Stadt Asperg

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Ratsinformationssystem, Stadtrecht, Sitzungsberichte

Digital die Arbeit des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen.

Das Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Mit Hilfe des Ratsinformationssystems wird der gesamte Prozess der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung und Nachbearbeitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse digital gestaltet.

Auch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich große Vorteile. Öffentliche Beratungsunterlagen sowie die dazugehörigen Beschlüsse können im Ratsinformationssystem eingesehen werden. So wird für mehr Transparenz gesorgt und die Arbeit des Gemeinderats kann von der Öffentlichkeit noch besser nachvollzogen werden. Die Umstellung auf das digitale Ratsinformationssystem erfolgte zum 01. Januar 2021. Vorangegangene Sitzungen können daher nicht im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Mit Klick auf den Sitzungstermin erscheinen alle näheren Informationen zur Sitzung, die Sitzungsdokumente und die Tagesordnung. Für die in der Zukunft liegenden Termine können die Tagesordnungen und Dokumente in der Regel fünf Tage vor dem Sitzungstermin abgerufen werden. Beschlussprotokolle hingegen sind nach Fertigstellung abrufbar. Verschiedene Suchfunktionen runden das Ratsinformationssystem ab.

Der Login-Bereich ist ausschließlich den Mitgliedern des Gemeinderates vorbehalten.

Wer Kontakt zu einem Mitglied des Gemeinderats aufnehmen möchte, kann dies ebenfalls über das Ratsinformationssystem tun. Dort sind alle Kontaktdaten der Mitglieder des Gemeinderates hinterlegt. Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Mitglied des Gemeinderats hat hierfür seine Zustimmung erteilt. Denn gerade im digitalen Zeitalter ist Datenschutz von besonderer Bedeutung.

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg gelangen Sie über folgenden Link:

  Link zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Stadtrechtsammlung

Auch die Stadtrechtsammlung mit allen wichtigen kommunalen Satzungen und Richtlinien finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein zusätzliches Serviceangebot der Stadt Asperg handelt und nicht um eine öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO). Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Asperg erfolgen nach der Satzung der Stadt Asperg über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen durch das Einrücken in das Amtsblatt, die Asperger Nachrichten.

  Link zur Stadtrechtsammlung der Stadt Asperg

Berichte aus den Sitzungen des Gemeinderates

Zusätzlich zu den Beschlussprotokollen im Ratsinformationssystem können Sie hier auch die ausführlichen Sitzungsberichte der vergangenen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen. Die Sitzungsberichte werden auch in den Asperger Nachrichten (Amtsblatt) abgedruckt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 30.09.2025

Feststellung des Jahresabschluss 2022 der Stadt Asperg

Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung hat die Stadt Asperg zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt darzustellen.

Zur Sitzung des Gemeinderates konnte die Kämmerei den Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2022 vorlegen.

Bei ordentlichen Erträgen in Höhe von ca. 41,7 Mio. € und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von rund 38 Mio. € wurde das Jahr 2022 mit einem positiven ordentlichen Ergebnis von etwa 3,8 Mio. € abgeschlossen. Hinzu kommen rund 2,5 Mio. € außerordentliche Erträge, woraus sich ein Gesamtergebnis von 6.232.293 € ergibt. Im Haushaltsplan wurde von einem Defizit in Höhe von rund 2 Millionen Euro ausgegangen.

Grund für die Abweichungen zu den Planansätzen sind vor allem die im Jahr 2022 deutlich noch zu verspürenden Unsicherheiten durch die Coronapandemie sowie eine Abrufung der Investitionsmittel von lediglich 60%.

Die Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses sowie die außerordentlichen Erträge werden gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung der allgemeinen Rücklagen zugeführt und stehen somit für die aktuellen Großinvestitionen, vor allem für die Sanierung der Kanalisation, zur Verfügung.

Der Gemeinderat hat durch Beschluss den Jahresabschluss für 2022 einstimmig festgestellt.

Feststellung des Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Stadtwerke Asperg

Der städtische Eigenbetrieb Stadtwerke schloss das Wirtschaftsjahr 2022 mit einem Gesamtgewinn von 55.901,14 € ab. Hiervon entfallen rund 132.000 € Mehreinnahmen auf den Betriebszweig Wasserversorgung, der Betriebszweig Tiefgarage Neue Mitte weißt hingegen einen Verlust in Höhe von rund 76.000 € aus. Gegenüber dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 wurde somit ein um ca. 22.000 € schlechteres Ergebnis erzielt.

Im Betriebszweig Wasserversorgung kam es vor allem zu Abweichungen bei den Kosten für Hausanschlussleitungen sowie bei der Unterhaltung des Leitungsnetzes, im Betriebszweig Tiefgarage Neue Mitte bestätigten sich die Planzahlen hingegen.

Der Gemeinderat hat durch Beschluss auch den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtwerke für 2022 festgestellt.

Finanzzwischenbericht 2025 vorgestellt

In der Sitzung des Gemeinderates am 30. September stellte die Stadtkämmerei dem Gemeinderat auch den Zwischenbericht für das Haushaltsjahr 2025 vor.

So sind bei den Zuweisungen nach dem Finanzausgleich gemäß der Steuerschätzung vom Mai 2025 alle Zahlen planmäßig. Auch bei den Realsteuern (unter anderem Grundsteuer, Gewerbesteuer) sind gegenüber dem Haushaltsplan keine Abweichungen zu erwarten.

Das für 2025 angesetzte Ordentliche Gesamtergebnis des Ergebnishaushalts von Minus 3,67 Mio. € wird voraussichtlich durch unbesetzte Stellen in der Verwaltung und nicht umgesetzte Maßnahmen leicht besser ausfallen, verbleibt jedoch mit einem prognostizierten Minus 3,0 Mio. € weiterhin deutlich negativ.

Es folgte ein Überblick über den Fortschritt der im Haushaltsjahr 2025 geplanten Maßnahmen, welche sich größtenteils bereits in der Umsetzung befinden, vor allem im Bereich Tiefbau. Nach aktuellem Stand können auch die im Haushalt hinterlegten Ansätze eingehalten werden. Die Erneuerung der Heizung in der Stadthalle wurde hingegen vorerst zurückgestellt.

Im Finanzhaushalt, über welchen die Investitionen abgewickelt werden, werden bis zum Jahresende somit planmäßig voraussichtlich Ausgaben in Höhe von 11,4 Mio. € getätigt.

Die Liquidität wird dadurch zum Jahresende auf den Mindestbetrag sinken, eine Kreditaufnahme wird in 2025 vermutlich aber noch nicht notwendig sein.

Zusammenfassend ist die Finanzlage der Stadt Asperg aber unbefriedigend. Hierauf wurde auch bereits im Rahmen der Haushaltsgenehmigung von der Rechtsaufsichtbehörde des Landratsamtes Ludwigsburg hingewiesen.

In den kommenden Jahren ist damit zu rechnen, dass sich das ordentliche Ergebnis weiter verschlechtert. Trotz der Erarbeitung eines Sparpakets durch eine eigens eingesetzte Haushaltsstrukturkommission bedarf es weiterer Sparmaßnahmen und der Unterstützung durch Bund und Land, um die übertragenen Aufgaben weiterhin mit einem genehmigungsfähigen Haushalt wahrnehmen zu können.

Anschaffung eines neuen Unimog mit Geräteträger für den Bauhof beschlossen

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 25. März 2025 wurde die Verwaltung dazu ermächtigt, für den Bauhof die Ausschreibung eines neuen Unimog LKW als Ersatz für einen in die Jahre gekommen LKW Mercedes-Benz Axor vorzunehmen, welcher unter anderem auch im Winterdienst zum Einsatz kommt. Die Ausschreibung wurde daraufhin öffentlich vorgenommen.

Zu Submissionstermin lag dem städtischen Bauamt allerdings nur ein Angebot vor. Infolgedessen wurde ein Bietergespräch durchgeführt. In diesem Gespräch wurden Ausstattungsvarianten angepasst sowie ein höherer Rückkaufswert für den bestehenden LKW erzielt.

Unter Berücksichtigung aller Umstände ist das Angebot der Fa. Wilhelm Mayer GmbH & Co. KG Nutzfahrzeuge aus Neu-Ulm das Wirtschaftlichste. Der Angebotspreis ist mit rund 393.500 € brutto markt- und wettbewerbsgerecht.

Die im Haushalt eingeplanten Mittel in Höhe von 350.000 € werden jedoch um rund 41.000 € überschritten.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der Anschaffung des Unimog und der damit verbundenen überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von rund 41.000 € zu.

Jahresbauvertrag im Tiefbau-Bereich wird ausgeschrieben

Im Rahmen der regelmäßig anfallenden Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Stadtgebiet ist die Beauftragung einer qualifizierten Jahresbaufirma erforderlich. Ziel ist es, eine effiziente, wirtschaftliche und fachgerechte Ausführung der anstehenden Tiefbauarbeiten in den Bereichen Straßenbau, Wegeunterhaltung, Kanalnetz sowie Außenanlagen sicherzustellen.

Die Vergabe der Leistungen erfolgt – abhängig von der jeweiligen Dringlichkeit – durch Einzelaufträge des Auftraggebers. Der maximale Auftragswert pro Einzelmaßnahme beträgt 20.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Jahresdurchschnitt werden Leistungen im Gesamtumfang von ca. 290.000 € vergeben. Davon entfallen etwa 250.000 € auf Maßnahmen im Bereich Gemeindestraßen und rund 40.000 € auf das Kanalnetz.

Der Jahresbauvertrag ist für den Zeitraum 2026 bis 2027 vorgesehen, mit der Option auf eine einjährige Verlängerung. Daraus ergibt sich ein geschätzter Gesamtauftragswert von rund 870.000€ brutto für den gesamten Zeitraum (drei Jahre) in den Bereichen Kanalnetz und Gemeindestraßen.

Zur nachhaltigen Sicherung der Straßeninfrastruktur ist eine regelmäßige, fachgerechte Instandhaltung durch ein spezialisiertes Bauunternehmen im Rahmen eines Jahresbauvertrags erforderlich.

Die Vergabe erfolgt gemäß den geltenden Vergaberichtlinien unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Zuverlässigkeit. Durch diese Vorgehensweise können nicht nur erhebliche Folgekosten vermieden, sondern auch die Verkehrssicherheit sowie die Lebensqualität im Stadtgebiet langfristig gesichert werden.

Nachdem sich bereits der Technische Ausschuss einstimmig für die Ausschreibung eines solchen Jahresbauvertrages ausgesprochen hat, konnte auch der Gemeinderat der Beschlussempfehlung einstimmig folgen.

Gemeinderat stimmt Kreuzungsvereinbarung zur Instandsetzung der Autobahnbrücke Neckarbrücke zu

Die Brücke Neckarstraße ist in der Straßenbaulast des Bundes, vertreten durch die Autobahn GmbH.

Die Stadt Asperg möchte im Zuge ihres Radwegekonzepts die Radführung auf der Brücke Neckarstraße ändern. Die Autobahn GmbH nimmt dies wiederum zum Anlass, die Brücke Neckarstraße generell instand zu setzen.

Dies ermöglicht nun der Stadt Asperg im Rahmen der geplanten Instandsetzung und der eventuellen Ertüchtigungsmaßnahmen der Autobahn GmbH größeren Einfluss auf die zukünftige Führung des Radverkehrs auf der Brücke Neckarstraße in Abstimmung mit den beteiligten Behörden und in Abstimmung mit der Radkerngruppe zu nehmen, als wenn allein nur die Radführung auf der Brücke Neckarstraße im Bestand geändert werden soll.

Im Folge dessen soll auch die Radkerngruppe bezüglich der zukünftigen Führung des Radverkehrs auf der Brücke Neckarstraße nochmals beteiligt werden.

In Abhängigkeit einer weiteren Beteiligung der Radkerngruppe ist geplant, die Kreuzungsvereinbarung für den Unterhalt der Brücke zu aktualisieren und einen Verkehrsplaner mit der Planung des Radverkehrs auf, beziehungsweise ab der Brücke Neckarstraße in Richtung Neckarstraße und in Richtung Ludwigsburg zu beauftragen.

Eine aktuelle Kostenschätzung für diese notwendigen Bauarbeiten ab der Brücke Neckarstraße in Richtung Neckarstraße bzw. in Richtung Ludwigsburg beläuft sich laut heutigem Stand auf ca. 460.994,10 €. Die erneute Änderung in Zusammenhang mit dem Radwegekonzept der Stadt könnte hierauf aber nochmals Einfluss nehmen.

Diesem generellen Vorgehen stimmte der Gemeinderat bei zwei Enthaltungen einstimmig zu.

Hierdurch ist im Jahr 2026 mit Kosten in Höhe von ca. 33.000 € zu rechnen. Diese Mittel werden in die Haushaltsplanung 2026 berücksichtigt.

Darüber hinaus fallen bereits im laufenden Haushaltsjahr rund 47.500 € an. Der dadurch bedingten außerplanmäßigen Ausgabe stimmte der Gemeinderat ebenfalls einstimmig zu. Bereits 2026 wird die Autobahn GmbH hiervon aber wiederum 46.300 € an die Stadt Asperg zurückzahlen.

Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der erneut einzuholenden Vorschläge der Radkerngruppe für 2026 geplant. Diese erfolgen dann unter Vollsperrung, da die vorhandene Fahrbahnbreite für eine halbseitige Verkehrsführung nicht ausreicht. Im Rahmen einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit und durch eine enge frühzeitige Abstimmung mit den beteiligten Behörden sollen aber die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich gehalten werden.

Breitband-Förderprogramm „Weiße Flecken“ wird vorangetrieben

Der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg hat im Auftrag der Kommunen im Landkreis Ludwigsburg eine europaweite Ausschreibung zum Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes in bislang unterversorgten Gebieten, sogenannte „weiße Flecken“ durchgeführt. Grundlage hierfür sind die beantragten Fördermittel vom Bund und vom Land Baden-Württemberg.

Das Verfahren wurde nach den gesetzlichen Vorgaben zweistufig durchgeführt: zunächst ein Teilnahmewettbewerb, anschließend ein Verhandlungsverfahren mit Angebotsabgabe. Zwei Telekommunikationsunternehmen haben sich beworben, ein Unternehmen hat schließlich ein verbindliches Angebot eingereicht.

Als Partner wurde nach Prüfung des Angebots die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH ausgewählt.

Das Förderprogramm „Weiße Flecken“ sieht vor, den Glasfaserausbau an unterversorgten Stellen voranzutreiben, wobei der Bund 50% und das Land Baden-Württemberg 40% übernehmen. Somit verbleiben bei der Stadt Asperg 10% der Kosten.

Nachdem bereits der Technische Ausschuss dem Gemeinderat einstimmig empfohlen hat, den Breitbandausbau im Rahmen des Förderprogrammes „Weiße Flecken“ an die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH zu vergeben, stimmte nun auch der Gemeinderat einstimmig zu.

Stadt Asperg beantragt „Keltenstadt“ als Zusatz zum Stadtnamen

Ob Asperg künftig den Zusatznamen Asperg tragen soll, wurde bereit 2023 im Gemeinderat beraten. Damals erhielt der Vorschlag eine knappe Mehrheit, jedoch wurde das in der Gemeindeordnung vorgesehen Quorum von 3/4 der Stimmen aller Mitglieder nicht erreicht.

2023 wurde seitens einzelner Mitglieder des Gemeinderates vor allem bemängelt, dass die Welt der Kelten vor Ort in Asperg nicht greifbar ist, auch wenn das historische Erbe der Kelten in Asperg unbestritten ist. Der Hohenasperg als ehemaliger Fürstensitz, das Keltengrab Kleinaspergle sowie die bedeutenden Funde im Grafenbühl belegen dies. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beantragung des Zusatznamens sind somit erfüllt, der geschichtliche Kontext hergestellt.

Seit 2023 wurden daher gleich mehrere Projekte vorangetrieben, um das Leben der Kelten rund um den Hohenasperg besser zu veranschaulichen.

Hierbei wurde der Keltenweg und damit auch die Asperger Keltenstätten Hohenasperg und Kleinaspergle mittels einer App virtuell veranschaulicht. In der App werden nicht nur Fragen zum Verschwinden von Grabmonumenten oder auch archäologische Grabungen aus neuen Perspektiven erklärt. Gemeinsam kann man erstmals auch an keltischen Bestattungsritualen teilnehmen oder den einstigen Fürstensitz auf dem Hohenasperg besuchen.

Die Eindrücke entführen damit in die Welt der Kelten, wie sie möglicherweise ausgesehen hat. Interaktive Elemente laden dazu ein, virtuelle Welten zu erkunden und sich intensiv mit der keltischen Kultur rund um den Hohenasperg zu beschäftigen. Dies soll nicht nur inspirieren, sondern auch dazu anregen, das Strohgäu und seine antike Vergangenheit besser kennenzulernen.

Die App wurde gemeinsam vom Keltenmuseum Hochdorf in Zusammenarbeit mit den an der Strecke beteiligten Kommunen entwickelt.

Das Eintauchen in die Welt der Kelten ist dabei sehr einfach. An allen Stationen des Keltenweges wurden zusätzliche oder auch neue Schilder angebracht, die dazu einladen, das einstige keltische Leben rund um den Hohenasperg virtuell zu erleben. Auf dem Hohenasperg befindet sich das Schild direkt beim Infocenter am oberen Parkplatz vor der Brücke über den Wallgraben, am Kleinaspergle direkt am vorbeiführenden Weg. Es muss lediglich der QR-Code abgescannt werden.

Mittels der App kann auf dem Hohenasperg beispielsweise die ehemalige Burganlage sowie ein Markttag auf dem einstigen Fürstensitz nacherlebt werden. Beim Kleinaspergle wird die Grabung von 1879 nachempfunden.

Parallel dazu hat die Stadtverwaltung die Bedeutung der Kelten für Asperg auch auf der städtischen Homepage mittels einer eigenen Seite bereits stärker ins Bewusstsein gerückt. Dort werden nicht nur die Asperger Keltenstätten erläutert, sondern auch wie bedeutendsten Asperger Funde vorgestellt.

Weiterhin fand im August auch zum zweiten Mal bereits eine Wiederholung des im Jubiläumsjahr 2019 bereits stattgefundenen keltischen Lagerlebens am Kleinaspergle statt. Daran soll aufgrund der positiven Resonanz aus der Bevölkerung auch in den Folgejahren festgehalten werden.

Die Stadtverwaltung bat daher erneut um Zustimmung, den Zusatznamen „Keltenstadt“ beim Innenministerium beantragen zu können. Anders als 2023 wurde diesmal dann auch das erforderliche Quorum erreicht. Bei einer Enthaltung sowie einer Gegenstimme stimmten 17 Mitglieder des Gemeinderates dafür, 15 Stimmen wären erforderlich gewesen. Infolge dessen wir die Stadtverwaltung jetzt zeitnah den erforderlichen Antrag stellen.

Gemeinderat beschließt Änderung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei

In Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung hat sich die eigens eingesetzte Haushaltsstrukturkommission dafür ausgesprochen, die Benutzungsgebühren für die Stadtbücherei zu erhöhen, um somit den Abmangel der Einrichtung etwas zu verringern.

Daraufhin beauftragte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Juli 2025 die Stadtverwaltung, eine entsprechende Änderung der Benutzungsordnung der Stadtbücherei vorzubereiten und dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

In der Sitzung am 30. September unterbreitete die Stadtverwaltung jetzt ein Gebührenmodell, welches dem bisherigen jedoch auch weiterhin sehr nahekommt. Es sollen nun aber insbesondere bei den Mahngebühren höhere Sätze gelten: Während aktuell die erste Mahnung 2,00 € und die zweite Mahnung 2,50 € bedeuten, soll die erste Erinnerung (ab dem 5. Öffnungstag) 2,50 €, die zweite Erinnerung (ab dem 10. Öffnungstag) 3,00 € und die dritte Erinnerung (ab 15. Öffnungstag) 5,00 € Mahngebühren nach sich ziehen.

Ebenso werden die Bearbeitungsgebühren in den Fällen nicht zurückgegebener Medien und beschädigter Medien erhöht.

Darüber hinaus werden auch die Nutzungsgebühren moderat angehoben, beispielsweise die Nutzungsgebühr für 12 Monate auf 18,00 € (statt zuvor 16,00 €).

Insgesamt erhofft sich die Stadtverwaltung jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 5.000 €.

Nach dem Verwaltungsausschuss stimmte auch der Gemeinderat dem neuen Gebührenmodell einstimmig zu. Die Änderungen werden zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Anpassung der Vereinsförderrichtlinien beschlossen

Auch einer Anpassung der Vereinsförderrichtlinien stimmte der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltskonsolidierung bei einer Enthaltung einstimmig zu.

So wird unter anderem die Jugendförderung von 13,00 Euro auf 11 Euro reduziert, der Breitensportzuschuss wurde auf 1.175,00 € festgesetzt.

Auch diese Änderungen sollen zum 1. Januar in Kraft treten.

Durch die Änderungen ergeben sich Einsparungen von jährlich rund 6.400 €.

Satzung über die ehrenamtliche Entschädigung geändert

In Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung hat sich die Haushaltsstrukturkommission auch dafür ausgesprochen, die Wahlhelferentschädigung anzupassen und pauschal auf 80 € für alle Mitglieder des Wahlvorstandes festzulegen, unabhängig von ihrer Funktion.

Entsprechend beauftragte der Gemeinderat im Juli auch hier die Verwaltung, die Satzungsregelungen anzupassen. Bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung erfolgte eine mehrheitliche Zustimmung zur Änderung.

Die Einsparungen belaufen sich auf rund 2.500 € pro Wahltag.

Vorerst kein Pumpentausch im Freibad

Am 26. November 2024 stellte das Fachbüro Fritz Planung aus Bad Urach das Maßnahmenkonzept für die Technikmodernisierung des Freibads im Gemeinderat vor.

Der Gemeinderat stimmte der ersten Sofort-Maßnahme „Erneuerung der Beckenwasserpumpen“ zu. Diese sollte 300.000 € kosten, mit 100.000 € gefördert werden und 120.000 kWh Strom pro Jahr einsparen. Die Amortisationszeit war mit 5 bis 6 Jahren angesetzt.

Auf dieser Grundlage wurde am 11. Februar 2025 im Technischen Ausschuss das Fachbüro Fritz Planung aus Bad Urach für 59.403,48 € mit den weiteren Planungen beauftragt.

Bei einem vor Ort Termin am 15. Mai 2025 teilten der Projektleiter und der Abteilungsleiter Elektrotechnik des Fachbüros jedoch mit, dass sie die Kosten für die EMSR Technik (Elektrische Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik) bei den bisherigen Planungen nicht berücksichtigt hatten. Diese ist für den technischen Betrieb der neuen Pumpen jedoch zwingend notwendig. Die Kostenschätzungen belaufen sich von 250.000 € (technisch riskante Variante) bis 750.000 € (bevorzugte Variante des Fachbüros) zzgl. der Planungskosten von weiteren rund 20%. Dies würde einer Amortisationszeit von 30 bis 40 Jahren entsprechen und ist daher nicht mehr wirtschaftlich.

Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat daher vor, das Projekt nicht weiter zu verfolgen und stattdessen im Freibad weitere Investitionen in Photovoltaikanlagen und dazugehöriger Batteriespeicher zu tätigen. Dadurch kann der Strom für die Pumpen und sonstigen Anlagen deutlich günstiger produziert werden. Diese amortisieren sich nach 6 bis 8 Jahren.

Dem Vorschlag der Verwaltung stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Entsprechend wurde der Beschluss zur Sanierung der Beckenwasserpumpen vom 26. November vergangenen Jahres aufgehoben. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit der Ermittlung und Planung des Gesamtbedarfs an PV Modulen mit Speichermöglichkeiten sowie regenerativer Heizoptionen für das Freibad beauftragt.

Vereinbarung zum Regenhochwasserbecken „Eselspfad“ neu abgeschlossen

Nördlich des Möglinger Wohngebietes Löscher befindet sich am Feldweg zu Asperg das Regenhochwasserbecken (RHB) „Eselspfad“. In diesem RHB wird das Oberflächenwasser sowohl von Asperger (Anteil 46,7 %) als auch von Möglinger Markung (53,3 %) aufgenommen. Erstellt wurde das RHB in den Jahren 1987/88. Die Kosten des Baus und der Unterhaltung wurden in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Möglingen geregelt.

Aktuell fallen verschiedenen Maßnahmen bei der Unterhaltung des RHB an, wie z.B. die Erneuerung der Raddrossel (Schieber).

Zwischen beiden Kommunen wurde vereinbart, die Vereinbarung neu abzuschließen. Die neue Vereinbarung entspricht der von 1987, es wurden nur die DM Beträge in Euro umgewandelt und die verantwortlichen Namen aktualisiert.

Der Gemeinderat stimmte auch hier einstimmig zu.

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