Stadt Asperg

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Ratsinformationssystem, Stadtrecht, Sitzungsberichte

digital die Arbeit des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen...

Das Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Mit Hilfe des Ratsinformationssystems wird der gesamte Prozess der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung und Nachbearbeitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse digital gestaltet.

Auch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich große Vorteile. Öffentliche Beratungsunterlagen sowie die dazugehörigen Beschlüsse können im Ratsinformationssystem eingesehen werden. So wird für mehr Transparenz gesorgt und die Arbeit des Gemeinderats kann von der Öffentlichkeit noch besser nachvollzogen werden. Die Umstellung auf das digitale Ratsinformationssystem erfolgte zum 01. Januar 2021. Vorangegangene Sitzungen können daher nicht im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Mit Klick auf den Sitzungstermin erscheinen alle näheren Informationen zur Sitzung, die Sitzungsdokumente und die Tagesordnung. Für die in der Zukunft liegenden Termine können die Tagesordnungen und Dokumente in der Regel fünf Tage vor dem Sitzungstermin abgerufen werden. Beschlussprotokolle hingegen sind nach Fertigstellung abrufbar. Verschiedene Suchfunktionen runden das Ratsinformationssystem ab.

Der Login-Bereich ist ausschließlich den Mitgliedern des Gemeinderates vorbehalten.

Wer Kontakt zu einem Mitglied des Gemeinderats aufnehmen möchte, kann dies ebenfalls über das Ratsinformationssystem tun. Dort sind alle Kontaktdaten der Mitglieder des Gemeinderates hinterlegt. Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Mitglied des Gemeinderats hat hierfür seine Zustimmung erteilt. Denn gerade im digitalen Zeitalter ist Datenschutz von besonderer Bedeutung.

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg gelangen Sie über folgenden Link:

  Link zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Stadtrechtsammlung

Auch die Stadtrechtsammlung mit allen wichtigen kommunalen Satzungen und Richtlinien finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein zusätzliches Serviceangebot der Stadt Asperg handelt und nicht um eine öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO). Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Asperg erfolgen nach der Satzung der Stadt Asperg über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen durch das Einrücken in das Amtsblatt, die Asperger Nachrichten.

  Link zur Stadtrechtsammlung der Stadt Asperg

Berichte aus den Sitzungen des Gemeinderates

Zusätzlich zu den Beschlussprotokollen im Ratsinformationssystem können Sie hier auch die ausführlichen Sitzungsberichte der vergangenen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen. Die Sitzungsberichte werden auch in den Asperger Nachrichten (Amtsblatt) abgedruckt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.11.2024

Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die aktuelle Situation der Kinderbetreuung in Asperg sowie deren Bedarfsplanung 2025 und stimmt der weiteren Planung zu

Die Stadt Asperg verzeichnet seit vielen Jahren hohe Geburtenzahlen. Hinzu kommen zahlreiche Zuzüge und der Ausbau weiteren Wohnraums. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist daher ungebrochen. Die Stadt Asperg möchte das Angebot an Plätzen und Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen so weit wie möglich am Bedarf der Familien ausrichten. Vor dem Hintergrund des massiven Fachkräftemangels wird dies jedoch zunehmend schwieriger. Erste Betreuungszeiten mussten daher bereits gekürzt werden.

Im Bereich der Kleinkindbetreuung hat sich die Situation gegenüber dem Vorjahr deutlich entspannt. Mittlerweile können die Kinder in der Regel wieder zu dem von den Eltern gewünschten Zeitpunkt aufgenommen werden. Aus heutiger Sicht kann davon ausgegangen werden, dass das Platzangebot im Jahr 2025 ausreichen wird.

Durch die außergewöhnlich hohe Zahl an Zuzügen von Kindern im Kindergartenalter hat sich die Situation im Kindergartenbereich jedoch deutlich verschärft. Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können, ist die Eröffnung der sechsten Gruppe im Kindergarten Grafenbühl zwingend erforderlich. Dies konnte trotz zahlreicher Ausschreibungen und Vorstellungsgespräche aufgrund von Personalmangel bisher nicht umgesetzt werden. Die Stadtverwaltung plant jedoch weiterhin eine Eröffnung bis spätestens Mai 2025.

Ohne die Einrichtung der zusätzlichen Gruppe fehlen rund 20 Betreuungsplätze. Dies gilt auch für das Kindergartenjahr 2026/2027, in dem wieder mit einer maximalen Auslastung der Plätze zu rechnen ist.

Um als Stadt Asperg den Rechtsanspruch für Asperger Kinder erfüllen zu können, werden voraussichtlich ab dem kommenden Jahr keine auswärtigen Kinder mehr aufgenommen. In der Vergangenheit bzw. bis Sommer 2024 war dies in Ausnahmefällen vor allem aus pädagogischen Gründen noch möglich.

Bei der städtischen Betreuung für Grundschüler steht eine ausreichende Anzahl an Plätzen zur Verfügung. An beiden Grundschulen ist jedoch die Kapazitätsgrenze im Bereich der Betreuung der Halbtagsgrundschüler vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende bis 13:30 Uhr erreicht.

In der Goetheschule ist die Kapazitätsgrenze der Mensa und der Sitzplätze im Speiseraum erreicht. Teile der Grundschulbetreuung müssen bereits außerhalb der Schule in den Räumen der Badstraße mit Mittagessen versorgt werden. Es ist geplant, durch einen Wanddurchbruch zwischen dem bestehenden Speiseraum der Mensa und dem von der Schule kaum genutzten PC-Raum, die Sitzmöglichkeiten im Speiseraum zu erweitern. Die technische und räumliche Ausstattung ist auch für die Produktion einer größeren Anzahl von Mittagessen ausgelegt.

Im Jahr 2025 soll ein digitaler Anmelde- und Vormerkservice für Eltern eingeführt werden, um die Kommunikation zwischen Eltern und Stadtverwaltung zu erweitern und zu erleichtern. Über das Elternportal können allgemeine Informationen zu den Einrichtungen, Vormerkungen und Anmeldungen digital auf der städtischen Homepage vorgenommen, notwendige Unterlagen in einem geschützten Bereich digital zugesandt und weitere Informationen ausgetauscht werden.
In diesem Zuge ist auch die Erstellung eines Digitalisierungskonzeptes zur Vereinfachung der Prozesse geplant, das unter anderem die Ausstattung und Nutzung von digitalen Endgeräten in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen vorsieht.

Darüber hinaus informierte die Stadtverwaltung auch ausführlich über die derzeit laufenden Ausschreibungen für einen Essenslieferanten in den städtischen Kindertageseinrichtungen und Schulmensen. Die Vergabe der Leistung des Komponentenzukaufs soll spätestens zum Ende des Schul- und Kindergartenjahres 2024/2025 erfolgen. Bei der Ausschreibung wird die Stadtverwaltung von einem erfahrenen Anbieter beraten. Zudem wird das Verfahren von einer Projektgruppe begleitet, bestehend unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern des Hauptamtes, der Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Fachpersonal der Kindertageseinrichtungen und Schulmensen.

Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur aktuellen Situation der Kinderbetreuung zur Kenntnis und stimmte der weiteren Bedarfsplanung einstimmig zu. Die Mitglieder des Gemeinderates bedankten sich fraktionsübergreifend bei allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pädagogischen Bereich.

Beratung über die Errichtung einer Pumptrackanlage

Die Stadt Asperg hat bereits im Jahr 2022 einen ersten Planungsentwurf für die Errichtung einer Pumptrackanlage am Sportzentrum im Osterholz erstellt. Beim ersten Asperger Jugendforum am 01. Dezember 2023 wurde in der Arbeitsgruppe Jugendfreizeitanlagen auch die Errichtung einer Pumptrackanlage diskutiert. Zudem wurde Bürgermeister Christian Eiberger eine Petition zur Umsetzung einer solchen Anlage mit 287 Unterschriften überreicht.

In der Gemeinderatssitzung am 30. April 2024 wurden anschließend die Ergebnisse des Jugendforums diskutiert. Bezüglich der gewünschten Pumptrackanlage wurde der Beschluss gefasst, dass die Stadtverwaltung einen geeigneten Standort suchen, eine erste Planung mit Kosten erstellen und die Ergebnisse dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorlegen wird. Dabei sollen vorrangig die Standorte im Osterholz und im Bürgergarten betrachtet werden.

Bei der Standortuntersuchung hat sich ergeben, dass der Standort am Sportzentrum im Osterholz für die Errichtung einer Pumptrackanlage gut geeignet ist, da die Fläche über den direkt angrenzenden und ausgebauten Feldweg gut erreichbar ist. Zudem ist in der näheren Umgebung kaum fließender Verkehr vorhanden. Aufgrund der Lage außerhalb des Asperger Stadtgebiets spielt das Thema Lärm und Ruhestörung keine wesentliche Rolle. Größe und Zuschnitt der zur Verfügung stehenden Fläche ist für eine Pumptrackanlage geeignet.

Der Alternativstandort am Bürgergarten liegt stattdessen zentral und ist gut erreichbar. Die zur Verfügung stehende Gesamtfläche ist jedoch aufgrund des Zuschnitts begrenzt und in Teilbereichen sehr schmal. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe die Badstraße mit fließendem Verkehr. Auch ist mit einer Lärmbelästigung der Anwohner durch die Nutzung zu rechnen, weshalb der Standort nicht ideal ist.

Aufgrund der genannten Vorteile befürworten die Stadtverwaltung und die Jugendlichen den Standort im Osterholz. Eine erste Kostenschätzung geht von etwa brutto 160.000 € für die Errichtung einer Pumptrackanlage an diesem Standort aus.

Der Gemeinderat beauftragte die Stadtverwaltung mehrheitlich, gemeinsam mit einer Projektgruppe aus Planern, Jugendlichen und Stadtverwaltung eine Pumptrackanlage auf der Grünfläche südlich des Naturfreundehauses im Osterholz zu planen und eine Kostenberechnung erstellen zu lassen. Außerdem soll eine Förderung als Kofinanzierung im Rahmen des Landschaftsparkprogramms des Verbands Region Stuttgart für das Programmjahr 2026 geprüft werden.

Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung wieder vorgelegt. Nach entsprechender Beschlussfassung soll der Bau der Pumptrackanlage im Jahr 2026 erfolgen und die Haushaltsmittel entsprechend eingeplant werden.

Gemeinderat nimmt Freibadkonzept zur Kenntnis und beschließt Sanierung der Beckenwasserpumpen

Die Stadtverwaltung Asperg hat im Jahr 2023 das Fachbüro Fritz Planung mit einer Studie zur energetischen Optimierung des Asperger Freibades und der Entwicklung eines Maßnahmenkonzeptes beauftragt.

Das Freibad Asperg verfügt über drei Becken: ein Schwimmer- und Sprungbecken mit einer Fläche von ca. 1.250 m², ein Nichtschwimmerbecken mit 910 m² und ein Kinderplanschbecken mit 122 m². Die Gesamtwasserfläche beträgt 2.282 m².

Grundsätzlich haben alle Freibäder anlagenbedingt einen hohen Strom-, Wärme- und Wasserverbrauch. Durch verschiedene Maßnahmen können diese Verbräuche jedoch deutlich reduziert werden, sodass die Freibäder sowohl umweltfreundlicher als auch wirtschaftlicher betrieben werden können.

Im Freibadkonzept wurde festgestellt, dass vor allem der Stromverbrauch im Freibad Asperg besonders hoch ist. Daher sieht das Konzept als erste Sofortmaßnahme den Austausch der Beckenwasserpumpen vor. Die meisten Pumpen sind bereits älter als 20 Jahre und sollen durch neue, effizientere und regelbare Pumpen mit Frequenzumrichter ersetzt werden. Diese Maßnahme amortisiert sich mit der beantragten Förderung bereits nach fünf bis sechs Jahren.

Aufgrund der hohen Wirtschaftlichkeit der Maßnahme und der damit verbundenen Entlastung der Umwelt durch die Stromeinsparung soll die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden. Die Maßnahme kostet etwa 300.000 € und wird mit 100.000 € gefördert. Durch die Maßnahme können künftig etwa 120.000 kWh Strom pro Jahr eingespart werden.

Der Gemeinderat nahm das Maßnahmenkonzept für das Freibad Asperg zur Kenntnis und beschloss einstimmig die Sanierung der Beckenwasserpumpen. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme zu planen und auszuschreiben. Die entsprechenden Finanzmittel werden in den Haushalt 2025 eingestellt.

Die weiteren Maßnahmen dieses Konzeptes werden aufgrund der steigenden Umweltfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit sowie einer Amortisation innerhalb von zehn Jahren schrittweise in den nächsten Jahren geplant.

Vorstellung des Energieberichts 2023

Der Energiebericht 2023 ist die Zusammenfassung der Ergebnisse des Energiemanagements für die kommunalen Liegenschaften der Stadt Asperg, welches von 2001 bis 2003 begonnen und ab 2008 in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sozial- und Umweltforschung Dr. Kleinmann GmbH fortgeführt wurde. In den Bericht fließen die Erfahrungen der Bestandsaufnahmen und der zweimal jährlich stattfindenden Gebäudebegehungen ein.

Ziel des kommunalen Energiemanagements ist es, die Nutzung der vorhandenen technischen Einrichtungen zu optimieren und dadurch Energie, Emissionen und Kosten einzusparen. Darüber hinaus sollen Wartungs- und Instandsetzungsbedarfe frühzeitig erkannt sowie notwendige Sanierungsmaßnahmen priorisiert und umgesetzt werden.

Die Entwicklung der Verbräuche im Berichtsjahr 2023 ist im Vergleich zu den Vorjahren vor allem aufgrund der wieder in den Normalbetrieb übergehenden Gebäude niedriger. Die Werte für das Jahr 2023 wurden jedoch ausschließlich durch monatliches Ablesen der Hausmeister erfasst. Aufgrund der fehlenden Jahresabrechnung können für das Jahr 2023 noch keine Kosten ermittelt werden.

Im Jahr 2023 sank der witterungsbereinigte Wärmeverbrauch um 5 %, der Stromverbrauch stieg durch zusätzliche Liegenschaften und eine vollständigere Erfassung der Werte um 11 %. Durch die vollständige Erfassung sind gezielte Maßnahmen besser koordinierbar. Der Wasserverbrauch ist deutlich um 24 % gesunken.

Die städtischen Gebäude werden auch künftig zweimal jährlich begangen. Einsparmaßnahmen werden direkt umgesetzt, mittel- und langfristige Maßnahmen geplant und in den Haushalt eingestellt.

Vergabe der Strombeschaffung für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. September 2024 beschlossen, die laufende Strombeschaffung für die Jahre 2026 und 2027 mittels eines Dienstleisters durchzuführen.

Für die Strombeschaffung Straßenbeleuchtung und Wärmestrom sowie für die Strombeschaffung Haushaltsstrom wurden am 08. November 2024 jeweils sechs Stromanbieter zur Abgabe eines Angebots angefragt.

Aufgrund der kurzfristigen Angebotsbindung seitens der Energieversorger wurde die Angebotsfrist auf den 25. November 2024 festgelegt, um eine Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung am 26. November 2024 zu ermöglichen.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, die Strombeschaffung für die Jahre 2026 und 2027 an der Börse nach dem Tranchenmodell an die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH zu vergeben.

Gemeinderat nimmt aktuellen Sachstandsbericht zum Asperger Energie- und Klimakonzept (AKEK) zur Kenntnis

Der Klimawandel und die Klimaanpassung stellen große Herausforderungen dar. Damit die Stadt Asperg bis spätestens 2040 klimaneutral wird, haben Stadtverwaltung, Gemeinderat und Bürgerschaft gemeinsam das Asperger Klima- und Energiekonzept (AKEK) erarbeitet. Dieses wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. März 2022 einstimmig beschlossen.

Das AKEK ist ein dynamisches Konzept, welches einmal jährlich an die aktuellen Gegebenheiten und auf Rückmeldung aus der Bürgerschaft, dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung angepasst wird. Die verschiedenen Maßnahmen sind entsprechend der Priorisierung im Handlungskonzept nummeriert.

Zur Umsetzung des Asperger Energie- und Klimakonzeptes hat die Stadt Frau Owerfeldt als Beauftragte für kommunales Klimamanagement und Herrn Greschik als Klimamanager eingestellt. Herr Greschik stellte einen Überblick über das AKEK und die in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen vor.

In den letzten Jahren konnten durch gezielte Einsparungen in den städtischen Einrichtungen und Gebäuden durchschnittlich 1.000.000 kWh pro Jahr und damit rund 120.000 € bis 150.000 € pro Jahr eingespart werden. Erhebliche Energieeinsparungen konnten auch durch die Erneuerung der Straßenbeleuchtung erzielt werden. Hier werden derzeit bis zu 400.000 kWh Strom und rund 180 Tonnen Treibhausgasemissionen pro Jahr eingespart.

In den vergangenen Jahren wurde eine Analyse der städtischen Dächer für eine solare Nutzung durchgeführt. Daraus entstand der Masterplan Photovoltaik und erste Photovoltaikanlagen wurden auf städtischen Dächern installiert. Obwohl das ungenutzte Solarpotential noch sehr hoch ist, steigt der Zubau von Photovoltaikanlagen stark an.

Ein großes Klimaschutzprojekt in Asperg ist die energetische Sanierung städtischer und privater Gebäude. Der Austausch alter Heizungsanlagen und die Sanierung städtischer Gebäude erfolgt derzeit priorisiert. Im Privatbereich werden diese Maßnahmen im Rahmen der durchgeführten Quartierskonzepte durch die Stadtverwaltung beratend begleitet.

Eine Wärmeleitplanung wurde im Konvoi gemeinsam mit den Kommunen Möglingen, Markgröningen und Tamm in den vergangenen Jahren in verschiedenen Workshops erarbeitet. Mögliche Maßnahmen werden im kommenden Jahr in einer Machbarkeitsstudie untersucht.

Im Bereich Verkehr sind weitere Verbesserungen dringend erforderlich. In den vergangenen Jahren wurde die Eglosheimer Straße im Zuge der Sanierung barrierefrei umgebaut, der Fußverkehrs-Check 2020 des Landes Baden-Württemberg durchgeführt und ein Radroutenkonzept erarbeitet. Diese Punkte fließen aktuell in den Klimamobilitätsplan ein, der als Pilotprojekt vom Landkreis Ludwigsburg mit den Kommunen im Landkreis erarbeitet wird. Im Bereich E-Mobilität sind nur punktuelle Verbesserungen zu verzeichnen. Derzeit wird ein Radwegekonzept für eine mögliche Umsetzung in den Bereichen A81 Querung Neckarbrücke, Fahrradstraße Seestraße / Eberhardstraße und Lehenstraße erarbeitet.

Des Weiteren wurden ein Klimaanpassungskonzept sowie ein Starkregenkonzept erstellt. Für das Klimaanpassungskonzept wird aktuell der Maßnahmenkatalog mit Hitzeplanung erarbeitet, der anschließend umgesetzt werden soll. Die Extremwetterereignisse der letzten Jahre wie Windhosen, Hagel und Starkregen machen deutlich, wie wichtig es ist, rechtzeitig Maßnahmen zur Klimaanpassung zu ergreifen und Schäden durch Wetterereignisse vorzubeugen.

Jeder Einwohner der Stadt Asperg emittierte im Jahr 2017 verursacherbedingt rund 5,36 Tonnen CO2 pro Jahr. Ziel ist es, die Emissionsmenge auf 1 Tonne CO2 im Jahr 2040 zu reduzieren. Die Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet sind von rund 98.000 Tonnen im Jahr 2017 auf 72.334 Tonnen im Jahr 2024 gesunken. Dies entspricht einer Einsparung von etwa 26 % und rund 5,36 Tonnen Treibhausgasemissionen pro Person und Jahr.

Im Januar 2025 ist eine offene Bürgerbeteiligung zur Fortschreibung des Asperger Energie- und Klimakonzeptes geplant. Anschließend werden diese Anmerkungen ebenso wie die Ideen und Anregungen aus dem Gemeinderat und aus dem 2. Asperger Jugendforum am 06. Dezember 2024 eingepflegt.

Der Gemeinderat nahm den aktuellen Sachstandsbericht zum Asperger Energie- und Klimakonzept zur Kenntnis und dankte den Mitarbeitern für die gute Arbeit im Bereich des Klimaschutzes.

Gemeinderat stellt Jahresabschlüsse 2020 und 2021 fest

Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung hat die Stadt Asperg zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt dar.

Der Jahresabschluss ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres festzustellen. Aufgrund der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht im Jahr 2019 und den Verzögerungen bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2019 konnte der erste Jahresabschluss in der Doppik erst mit deutlicher Verspätung erstellt werden.

Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig die Jahresabschlüsse sowie die Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen der Haushaltsjahre 2020 und 2021 der Stadt Asperg. Die überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Überschreitungen wurden nachträglich beschlossen und genehmigt, soweit diese nicht schon früher durch Gemeinderatsbeschluss bewilligt wurden.

Wirtschaftsplan der Städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH beschlossen

Einstimmig stimmte der Gemeinderat auch dem Wirtschaftsplanentwurf 2025 für die Städtische Bau- und Verwaltungs GmbH zu. Gleichzeitig wurde Bürgermeister Christian Eiberger damit beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH dem Wirtschaftsplan in der vorgelegten Fassung für 2025 zuzustimmen.

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 wurde zuvor durch den Aufsichtsrat der Städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH vorberaten und der Aufsichtsrat hat dem Gemeinderat beziehungsweise der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan 2025 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Im Erfolgsplan weist der Wirtschaftsplan jeweils Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 534.100 € aus. Im Vermögensplan belaufen sich die Einnahmen und die Ausgaben auf jeweils 724.000 €. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde auf 500.000 €, der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 100.000 € festgesetzt.

Ausfallhaftung für Darlehen der Städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH beschlossen

In der Sitzung des Gemeinderates am 24. September 2024 und der Aufsichtsratssitzung der Städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH am 14. Oktober 2024 wurde der Erwerb einer Teileigentumsfläche beschlossen.

Die Finanzierung des Kaufpreises sowie möglicher weiterer Kosten, wie beispielsweise Sanierungskosten, wird für die Städtische Bau- und Verwaltungs GmbH nur durch die Aufnahme neuer Darlehen finanzierbar sein. Nach derzeitigem Planungsstand werden hierfür maximal 500.000 € benötigt.

Die Darlehenskonditionen bei den Kreditinstituten werden sich deutlich verbessern, wenn die Stadt Asperg die Darlehen der Städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH mit einer Ausfallhaftung absichert.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Stadt Asperg die volle Ausfallhaftung für das Darlehen der Städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH in Höhe von bis zu 500.000 € übernehmen wird.

Gemeinderat berät über die Erhöhung der ehrenamtlichen Entschädigung für Mitglieder von Wahlvorständen

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wurde zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2023 auf Antrag der Fraktion der CDU geändert. Dabei wurde die Entschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Wahlen auf einen pauschalen Durchschnittssatz von 100 € je Tag erhöht.

Die Kommunalwahl im Juni 2024 hat gezeigt, dass es immer schwieriger wird, genügend ehrenamtliche Wahlhelfer für die Funktion des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Wahlvorstände zu finden. Im Vergleich zu „normalen“ Wahlhelfern haben beide Funktionen inzwischen einen deutlich größeren Verantwortungsbereich, verbunden mit einem deutlich höheren Zeitaufwand.

Dies liegt vor allem an den zahlreichen Formalitäten, die von den Vorsitzenden bzw. in geringerem Umfang auch von den stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen und übernommen werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die Abholung der Unterlagen vom Wahlamt, die Einweisung der Mitglieder der Wahlvorstände in ihre Tätigkeit, das Anbringen von Aushängen, die Anfertigung der Schnellmeldungen und der Niederschriften über die Wahlhandlung oder auch die Übernahme der Gesamtverantwortung.

Im Hinblick auf die Bedeutung der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Wahlvorstände für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Wahl schlägt die Stadtverwaltung daher eine Staffelung der ehrenamtlichen Entschädigungen vor.

Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit einstimmig zu. Künftig beträgt der Durchschnittssatz für Vorsitzende im Wahlvorstand 150 € und für stellvertretende Vorsitzende 120 €. Die Entschädigung für Beisitzer oder sonstige Hilfskräfte beträgt weiterhin 100 €.

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