Stadt Asperg

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Ratsinformationssystem, Stadtrecht, Sitzungsberichte

digital die Arbeit des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen...

Das Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Mit Hilfe des Ratsinformationssystems wird der gesamte Prozess der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung und Nachbearbeitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse digital gestaltet.

Auch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich große Vorteile. Öffentliche Beratungsunterlagen sowie die dazugehörigen Beschlüsse können im Ratsinformationssystem eingesehen werden. So wird für mehr Transparenz gesorgt und die Arbeit des Gemeinderats kann von der Öffentlichkeit noch besser nachvollzogen werden. Die Umstellung auf das digitale Ratsinformationssystem erfolgte zum 01. Januar 2021. Vorangegangene Sitzungen können daher nicht im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Mit Klick auf den Sitzungstermin erscheinen alle näheren Informationen zur Sitzung, die Sitzungsdokumente und die Tagesordnung. Für die in der Zukunft liegenden Termine können die Tagesordnungen und Dokumente in der Regel fünf Tage vor dem Sitzungstermin abgerufen werden. Beschlussprotokolle hingegen sind nach Fertigstellung abrufbar. Verschiedene Suchfunktionen runden das Ratsinformationssystem ab.

Der Login-Bereich ist ausschließlich den Mitgliedern des Gemeinderates vorbehalten.

Wer Kontakt zu einem Mitglied des Gemeinderats aufnehmen möchte, kann dies ebenfalls über das Ratsinformationssystem tun. Dort sind alle Kontaktdaten der Mitglieder des Gemeinderates hinterlegt. Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Mitglied des Gemeinderats hat hierfür seine Zustimmung erteilt. Denn gerade im digitalen Zeitalter ist Datenschutz von besonderer Bedeutung.

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg gelangen Sie über folgenden Link:

  Link zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Stadtrechtsammlung

Auch die Stadtrechtsammlung mit allen wichtigen kommunalen Satzungen und Richtlinien finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein zusätzliches Serviceangebot der Stadt Asperg handelt und nicht um eine öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO). Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Asperg erfolgen nach der Satzung der Stadt Asperg über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen durch das Einrücken in das Amtsblatt, die Asperger Nachrichten.

  Link zur Stadtrechtsammlung der Stadt Asperg

Berichte aus den Sitzungen des Gemeinderates

Zusätzlich zu den Beschlussprotokollen im Ratsinformationssystem können Sie hier auch die ausführlichen Sitzungsberichte der vergangenen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen. Die Sitzungsberichte werden auch in den Asperger Nachrichten (Amtsblatt) abgedruckt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.02.2024

Gemeinderat beschließt Abbruch des Lehrschwimmbades

Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2022 wurde in der Gemeinderatssitzung am 25. Januar 2022 dem Antrag der Fraktion der Freien Wähler und der Gruppierung der SPD zur Einholung eines neuerlichen Gutachtens zur Ermittlung des baulichen Zustands des Lehrschwimmbades in der Carl-Diem-Straße einstimmig zugestimmt.

Der Gemeinderat hat daraufhin in der Sitzung am 28. Februar 2023, ebenfalls einstimmig, die Ingenieurgesellschaft IGB aus Asperg mit der statischen Gebäudebewertung und das Planungsbüro Fritz-Planung aus Aalen mit der baulich-technischen Gebäudebewertung beauftragt.

Die Ergebnisse der neuerlichen Sanierungsstudie liegen nun vor und wurden dem Gemeinderat in der Sitzung am 27. Februar 2024 vorgestellt.

Im Ergebnis ist eine Sanierung des Lehrschwimmbades möglich. Jedoch sind die Schäden so groß, dass eine erste Kostenschätzung einen Betrag in Höhe von ca. 6,87 Millionen € ergibt. Hierbei sind noch keine Ausgaben für Unvorhergesehenes mit einkalkuliert. Im Vergleich dazu würde ein vollunterkellerter Neubau mit einer größeren Grundfläche voraussichtlich ca. 7,7 Millionen € kosten.

Laut Gutachten liegen zahlreiche Mängel wie beispielsweise Korrosion von Bauteilen, die der Witterung ausgesetzt sind, Konstruktionsschwachstellen, nicht ausreichende Mindestbewehrung, geschädigte Spannstellen, Schäden im Untergeschoss bei der Technik, komplett abgängige Leitungsinstallationen bei der Wasserversorgung und nicht nutzbare Sanitäranlagen vor.

Bei einer Sanierung müsste das Gebäude in den Rohbauzustand von vor 60 Jahren zurückgeführt werden. Alle technischen Anlagen müssten entfernt, eine Betoninstandsetzung durchgeführt und die festen Einbauten erneuert werden.

Zudem müsse beachtet werden, dass der spätere Betrieb nach der Sanierung nur mit einigen Unzulänglichkeiten möglich wäre. Beispielsweise entsprechen die Beckenumgänge nicht den heutigen Vorschriften und eine barrierefreie Nutzung der Sanitäreinheiten sei nicht möglich.

Aufgrund der Ergebnisse der Sanierungsstudie und der finanziellen Situation der Stadt Asperg mit den in der Zukunft vermehrt anstehenden Pflichtaufgaben (Schaffung von Kindergartenplätzen, (energetische) Sanierungen und Erweiterungen von kommunalen Gebäuden, Neubau von Gemeinschaftsunterkünften, Brandschutzsanierung des Rathauses, weitere Kanal- und Straßensanierungen, Neubau der Sporthalle u.v.m.) schlug die Stadtverwaltung daher vor, das Lehrschwimmbad nicht zu sanieren und stattdessen das Gebäude zurückzubauen.

Diesem Beschlussantrag stimmte der Gemeinderat mit 14 Zustimmungen und 4 Gegenstimmen zu. Der Gemeinderat fasste damit mit großer Mehrheit den Beschluss, die Ausschreibung zum Abbruch des Lehrschwimmbades vorzubereiten und anschließend das Bad zurückzubauen. Entsprechend der Sanierungsstudie des Planungsbüro Fritz-Planung wird von Abbruchkosten in Höhe von ca. 285.000 € brutto ausgegangen.

Zudem beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass das im Lehrschwimmbad befindliche Mosaikkunstwerk des Künstlers Fred Stelzig gesichert werden soll. Der sogenannte „Asperger Poseidon“ soll dauerhaft für eine ggf. weitere Verwendung gesichert und eingelagert werden.

Ebenfalls einstimmig erfolgte auch der Beschuss, die Grundstücksfläche nach Abbruch des Lehrschwimmbades nicht zu veräußern und nicht zu bebauen.

Gemeinderat beschließt über Ausschreibung der Essenslieferungen in den Mensen und städtischen Kindertageseinrichtungen

Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2023 hat der Gemeinderat auf Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in seiner Sitzung am 14. Februar 2023 die Stadtverwaltung beauftragt, eine Neuausschreibung für die Essenslieferungen an den Asperger Mensen und in den Kindertageseinrichtungen vorzubereiten.

Auf Antrag der Stadtverwaltung sollten hierbei auch Anregungen, Wünsche und Überlegungen der Eltern sowie der Nutzer als eine der wesentlichen Grundlagen für die Ausschreibung miteinbezogen werden.

Hierfür wurden zwei Arbeitskreise für die Mensen und die Kindertagesstätten gebildet. Neben Vertretern der Stadtverwaltung bestanden diese Gruppe der Mensen aus den Schulleitungen, Leitungen der Mensen und Elternvertretern sowie die Gruppe der Kindertageseinrichtungen aus den Einrichtungsleitungen, städtischen Hauswirtschafterinnen und Vertretern des Gesamtelternbeirats.

Zur Unterstützung der vorbereitenden Maßnahmen und bei der Durchführung der Ausschreibung, beauftragte die Stadtverwaltung die ods GmbH aus Stuttgart, welche den Prozess seit Anbeginn beratend und unterstützend begleitet.

Im Herbst 2023 wurden die erforderlichen Kennzahlen, wie beispielsweise die Situation vor Ort, die aktuelle Speiseplangestaltung und Anzahl der Essen, erhoben sowie alle betroffenen Einrichtungen begangen. Hierbei wurden auch sämtliche räumliche, finanzielle, personelle und organisatorische Rahmenbedingungen der Essenverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und Mensen erhoben.

Die aktuelle Situation wurde von den Nutzern als äußerst positiv mit gut optimierten Arbeitsabläufen und vorausschauender Menügestaltung erachtet. Durch den ausschließlichen Einsatz städtischen Personals ist eine direkte Einflussnahme auf die gesamte Essensabwicklung möglich. Auf Anliegen und Wünsche kann direkt eingegangen werden. Durch die Flexibilität ist das Angebot einrichtungsspezifisch auf die Nutzer abgestimmt. Bei Umfragen wurde vor allem die Speiseplangestaltung als auch die Qualität des Essens als äußerst positiv bewertet.

Aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung einer europaweiten Ausschreibung lag insbesondere die Befürchtung nahe, dass die von den Nutzern und Eltern gewünschten Ziele und Wünsche nur sehr eingeschränkt zum Tragen kommen könnten. Ein Einfluss auf das Ausschreibungsergebnis ist kaum möglich. Die Vertragslaufzeit könnte maximal vier Jahre betragen, ein wiederkehrender Ausschreibungsaufwand würde erforderlich. Bei mangelnder Qualität bestünden nur bedingt Einflussmöglichkeiten.

Als Alternative zur europaweiten Ausschreibung bestünde auch die Möglichkeit einen sogenannten Komponentenzukauf auszuschreiben. Das bedeutet, die Stadt würde auch weiterhin wie bisher schwerpunktmäßig am Markt agieren und sich nicht auf einen bestimmten Anbieter festlegen.

Für die Alternative des Komponentenzukaufs sind jedoch bestimmte Rahmenbedingungen zu schaffen. Da in nur wenigen Einrichtungen städtische Geräte zur Regeneration und Lagerung vorhanden sind, müssten diese erworben werden. Anders als bisher läge der Wartungsaufwand dann jedoch bei der Stadtverwaltung. Erforderlich würde auch der Zukauf einer Softwarelösung zur Speiseplanerstellung, Bestellung der Komponenten sowie die komplette Nutzerverwaltung mit beispielsweise Vorbestellung oder auch Inkasso.

Aus Sicht der Stadtverwaltung bringt die Alternative der Ausschreibung eines Komponentenzukaufs jedoch dennoch deutlich mehr Vorteile als Nachteile. Insbesondere bestünde dabei die Möglichkeit, bisher bewährtes nach Möglichkeit beizubehalten und durch gezielte Komponentenausschreibung gleichzeitig das Erfordernis einer rechtlich nicht zu beanstandenden Ausschreibung zu erfüllen.

Der Verwaltungsausschuss hat die Vergabemöglichkeiten in seiner Sitzung am 06. Februar 2024 vorberaten und die Beschlussanträge dem Gemeinderat bereits mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen.

Mehrheitlich beschloss jetzt auch der Gemeinderat für die Essenslieferung in den Mensen und Kindertageseinrichtungen aus oben genannten Gründen keine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, den Komponentenzukauf als alternative Ausschreibungsform vorzubereiten und dem Gemeinderat alle hierfür erforderlichen Unterlagen zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe der Leistungen soll spätestens zum Ablauf des Schul- bzw. Kindergartenjahres 2024/2025 erfolgen und entsprechende finanzielle Mittel im Haushalt 2025 bereitgestellt werden.

Stellungnahmen der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelvertretungen zum Haushaltsplan 2024, zur Finanzplanung und zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027 der Stadt Asperg sowie zum Wirtschaftsplan 2024 und Investitionsprogramm 2023 bis 2027 der Stadtwerke Asperg

Bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 12. Dezember 2023 wurde von der Stadtverwaltung der Entwurf des Haushaltsplanes 2024 eingebracht, wir berichteten in den Asperger Nachrichten vom 21. Dezember 2023.

Hier nochmals die wesentlichen Kennzahlen im Überblick:

  • Das Volumen des Gesamtergebnishaushalts beträgt bei den ordentlichen Erträgen 42.463.300 € und bei den ordentlichen Aufwendungen 44.909.400 €.
  • Das veranschlagte ordentliche Ergebnis beträgt somit – 2.446.100 €.
  • Im Jahr 2024 werden keine außerordentlichen Erträge erwartet.
  • Das veranschlagte Gesamtergebnis beträgt ebenfalls – 2.446.100 €.
  • Im Gesamtfinanzhaushalt betragen die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 41.886.000 € und die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 42.034.600 €.
  • Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit 148.600 €.
  • Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 2.073.600 €.
  • Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 12.557.700 €.
  • Im Jahr 2024 entsteht aus der Investitionstätigkeit somit ein veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von 10.484.100 €.
  • Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von 773.200 € entspricht der ordentlichen Darlehenstilgung. Der Finanzierungsmittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres 2024 ändert sich um – 11.405.900 €.
  • Aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel kann der Finanzmittelbedarf im Jahr 2024 ohne die Aufnahme von Darlehen finanziert werden.

Die Beratung des eingebrachten Entwurfs erfolgte dann in der Sitzung des Gemeinderates am 30. Januar 2024. Wir berichteten in den Asperger Nachrichten vom 08. Februar 2024. In seiner Sitzung am 06. Februar 2024 behandelte der Gemeinderat die von den Fraktionen, Gruppierungen und Einzelvertretungen fristgerecht eingebrachten Anträge zum Haushalt 2024. Wir berichteten in den Asperger Nachrichten vom 15. Februar 2024.

Noch vor der Verabschiedung der Haushaltssatzung am 27. Februar 2024 nahmen die Fraktionen des Gemeinderates hierzu Stellung. Die Stellungnahmen sind in den Asperger Nachrichten vom 07. März 2024 nachzulesen.

Gemeinderat stimmt Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024, Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023 bis 2027 der Stadt Asperg sowie Wirtschaftsplan und Investitionsprogramm 2023 bis 2027 der Stadtwerke zu

Im Anschluss an die Stellungnahmen verabschiedete der Gemeinderat einstimmig den Satzungsbeschluss zum Haushaltsplan 2024, beschloss die Finanzplanung sowie das Investitionsprogramm der Stadt Asperg.

Den Wirtschaftsplan und das Investitionsprogramm der Stadtwerke beschloss der Gemeinderat mit zwei Gegenstimmen.

Gemeinderat stimmt Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zur Gasbeschaffung ab 2025 zu

Bislang hat die Stadtverwaltung für ihre städtischen Liegenschaften das Gas über eine Bündelausschreibung des Gemeindetages Baden-Württemberg beschafft. Hierbei erfolgt der gesamte Gaseinkauf für zwei bis drei Jahre innerhalb weniger Wochen. Aufgrund der Energiekrise, den gestiegenen Preisen und den globalen Unsicherheiten sind die Energieversorger vorsichtig mit langfristigen Verträgen in Verbindung mit hohen Abnahmemengen.

Bei den vergangenen beiden Bündelausschreibungen gingen keine Angebote für die Gasbeschaffung mit 10% Biogas-Anteil ein, weshalb die Gasbeschaffung kurzfristig selbst beauftragt wurde. Aufgrund dieser Kurzfristigkeit waren die Preise nicht zufriedenstellend.

Eine alternative Energiebeschaffung wäre die Beauftragung eines Dienstleisters mit dem laufenden Einkauf der Energie. Bei diesem Portfoliomanagement kauft der Dienstleister in bestimmten Tranchen den voraussichtlichen Energiebedarf der städtischen Liegenschaften für die kommenden Jahre ein. Maßgebend für den Preis der jeweiligen Tranchen sind die Tagespreise an der Energiebörse. Der Trancheneinkauf erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem der Preis an der Börse günstig erscheint.

Mit dieser neuen Energiebeschaffungsmethode würde die Stadt Asperg mehr Flexibilität in den Beschaffungsmengen erhalten, da derzeit aufgrund der anstehenden Projekte keine genaue Prognose zu künftigen Strom- und Gasbedarfen möglich ist.

Aufgrund der Erfahrungen der vergangene Bündelausschreibungen und der Aussicht, dass in naher Zukunft die Versorger vermutlich weiterhin zurückhaltend auf die Bündelausschreibungen reagieren werden, befürwortete die Stadtverwaltung eine künftige Beschaffung über das Portfoliomanagement mit Hilfe eines Dienstleisters.

Bei der Direktbeschaffung von Energie über die Börse nach § 14 der Vergabeverordnung (VgV) oder Energiebeschaffungen über Dienstleister muss das Vergaberecht beachtet werden. Bei der Größenordnung der beigefügten Angebote ist ein Verhandlungsverfahren möglich. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung Angebote von drei umliegenden, bekannten Dienstleistern für die Gasbeschaffung der Jahre 2025 und 2026 eingeholt. Grundlagen waren die Verbrauchsprognosen 2023 sowie der aktuelle Lastgang des Freibads 2023.

Wesentliche Kriterien für die Vergabe der Dienstleistung sind die Beschaffungsmethodik und die Kosten. Gleichzeitig empfahl die Stadtverwaltung dies zunächst für ein Jahr (vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025) zu beauftragen und somit Erfahrungswerte zu sammeln.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass die Gasbeschaffung für die städtischen Liegenschaften ab dem 01. Januar 2025 nicht mehr über die Bündelausschreibung Gas des Gemeindetags Baden-Württemberg erfolgen soll. Es folgte damit dem Vorschlag der Stadtverwaltung. Stattdessen erfolgt die Gasversorgung für den Zeitraum 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 mittles Direktbeschaffung über die Börse und mit Hilfe eines Dienstleisters. Dieser Auftrag ergeht an die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH als wirtschaftlichsten Bieter mit einem voraussichtlichen Angebotspreis von rund 25.000 €. Der Preis ist abhängig von der tatsächlichen Gasmenge.

Der Gemeinderat beschloss zudem mit der erforderlichen Mehrheit, auf den 10% Biogas-Anteil bei der Beschaffung zu verzichten und die hierdurch eingesparten Mehrkosten alternativ in den Ausbau von erneuerbaren Energien in kommunalen Gebäuden zu investieren.

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