Stadt Asperg

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Ratsinformationssystem, Stadtrecht, Sitzungsberichte

digital die Arbeit des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen...

Das Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Mit Hilfe des Ratsinformationssystems wird der gesamte Prozess der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung und Nachbearbeitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse digital gestaltet.

Auch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich große Vorteile. Öffentliche Beratungsunterlagen sowie die dazugehörigen Beschlüsse können im Ratsinformationssystem eingesehen werden. So wird für mehr Transparenz gesorgt und die Arbeit des Gemeinderats kann von der Öffentlichkeit noch besser nachvollzogen werden. Die Umstellung auf das digitale Ratsinformationssystem erfolgte zum 01. Januar 2021. Vorangegangene Sitzungen können daher nicht im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Mit Klick auf den Sitzungstermin erscheinen alle näheren Informationen zur Sitzung, die Sitzungsdokumente und die Tagesordnung. Für die in der Zukunft liegenden Termine können die Tagesordnungen und Dokumente in der Regel fünf Tage vor dem Sitzungstermin abgerufen werden. Beschlussprotokolle hingegen sind nach Fertigstellung abrufbar. Verschiedene Suchfunktionen runden das Ratsinformationssystem ab.

Der Login-Bereich ist ausschließlich den Mitgliedern des Gemeinderates vorbehalten.

Wer Kontakt zu einem Mitglied des Gemeinderats aufnehmen möchte, kann dies ebenfalls über das Ratsinformationssystem tun. Dort sind alle Kontaktdaten der Mitglieder des Gemeinderates hinterlegt. Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Mitglied des Gemeinderats hat hierfür seine Zustimmung erteilt. Denn gerade im digitalen Zeitalter ist Datenschutz von besonderer Bedeutung.

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg gelangen Sie über folgenden Link:

  Link zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Stadtrechtsammlung

Auch die Stadtrechtsammlung mit allen wichtigen kommunalen Satzungen und Richtlinien finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein zusätzliches Serviceangebot der Stadt Asperg handelt und nicht um eine öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO). Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Asperg erfolgen nach der Satzung der Stadt Asperg über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen durch das Einrücken in das Amtsblatt, die Asperger Nachrichten.

  Link zur Stadtrechtsammlung der Stadt Asperg

Berichte aus den Sitzungen des Gemeinderates

Zusätzlich zu den Beschlussprotokollen im Ratsinformationssystem können Sie hier auch die ausführlichen Sitzungsberichte der vergangenen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen. Die Sitzungsberichte werden auch in den Asperger Nachrichten (Amtsblatt) abgedruckt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 14.05.2024

Gemeinderat beschließt Ersatzbeschaffung eines Gerätewagens Logistik für die Feuerwehr Asperg

Die Feuerwehr Asperg hat einen Gerätewagen Logistik Baujahr 2002 im Einsatz. Das Fahrzeug weist jedoch erhebliche Getriebe-, Hydraulik- und Korrosionsschäden auf. Insbesondere die Anbauteile zwischen Fahrzeugaufbau und Fahrgestell sind in einem sehr schlechten Zustand. Nach umfangreicher Prüfung eines Fachbetriebs wird im Herbst 2024 voraussichtlich keine weitere TÜV Zulassung erfolgen. Eine Instandsetzung der Mängel übersteigt den Wert des Fahrzeuges um ein Vielfaches.

Die Stadtverwaltung hat nach Beratung im Gemeinderat den Fahrzeugmarkt gesichtet und verschiedene Angebote eingeholt. Die Lieferzeiten der angefragten Firmen liegen für Fahrzeuge zwischen 18 und 20 Monaten. Die Anfrage an die Firma Junghanns Fahrzeugbau ergab, dass diese ein Vorführfahrzeug momentan erstellt, welches zu der notwendigen Konfiguration der Feuerwehr Asperg passen würde. Das Fahrzeug könnte in Absprache mit der Feuerwehr Asperg bis spätestens 30. Juni 2024 fertiggestellt und somit rechtzeitig vor der Ausmusterung des alten Gerätewagens in Dienst gestellt werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Ersatzbeschaffung eines Gerätewagens Logistik für die Feuerwehr Asperg von der Firma Junghanns Fahrzeugbau zu einem Preis von brutto 232.299,90 €.

Gemeinderat stimmt Beauftragung der Planungsbüros für weitere Planung des Radwegekonzepts zu

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2023 das mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitete Radwegekonzept beraten und beschlossen. Zudem wurde beschlossen, Verbesserungen für sechs konkrete Straßenbereiche und -abschnitte zu schaffen. Die erforderlichen Genehmigungen wurden beim Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Straßenverkehrsbehörde beantragt.

Zunächst wurde in der Lehenstraße eine beidseitige Neuordnung des ruhenden Verkehrs, Fahrradpiktogramm-Ketten und Sicherheitstrennstreifen entlang dem ruhenden Verkehr beantragt. Das Landratsamt hat lediglich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs sowie ein zurückhaltendes Aufbringen von Piktogrammen auf der Straße begrüßt.

Die zweite Maßnahme an der Kreuzung Lehenstraße und Königstraße, ein Ampelanforderungstaster für Fahrradfahrer auf beiden Seiten der Königstraße und markierte Fahrbahnbereiche als Aufstellfläche, wurde vom Landratsamt begrüßt.

Außerdem soll die Eberhardstraße bis zur Alleenstraße (über Augusten- und Seestraße) sowie Abschnitte der Wilhelmstraße zwischen Eberhardstraße und Eglosheimer Straße als Fahrradstraße und Anlieger frei ausgewiesen werden. Zunächst muss hierfür jedoch über Zählungen der Status Quo ermittelt werden. Anschließend soll der Verkehrsraum provisorisch zur Fahrradstraße umgestaltet und erneut eine Zählung über die Veränderungen durchgeführt werden. Anschließend könne erst über die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen entschieden werden.

Auf der Brücke Neckarstraße sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Radwegeführung beispielsweise durch Fahrradschutzstreifen auf der Straße oder beidseitiges Entfernen der Leitplanken und gemeinsame Geh- und Radwege durchgeführt werden. Diese Maßnahmen wurden vom Landratsamt begrüßt, können jedoch nur in Abstimmung mit der Autobahn GmbH erfolgen. Diese haben bereits grundsätzlich Bereitschaft für einen Umbau gegen Kostentragung durch die Stadt Asperg in Aussicht gestellt.

In der Südlichen Alleenstraße ab der Kreuzung Osterholzstraße in Richtung Süden wurde die Neuordnung des ruhenden Verkehrs, Schutzstreifen in Fahrtrichtung Süden, Fahrradpiktogramm-Ketten und Sicherheitstrennstreifen entlang dem ruhenden Verkehr in Richtung Norden beantragt. Das Landratsamt befürwortete lediglich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs sowie ein zurückhaltendes Aufbringen von Piktogrammen auf der Straße. Der beantragte Schutzstreifen sowie die Sicherheitstrennstreifen entlang dem ruhenden Verkehr sind derzeit nicht umsetzbar. Gemeinsam mit der Radkerngruppe wurde beschlossen, diese Maßnahme vorerst nicht weiterzuverfolgen.

Die letzte Maßnahme, die Prüfung eines „shared-space“ auf der Brücke zwischen Lehenstraße und Hirschbergstraße, konnte nicht abschließend beurteilt werden. Dem Landratsamt muss hierfür zunächst eine detaillierte Planung und Vorstellung der Ausgestaltung des shared-space vorgelegt werden.

Die Rückmeldungen des Landratsamtes wurden der Radkerngruppe in einer Sitzung am 26. Februar 2024 vorgestellt. Gemeinsam wurde beschlossen, zunächst die vier aussichtsreichsten Maßnahmen in der Lehenstraße, an der Kreuzung Lehenstraße / Königstraße, von der Eberhardstraße bis Alleenstraße (über Augusten- und Seestraße) sowie Abschnitte der Wilhelmstraße zwischen Eberhardstraße und Eglosheimer Straße sowie die Brücke Neckarstraße weiterzuverfolgen.

Im Nachgang zur Sitzung der Radkerngruppe hat die Stadtverwaltung von der Planungsgruppe SSW, dem Ingenieurbüro ISTW und dem Büro Thomas und Partner Honorarangebote für die Konzepte, Planungen und Kostenermittlungen der Maßnahmen angefordert.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung der Planungsgruppe SSW und des Büros Thomas und Partner sowie mehrheitlich des Büros ISTW mit den planerischen Vorarbeiten für die vorgestellten Maßnahmen. Zudem wurde die Planungsgruppe SSW mit der Erhebung von Verkehrszahlen an den Knotenpunkten Lehenstraße / Königstraße, Lehenstraße / Alleenstraße / Hirschbergstraße und Eglosheimer Straße / Osterholzstraße / Wilhelmstraße beauftragt. Nach Fertigstellung der Planungen und nach Vorliegen der Kostenschätzungen werden die nächsten Schritte dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Gemeinderat beschließt Parallelverfahren und Aufstellungsbeschluss für die Anpassung des Flächennutzungsplans im Bereich Überrück

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Sporthalle Im Überrück“ gefasst und die Stadtverwaltung mit der Durchführung des weiteren Bauleitplanverfahrens beauftragt.

Die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes befindet sich im Flächennutzungsplan 2010 nur in Teilen innerhalb der ausgewiesenen „Fläche für den Gemeinbedarf“. Der westliche Bereich des Bebauungsplanes befindet sich innerhalb der als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellten Flächen.

Da der Bebauungsplan nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Ziel der Darstellung einer künftig neu angestrebten Nutzung erforderlich.

Der Gemeinderat fasste mit vier Gegenstimmen den Einleitungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Geltungsbereich im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Nach erfolgter Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit ihre Anregungen und Stellungnahmen zu den Planinhalten bei der Stadtverwaltung nach § 3 Abs. 1 BauGB einzureichen.

Vorentwurf und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes „Sporthalle Im Überrück“ gebilligt

Parallel zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes erfolgte die Ausschreibung der Planungsleistungen für den Neubau der Sporthalle mittels eines Verhandlungsverfahrens nach § 17 VgV (Vergabeverordnung) mit vorgelagertem nichtoffenen Planungswettbewerb nach § 78 VgV.

Das Ergebnis des Planungswettbewerbs stellt die Grundlage für die Erarbeitung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes dar. Entsprechend dem vorliegenden Siegerentwurf und der Vergabe der Planungsleistungen, konnten die Inhalte und planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes in einem ersten Entwurf eingearbeitet werden.

Der Gemeinderat billigte mit vier Gegenstimmen den Vorentwurf des Bebauungsplanes und fasste den Auslegungsbeschluss für eine frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Gemeinderat stimmt Bilanz der Städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH sowie der Entlastung der Geschäftsführung zu

Einstimmig genehmigte der Gemeinderat den Jahresabschluss der städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH für das Geschäftsjahr 2023.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf den 31. Dezember 2023 mit einer Bilanzsumme von 4.630.719,32 € und einem Bilanzgewinn von 1.174.061,79 € festgestellt.

Nach dem Beschluss des Gemeinderates soll der Bilanzgewinn als Vortrag auf neue Rechnung verwendet werden. Die Geschäftsführer wurden für die Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 entlastet.

Bürgermeister Eiberger erhält Ermächtigung zur Entscheidung über das baurechtliche Einvernehmen sowie über das sanierungsrechtliche Einvernehmen zu Bauvorhaben während der Sommerpause

Ebenfalls einstimmig beschloss der Gemeinderat, Bürgermeister Christian Eiberger während der sitzungsfreien Zeit vom 24. Juli 2024 bis zum 09. September 2024 zu ermächtigen, über die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch sowie über die Erteilung des Einvernehmens zur sanierungsrechtlichen Genehmigung im Namen der Stadt Asperg zu entscheiden.

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