Flächennutzungsplan und Bebauungspläne
Alle Informationen zum Flächennutzungsplan und den verschiedenen Bebauungsplänen finden Sie auf dieser Seite.
Flächennutzungsplan
Veröffentlichung des Einleitungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2026 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2013 gefasst.
Ziele und Zwecke der Planung
Der gültige Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2013 soll überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten und Planungen der Stadt Asperg angepasst werden. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Stadt sicherzustellen und hierfür den Rahmen für die Bebauungspläne vorzugeben. Die Bebauungspläne sollen weiterhin aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden können.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die gesamte Gemarkung der Stadt Asperg.
Im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgt ein sogenannter Scopingtermin, in dem gemeinsam mit den Trägern öffentlicher Belange der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung festgelegt wird. Darüber hinaus erfolgt vor der Sommerpause eine Information der Bürgerschaft.
Asperg, den 13. Mai 2026
gez.
Christian Eiberger
Bürgermeister
Bebauungspläne in Bearbeitung
Die folgenden Bebauungspläne befinden sich aktuell in Bearbeitung.
Inkrafttreten des Bebauungsplans "Ludwigsburger Straße, 2. Änderung" und der Satzung über örtliche Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in öffentlicher Sitzung am 21.10.2025 die 2. Änderung des im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Ludwigsburger Straße“ nach § 10 Abs. 1 BauGB und die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO BW) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung (GemO BW) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2025 (GBl. S. 71) m.W.v. 01.09.2025 als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
Aufgrund des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB wurde keine Umweltprüfung durchgeführt. Maßgebend sind der zeichnerische Teil des Bebauungsplans und der Textteil des Bebauungsplans mit den örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung jeweils in der Fassung vom 06.04.2020/17.09.2025.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Lageplan des Büros ARP vom 06.04.2020/17.09.2025, der ca. 0,3 ha umfasst.
Planverfahren
Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat am 19.02.2019 die Erforderlichkeit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Ludwigsburger Straße“ festgestellt und die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Es wurde das Planaufstellungsverfahren nach § 13a BauGB angewandt (vereinfachtes Verfahren). Von frühzeitiger Unterrichtung, Umweltbericht, Umweltprüfung und Eingriffsregelungen war das Verfahren aufgrund der o.g. Voraussetzungen nach § 13 BauGB freigestellt.
- Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat (§ 2 (1) BauGB): 19.02.2019
- Ortsübliche Bekanntmachung des Änderungs- und Aufstellungsbeschluss (§ 2 (1) BauGB): 28.02.2019
- Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (§ 3 (1) und 4 (1) BauGB): 08.03.2019 – 15.04.2019
- Auslegungsbeschluss durch den Gemeinderat (§ 3 (2) BauGB): 30.06.2020
- Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (§ 3 (2) BauGB): 20.08.2020
- Öffentliche Auslegung / Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (§ 3 (2) und § 4 (2) BauGB): 20.08.2020 – 09.10.2020
- Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat (§ 10 BauGB): 21.10.2025
Bei der Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 18 Stellungnahmen/Hinweise seitens der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange ein. Einwendungen oder Stellungnahmen Privater sind keine eingegangen.
Der Bebauungsplan „Ludwigsburger Straße 2. Änderung“ und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 06.04.2020/17.09.2025 treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung im Rathaus Asperg, Marktplatz 1, 71679 Asperg im Foyer während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann alle Unterlagen einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich ist der Bebauungsplan mit allen Unterlagen im Internet unter der Internetadresse www.asperg.de im Bereich Wohnen & Wirtschaft / Bauen zugänglich.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Formvorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Asperg geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Abweichend hiervon kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist schriftlich geltend gemacht hat.
Asperg, den 19. Februar 2026
gez.
Christian Eiberger
Bürgermeister
Inkrafttreten des Bebauungsplans „Sporthalle Im Überrück“ und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.02.2026 den Bebauungsplan „Sporthalle im Überrück“ und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan in der Fassung vom 15.01.2026 als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem Lageplan, bzw. des Planteils des Büros Project GmbH vom 15.01.2026.
Der räumliche Geltungsbereich betrifft die Flurstücke: 409 (Teilfläche), 409/1, 409/2, 410, 411, 412, 413, 506, 507, 508, 509, 514/3 (Teilfläche), 519 (Teilfläche) und 565 (Teilfläche).
Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan „Sporthalle im Überrück“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan mit Planzeichnung, Satzung und einschließlich der Begründung mit Umweltbericht kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Asperg, Marktplatz 1, 71679 Asperg während den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Unbeachtlich werden nach § 215 Abs. 1 BauGB
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
- beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Asperg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Asperg, den 05. März 2026
gez.
Christian Eiberger
Bürgermeister
Veröffentlichung des Entwurfs der Bebauungsplan-Aufhebung „Baulinienplan Eisenbahnstraße / Grafenbühl“ und des Beschlusses der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2026 den Entwurf der Bebauungsplan-Aufhebung in der Fassung vom 07.04.2026 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplan-Aufhebung ergibt sich aus dem Lageplan des Büros Project GmbH vom 07.04.2026.
Der räumliche Geltungsbereich betrifft die Flurstücke: 1385, 1832 (Teilfläche), 1928, 1928/1, 1928/2, 1929, 1930, 1931, 1933, 1933/1, 1933/2, 1933/3, 1933/4, 1933/5, 1934, 1936 und 1936/1
Ziele und Zwecke der Planung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 (Drucksachennr. GR 008/2026) den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplan-Aufhebung „Baulinienplan Eisenbahnstraße / Grafenbühl“ gefasst und die Verwaltung mit der Durchführung det weiteren Verfahrensschritten beauftragt.
Nach erfolgter Bekanntmachung des Beschlusses zur Beteiligung erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit ihre Anregungen und Stellungnahmen zu den Planinhalten bei der Stadtverwaltung einzureichen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet in schriftlicher Form statt.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der Bebauungsplan-Aufhebung sowie
- Planteil in der Fassung vom 07.04.2026
- Textliche Festsetzungen in der Fassung vom 07.04.2026
- Begründung mit Betrachtung der Umweltbelange zur Bebauungsplan-Aufhebung in der Fassung vom 07.04.2026
in der Zeit vom 15.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026 bei der Stadtverwaltung Asperg, Marktplatz 1, 71679 Asperg, EG, während den allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Hierbei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung während der üblichen Öffnungszeiten gegeben. Gerne können Sie Ihre Stellungsnahmen auch per E-Mail an c.goetz@asperg.de übermitteln. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Betrachtung der Umweltbelange mit Informationen und Aussagen zu Schutzgebieten sowie den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Schutzgüter, Klimaschutz und Starkregen
Asperg, den 13. Mai 2026
gez.
Christian Eiberger
Bürgermeister
Planteil in der Fassung vom 07.04.2026 (PDF)
Textliche Festsetzungen in der Fassung vom 07.04.2026 (PDF)
Rechtskräftige Bebauungspläne
Im Stadtgebiet von Asperg haben zahlreichen Bebauungsplänen aus unterschiedlichen Zeiten Rechtskraft. Die Bebauungspläne können Sie über den gemeinsamen Kartendienst des Landkreises Ludwigsburg suchen und abrufen. Dieser Service ist kostenlos und steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung.
Satzungen in Zusammenhang mit Bebauungsplänen
Satzungen zu Bebauuungsplänen können Sie in der Stadtrechtsammlung nachverfolgen.