten, deckte sich inhaltlich mit dem Antrag der Fraktion Freie Wähler. Aus Sicht der Stadtverwaltung war es daher sinnvoll, diese Themengebiete ebenfalls in der Klausurtagung zu erörtern.

Die Stadtverwaltung vertrat jedoch die Auffassung, dass die Errichtung eines Seniorenrates als formelles Gremium nicht zuführend ist. Für ein solches Gremium und die Erfüllung der erforderlichen Statuten sind Personalressourcen erforderlich, die derzeit nicht vorhanden sind.

Die Alternative zu einem formellen Seniorenrat, eine vereinsmäßige Organisation der Seniorenarbeit zu etablieren, stünde in Konkurrenz mit dem Verein der Aktiven Senioren Asperg, weshalb die Stadtverwaltung einem solchen Modell ebenfalls ablehnend gegenüberstand.

Im Rahmen der Vorberatung im Verwaltungsausschuss am 16. April 2024 wurde daher besprochen, ein einmal jährlich tagendes beratendes Gremium einzurichten. Dieser Vorschlag fand fraktionsübergreifend Zustimmung.

Der Gemeinderat stimmte dem geplanten Vorgehen der Stadtverwaltung, das Thema demografischer Wandel in der Klausurtagung des neu gewählten Gemeinderates im zweiten Halbjahr 2024 zu besprechen, einstimmig zu. Bei der Klausurtagung wird dann ebenfalls ein Konzept zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze und die Einrichtung eines beratenden Gremiums zu Themen, welche die Asperger Senioren betreffen, besprochen.

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