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Keltenstadt Asperg

Flächennutzungsplan und Bebauungspläne

Alle Informationen zum Flächennutzungsplan und den verschiedenen Bebauungsplänen finden Sie auf dieser Seite.

Flächennutzungsplan

Veröffentlichung des Einleitungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2026 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2013 gefasst.

Ziele und Zwecke der Planung

Der gültige Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2013 soll überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten und Planungen der Stadt Asperg angepasst werden. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Stadt sicherzustellen und hierfür den Rahmen für die Bebauungspläne vorzugeben. Die Bebauungspläne sollen weiterhin aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden können.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die gesamte Gemarkung der Stadt Asperg.

Im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgt ein sogenannter Scopingtermin, in dem gemeinsam mit den Trägern öffentlicher Belange der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung festgelegt wird. Darüber hinaus erfolgt vor der Sommerpause eine Information der Bürgerschaft.

Asperg, den 13. Mai 2026

gez.
Christian Eiberger
Bürgermeister

Flächennutzungsplan (PDF)

Bebauungspläne in Bearbeitung

Die folgenden Bebauungspläne befinden sich aktuell in Bearbeitung.

Inkrafttreten des Bebauungsplans „Sporthalle Im Überrück“ und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.02.2026 den Bebauungsplan „Sporthalle im Überrück“ und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan in der Fassung vom 15.01.2026 als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem Lageplan, bzw. des Planteils des Büros Project GmbH vom 15.01.2026.

Der räumliche Geltungsbereich betrifft die Flurstücke: 409 (Teilfläche), 409/1, 409/2, 410, 411, 412, 413, 506, 507, 508, 509, 514/3 (Teilfläche), 519 (Teilfläche) und 565 (Teilfläche).

Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan „Sporthalle im Überrück“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan mit Planzeichnung, Satzung und einschließlich der Begründung mit Umweltbericht kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Asperg, Marktplatz 1, 71679 Asperg während den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Unbeachtlich werden nach § 215 Abs. 1 BauGB

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
  4. beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Asperg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.

Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Asperg, den 05. März 2026

gez.
Christian Eiberger
Bürgermeister

Planteil (PDF)

Textteil (PDF)

Begründung (PDF)

Umweltbericht (PDF)

Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses und des Beschlusses des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Katastrophenschutzzentrum Altachsstraße“ und des Beschlusses der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2026 die Aufstellung und den Beschluss des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Katastrophenschutzzentrum Altachstraße“ und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan in der Fassung vom 14.07.2026 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans findet in der aktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 der Stadt Asperg statt.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus der Planzeichnung des Vorentwurfs des Büros Project GmbH vom 14.07.2026.

Der räumliche Geltungsbereich betrifft die Flurstücke 2795, 2795/1, 2798 und 2798/2.

Ziele und Zwecke der Planung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.07.2026 (Drucksachennr. GR 062/2026) den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Katastrophenschutzzentrum Altachstraße“ und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan in der Fassung vom 14.07.2026 gefasst und die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren Verfahrensschritten beauftragt.

Dies erfolgte aufgrund des Beschlusses der Entwurfsplanung des Katastrophenschutzzentrums durch den Kreistag des Landkreises Ludwigsburg am 17.07.2026. Der Inhalt dieser Planungen des Architekturbüros TRU Architekten Part mbB aus Berlin, konnte in die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans eingearbeitet werden.

Daher wird der Vorentwurf des Bebauungsplans öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt.

Umweltbezogene Informationen werden im Vorentwurf des Umweltberichts (Stand 14.07.2026) berücksichtigt.

Nach erfolgter Bekanntmachung des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit ihre Anregungen und Stellungnahmen zu den Planinhalten bei der Stadtverwaltung Asperg einzureichen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet in schriftlicher Form statt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB liegen folgende Bestandteile des Entwurfs des Bebauungsplans:

  • Vorentwurf Planzeichnung in der Fassung vom 14.07.2026
  • Vorentwurf Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 14.07.2026
  • Vorentwurf Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 14.07.2026
  • Vorentwurf Umweltbericht in der Fassung vom 14.07.2026
  • Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 14.07.2026
  • Vorentwurf vom Bestandsplan - Biotoptypen (Kartierung vom 12.06.2026) in der Fassung vom 14.07.2026
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Fassung vom 24.09.2025
  • Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung in der Fassung vom 12.05.2023
  • Schallschutznachweis nach DIN 4109 in der Fassung vom 28.05.2025
  • Gutachterliche Stellungnahme zur Pegelabnahme des Verkehrslärms an der der bestehenden Wohnbebauung in der Fassung vom 02.06.2025
  • Geräuschimmissionsprognose nach TA Lärm in der Fassung vom 04.06.2025

in der Zeit vom 06.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026 bei der Stadtverwaltung Asperg, Marktplatz 1, 71679 Asperg, im Erdgeschoss während den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus.

Hierbei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung während der üblichen Öffnungszeiten gegeben. Gerne können Sie Ihre Stellungsnahmen auch per E-Mail an c.goetz(@)asperg.de übermitteln. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Asperg, den 06. August 2026

gez.
Christian Eiberger
Bürgermeister

Vorentwurf Planzeichnung in der Fassung vom 14.07.2026 (PDF)

Vorentwurf Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 14.07.2026 (PDF)

Vorentwurf Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 14.07.2026 (PDF)

Vorentwurf Umweltbericht in der Fassung vom 14.07.2026 (PDF)

Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 14.07.2026 (PDF)

Vorentwurf vom Bestandsplan - Biotoptypen (Kartierung vom 12.06.2026) in der Fassung vom 14.07.2026 (PDF)

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Fassung vom 24.09.2025 (PDF)

Vorerkundung auf Kampfmittelbelastung in der Fassung vom 12.05.2023 (PDF)

Schallschutznachweis nach DIN 4109 in der Fassung vom 28.05.2025 (PDF)

Gutachterliche Stellungnahme zur Pegelabnahme des Verkehrslärms an der der bestehenden Wohnbebauung in der Fassung vom 02.06.2025 (PDF)

Geräuschimmissionsprognose nach TA Lärm in der Fassung vom 04.06.2025 (PDF)

Rechtskräftige Bebauungspläne

Im Stadtgebiet von Asperg haben zahlreichen Bebauungsplänen aus unterschiedlichen Zeiten Rechtskraft. Die Bebauungspläne können Sie über den gemeinsamen Kartendienst des Landkreises Ludwigsburg suchen und abrufen. Dieser Service ist kostenlos und steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.

Link zum Kartendienst des Landkreises Ludwigsburg

Satzungen in Zusammenhang mit Bebauungsplänen

Satzungen zu Bebauuungsplänen können Sie in der Stadtrechtsammlung nachverfolgen.

Link zur Stadtrechtsammlung der Stadt Asperg