Stadt Asperg

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Ratsinformationssystem, Stadtrecht, Sitzungsberichte

digital die Arbeit des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen...

Das Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Mit Hilfe des Ratsinformationssystems wird der gesamte Prozess der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung und Nachbearbeitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse digital gestaltet.

Auch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich große Vorteile. Öffentliche Beratungsunterlagen sowie die dazugehörigen Beschlüsse können im Ratsinformationssystem eingesehen werden. So wird für mehr Transparenz gesorgt und die Arbeit des Gemeinderats kann von der Öffentlichkeit noch besser nachvollzogen werden. Die Umstellung auf das digitale Ratsinformationssystem erfolgte zum 01. Januar 2021. Vorangegangene Sitzungen können daher nicht im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Mit Klick auf den Sitzungstermin erscheinen alle näheren Informationen zur Sitzung, die Sitzungsdokumente und die Tagesordnung. Für die in der Zukunft liegenden Termine können die Tagesordnungen und Dokumente in der Regel fünf Tage vor dem Sitzungstermin abgerufen werden. Beschlussprotokolle hingegen sind nach Fertigstellung abrufbar. Verschiedene Suchfunktionen runden das Ratsinformationssystem ab.

Der Login-Bereich ist ausschließlich den Mitgliedern des Gemeinderates vorbehalten.

Wer Kontakt zu einem Mitglied des Gemeinderats aufnehmen möchte, kann dies ebenfalls über das Ratsinformationssystem tun. Dort sind alle Kontaktdaten der Mitglieder des Gemeinderates hinterlegt. Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Mitglied des Gemeinderats hat hierfür seine Zustimmung erteilt. Denn gerade im digitalen Zeitalter ist Datenschutz von besonderer Bedeutung.

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg gelangen Sie über folgenden Link:

  Link zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Stadtrechtsammlung

Auch die Stadtrechtsammlung mit allen wichtigen kommunalen Satzungen und Richtlinien finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein zusätzliches Serviceangebot der Stadt Asperg handelt und nicht um eine öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO). Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Asperg erfolgen nach der Satzung der Stadt Asperg über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen durch das Einrücken in das Amtsblatt, die Asperger Nachrichten.

  Link zur Stadtrechtsammlung der Stadt Asperg

Berichte aus den Sitzungen des Gemeinderates

Zusätzlich zu den Beschlussprotokollen im Ratsinformationssystem können Sie hier auch die ausführlichen Sitzungsberichte der vergangenen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen. Die Sitzungsberichte werden auch in den Asperger Nachrichten (Amtsblatt) abgedruckt.

Bericht aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 07.11.2023

Technischer Ausschuss entscheidet über Einvernehmen zu eingereichten Baugesuchen

Über das Einvernehmen zu sieben eingereichten Baugesuchen hatte der Technische Ausschuss in seiner Sitzung am 07. November 2023 zu entscheiden.

Bei folgenden Baugesuchen konnte das Einvernehmen einstimmig erteilt werden:

  • Bauantrag auf veränderte Ausführung des Umbaus eines Zweifamilienwohnhauses zu einem Vierfamilienwohnhaus inklusive der Garagen in der Lehenstraße,
  • Bauantrag auf Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in der Teckstraße sowie zum
  • Bauantrag auf Errichtung einer Dachgaube und Korrektur der Erkermaße im Erdgeschoss im Amselweg.

Bei den genannten Baugesuchen musste der Technische Ausschuss entweder feststellen, ob sich die Vorhaben mangels Bebauungsplan in die Umgebungsbebauung einfügen oder eine Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes aussprechen.

Zudem hatte der Technische Ausschuss auch über ein Baugesuch in der Lembergstraße zu entscheiden. Bezüglich der veränderten Ausführung des bereits genehmigten Siebenfamilienwohnhauses mit einer zusätzlichen Wohnung im Erdgeschoss und vier weiteren Stellplätzen sowie der Änderung der Außenanlagen und Dachgestaltung konnte das Einvernehmen mehrheitlich nicht erteilt werden. Nach Auffassung des Technischen Ausschusses fügt sich diese massive Bebauung städtebaulich nicht in die Umgebung ein.

Zu einer Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses und Abriss eines bestehenden Schuppens in der Monreposstraße konnte das Einvernehmen ebenfalls nicht in Aussicht gestellt werden. In diesem Gebiet besteht kein rechtsgültiger Bebauungsplan, weshalb die Kriterien nach dem Baugesetzbuch erfüllt sein müssen. Da sich das Vorhaben nach heutigem Kenntnisstand im Außenbereich befindet und die Erschließung nicht gesichert ist, konnte der Technische Ausschuss das Einvernehmen nicht in Aussicht stellen. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Bei einem weiteren Baugesuch auf Umbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses sowie Nutzungsänderung von einem Verwaltungsgebäude in ein Wohnhaus, Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses und Abriss eines Getränkemarktes in der Königstraße und der Bogenstraße, konnte mehrheitlich ebenfalls kein Einvernehmen erteilt werden. Durch den Um- und Anbau an dem bestehenden Wohn- und Geschäftshaus sollen insgesamt 12 Wohnungen entstehen. Das Gebäude soll ein Flachdach erhalten und ist deutlich höher als das Bestandsgebäude geplant. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wurden bereits im Vorfeld denkmalschützende Anforderungen mit der Denkmalschutzbehörde abgeklärt. Zudem soll der ehemalige Getränkemarkt bis auf die Tiefgarage abgerissen werden. Hierdurch soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit 18 Wohneinheiten entstehen. Insgesamt sind 24 PKW-Stellplätze in der Tiefgarage, 7 offene Parkplätze sowie 36 Fahrradplätze vorgesehen. Da für diesen Bereich keine bebauungsplanrechtlichen Vorschriften vorliegen, muss sich das Vorhaben nach Art und Maß in die nähere Umgebungsbebauung einfügen. Dies ist jedoch aus Sicht der Stadtverwaltung aufgrund des massiven Baukörpers und der Höhe des Gebäudes im Hinblick auf die unmittelbare Nähe zum Kulturdenkmal nicht gegeben. Auch der Technische Ausschuss schloss sich dieser Auffassung mehrheitlich an und erteilte kein Einvernehmen.

Beim siebten Baugesuch handelte es sich um eine weitere Bauvoranfrage auf Aufstockung eines bereits vorhandenen Gebäudes um ein weiteres Stockwerk in der Eglosheimer Straße. Um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, soll das Wohn- und Geschäftshaus über dem ersten Obergeschoss um ein weiteres Geschoss erhöht werden. Mit der Bauvoranfrage sollte geklärt werden, ob sich das Maß der Bebauung mit geplanter Attikahöhe und Bruttogrundrissfläche, Gebäudehöhe sowie Gebäudehülle städtebaulich einfügt. Die Stadtverwaltung vertrat dabei die Auffassung, dass sich das Vorhaben städtebaulich und mit der dargestellten Attikahöhe in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Der Technische Ausschuss sah dies mehrheitlich ebenso und stellte das Einvernehmen in Aussicht.

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