Stadt Asperg

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Ratsinformationssystem, Stadtrecht, Sitzungsberichte

digital die Arbeit des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen...

Das Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Mit Hilfe des Ratsinformationssystems wird der gesamte Prozess der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung und Nachbearbeitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse digital gestaltet.

Auch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich große Vorteile. Öffentliche Beratungsunterlagen sowie die dazugehörigen Beschlüsse können im Ratsinformationssystem eingesehen werden. So wird für mehr Transparenz gesorgt und die Arbeit des Gemeinderats kann von der Öffentlichkeit noch besser nachvollzogen werden. Die Umstellung auf das digitale Ratsinformationssystem erfolgte zum 01. Januar 2021. Vorangegangene Sitzungen können daher nicht im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Mit Klick auf den Sitzungstermin erscheinen alle näheren Informationen zur Sitzung, die Sitzungsdokumente und die Tagesordnung. Für die in der Zukunft liegenden Termine können die Tagesordnungen und Dokumente in der Regel fünf Tage vor dem Sitzungstermin abgerufen werden. Beschlussprotokolle hingegen sind nach Fertigstellung abrufbar. Verschiedene Suchfunktionen runden das Ratsinformationssystem ab.

Der Login-Bereich ist ausschließlich den Mitgliedern des Gemeinderates vorbehalten.

Wer Kontakt zu einem Mitglied des Gemeinderats aufnehmen möchte, kann dies ebenfalls über das Ratsinformationssystem tun. Dort sind alle Kontaktdaten der Mitglieder des Gemeinderates hinterlegt. Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Mitglied des Gemeinderats hat hierfür seine Zustimmung erteilt. Denn gerade im digitalen Zeitalter ist Datenschutz von besonderer Bedeutung.

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg gelangen Sie über folgenden Link:

  Link zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Stadtrechtsammlung

Auch die Stadtrechtsammlung mit allen wichtigen kommunalen Satzungen und Richtlinien finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein zusätzliches Serviceangebot der Stadt Asperg handelt und nicht um eine öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO). Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Asperg erfolgen nach der Satzung der Stadt Asperg über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen durch das Einrücken in das Amtsblatt, die Asperger Nachrichten.

  Link zur Stadtrechtsammlung der Stadt Asperg

Berichte aus den Sitzungen des Gemeinderates

Zusätzlich zu den Beschlussprotokollen im Ratsinformationssystem können Sie hier auch die ausführlichen Sitzungsberichte der vergangenen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen. Die Sitzungsberichte werden auch in den Asperger Nachrichten (Amtsblatt) abgedruckt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21.11.2023

Abschlussbericht zu integriertem Quartierskonzept Osterholz vorgestellt

Um die Klimaschutzziele der Stadt Asperg zeitnah zu realisieren, müssen die meisten Gebäude in den kommenden Jahren energetisch modernisiert sowie eine regenerative Energieversorgung vor Ort realisiert werden. Im Asperger Stadtgebiet wurden hierzu neun Quartiere identifiziert, die systematisch bearbeitet und modernisiert werden sollen.

Nachdem für das Quartier Grafenbühl bereits erfolgreich ein Quartierskonzept erstellt werden konnte, folgte nun auch für den Bereich Osterholz die Erstellung eines Solchen.

Wesentliche Grundlagen für das Sanierungsmanagement Osterholz waren die sozialen, energetischen und wirtschaftlichen Kenndaten. Diese wurden im integrierten Quartierskonzept Osterholz vom beauftragten Fachbüro Weeber und Partner aus Stuttgart ermittelt.

Die durchgeführte Bestandsaufnahme hat dabei ergeben, dass im Quartier Osterholz derzeit 88 % der Dachflächen nicht für Solaranlagen genutzt wird und der Großteil der Gebäude ungedämmt ist. Zudem zeigen die Dächer und Heizungen einen deutlichen Modernisierungsbedarf. Die Beheizung, die derzeit noch zu 92 % mit fossilen Energieträgern erfolgt, muss ebenfalls zeitnah auf regenerative Energien umgestellt werden. Hierzu sollen die Bewohner des Quartiers durch den städtischen Sanierungsmanager sensibilisiert und beraten werden.

Im Anschluss an die Erstellung des integrierten Quartierskonzept Osterholz soll nun ein Förderantrag für ein Sanierungsmanagement (KfW) gestellt werden. Der entsprechende Beschluss durch den Gemeinderat erfolgte einstimmig.

Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die aktuelle Situation der Kinderbetreuung in Asperg sowie deren Bedarfsplanung 2024 und stimmt der weiteren Planung zu

Die Stadt Asperg verzeichnet seit vielen Jahren hohe Geburtenzahlen. Hinzu kommen viele Zuzüge und der Ausbau weiteren Wohnraums. Folglich ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ungebrochen. Die Stadt Asperg möchte das Platz- und Betreuungszeitenangebot der Kindertageseinrichtungen so weit wie möglich am Bedarf der Familien ausrichten. Dies wird vor dem Hintergrund des massiven Fachkräftemangels jedoch zunehmend schwieriger. Erste Betreuungszeiten mussten deshalb bereits gekürzt werden.

Die Situation im Bereich der Kleinkindbetreuung hat sich im Vergleich zu den Vorjahren verschärft. Es steht derzeit zwar grundsätzlich eine ausreichende Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Allerdings können mittlerweile die Kinder erst einige Zeit später aufgenommen werden, als dies von den Eltern benötigt bzw. gewünscht wird. Es ist davon auszugehen, dass weitere Vormerkungen hinzukommen und somit die Plätze im Jahr 2024 ebenfalls ausgelastet sein werden, bzw. eventuell nicht ganz ausreichen.

Bei den Kindergartenplätzen wird dieses Kindergartenjahr erneut die Kapazitätsgrenze erreicht. Der Rechtsanspruch kann aller Voraussicht nach erfüllt werden, vermutlich jedoch nur dann, wenn im neu eröffneten Kinderhaus Grafenbühl die noch leerstehende sechste Gruppe eröffnet wird.

Im Kindergartenjahr 2024/2025 wird sich die Situation vermutlich ein klein wenig entspannen, da weniger Kinder zur Annahme anstehen, als Plätze durch künftige Erstklässler frei werden. Die erhoffte Entspannung und damit die Rückkehr zu der empfohlenen (reduzierten) Belegung der Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten wird jedoch nicht in allen Gruppen möglich sein.

Bei der städtischen Betreuung für Grundschüler steht eine ausreichende Anzahl an Plätzen zur Verfügung. An der Friedrich-Hölderlin-Schule ist die Kapazitätsgrenze im Bereich der Betreuung von Halbtagsgrundschülern vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende bis 13:00 Uhr aber beinahe erreicht.

Im Juni/Juli 2023 wurde in Zusammenarbeit mit dem Gesamtelternbeirat der Kindertageseinrichtungen auch eine anonymisierte Zufriedenheitsumfrage unter allen Eltern, deren Kinder eine städtische Einrichtung besuchen, durchgeführt. Rund 50% der Eltern haben sich an der Umfrage beteiligt. Insgesamt gab es dabei sehr viel Anerkennung und Wertschätzung für die in den Kindertageseinrichtungen geleistete Arbeit. In allen abgefragten Bereichen überwiegen deutlich die positiven Rückmeldungen. Die Rückmeldungen der Eltern wurden einrichtungs- und gruppenspezifisch ausgewertet und den Leitungen und Teams sowie der gesamten Elternschaft vorgestellt. Die Wünsche und Vorschläge der Eltern wurden und werden aktuell noch auf deren Umsetzbarkeit hin überprüft.

Als Folge der Umfrage wurden aber auch bereits zwei grundlegende, einrichtungsübergreifende Änderungen vorgenommen: Die Einführung einer zusätzlichen Betreuungszeit zum neuen Kindergartenjahr und die Wiedereinführung des Mittagessens in der VÖ-Betreuung.

Darüber hinaus informierte die Stadtverwaltung auch ausführlich über die derzeit laufenden Vorbereitungen der Ausschreibungen für einen Essenslieferanten in den städtischen Kindertageseinrichtungen und den Mensen der Schulen. Bei der Ausschreibung wird die Stadtverwaltung durch einen Anbieter, der bereits andere Kommunen im Umkreis erfolgreich begleitet hat, beraten. Zudem wird das Verfahren von einer Projektgruppe begleitet, bestehend unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern des Hauptamts, der Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Fachpersonal der Kindertageseinrichtungen und der Schulmensen.

Der Gemeinderat nahm vom Bericht über die aktuelle Situation Kenntnis und stimmte der weiteren Bedarfsplanung einstimmig zu. Die Mitglieder des Gemeinderates bedankten sich fraktionsübergreifend bei allen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pädagogischen Bereich.

Gemeinderat hebt Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Lurer Platz" auf

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. Januar 2020 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Lurer Platz“ im beschleunigten Verfahren gefasst. Ziel war es, die offene Wirkung des Platzes sowie die dahinterliegende Stadthalle in ihrer Bedeutung als Ortsdurchfahrt zu stärken.

Eine verfahrenstechnische Weiterführung wurde nach einigen artenschutzrechtlichen Prüfungen und aufgrund des zwischenzeitlich rechtskräftigen Bebauungsplans „Werbeanlagen Lurer Platz“ mit deckungsgleichem Geltungsbereich dann aber nicht mehr weiterverfolgt.

Da die Stadtgestaltung durch den Bebauungsplan „Werbeanlagen Lurer Platz“ bereits gesichert wird, fasste der Gemeinderat folgerichtig mit großer Mehrheit den Aufhebungsbeschluss des Bebauungsplans „Lurer Platz“.

Wirtschaftsplan der Städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH beschlossen

Einstimmig stimmte der Gemeinderat auch dem Wirtschaftsplanentwurf 2024 für die Städtische Bau- und Verwaltungs GmbH zu. Gleichzeitig wurde Bürgermeister Christian Eiberger damit beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH dem Wirtschaftsplan in der vorgelegten Fassung für 2024 zuzustimmen.

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 wurde zuvor durch den Aufsichtsrat der Städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH vorberaten und der Aufsichtsrat hat dem Gemeinderat beziehungsweise der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan 2024 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Im Erfolgsplan weist der Wirtschaftsplan jeweils Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 535.000 Euro aus. Im Vermögensplan belaufen sich die Einnahmen und die Ausgaben auf jeweils 246.700 Euro. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde auf 0 Euro, der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 100.000 Euro festgesetzt.

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