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digital die Arbeit des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen...
Mit Hilfe des Ratsinformationssystems wird der gesamte Prozess der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung und Nachbearbeitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse digital gestaltet.
Auch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich große Vorteile. Öffentliche Beratungsunterlagen sowie die dazugehörigen Beschlüsse können im Ratsinformationssystem eingesehen werden. So wird für mehr Transparenz gesorgt und die Arbeit des Gemeinderats kann von der Öffentlichkeit noch besser nachvollzogen werden. Die Umstellung auf das digitale Ratsinformationssystem erfolgte zum 01. Januar 2021. Vorangegangene Sitzungen können daher nicht im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Mit Klick auf den Sitzungstermin erscheinen alle näheren Informationen zur Sitzung, die Sitzungsdokumente und die Tagesordnung. Für die in der Zukunft liegenden Termine können die Tagesordnungen und Dokumente in der Regel fünf Tage vor dem Sitzungstermin abgerufen werden. Beschlussprotokolle hingegen sind nach Fertigstellung abrufbar. Verschiedene Suchfunktionen runden das Ratsinformationssystem ab.
Der Login-Bereich ist ausschließlich den Mitgliedern des Gemeinderates vorbehalten.
Wer Kontakt zu einem Mitglied des Gemeinderats aufnehmen möchte, kann dies ebenfalls über das Ratsinformationssystem tun. Dort sind alle Kontaktdaten der Mitglieder des Gemeinderates hinterlegt. Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Mitglied des Gemeinderats hat hierfür seine Zustimmung erteilt. Denn gerade im digitalen Zeitalter ist Datenschutz von besonderer Bedeutung.
Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg gelangen Sie über folgenden Link:
Auch die Stadtrechtsammlung mit allen wichtigen kommunalen Satzungen und Richtlinien finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein zusätzliches Serviceangebot der Stadt Asperg handelt und nicht um eine öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO). Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Asperg erfolgen nach der Satzung der Stadt Asperg über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen durch das Einrücken in das Amtsblatt, die Asperger Nachrichten.
Zusätzlich zu den Beschlussprotokollen im Ratsinformationssystem können Sie hier auch die ausführlichen Sitzungsberichte der vergangenen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen. Die Sitzungsberichte werden auch in den Asperger Nachrichten (Amtsblatt) abgedruckt.
Ergebnisse der zweiten Leistungsphase zum Neubau der Sporthalle vorgestellt
In der Sitzung des Gemeinderates am 30. April 2024 wurden das Architekturbüro „Glück und Partner GmbH“ sowie die Landschaftsarchitekten „Pfrommer + Roeder GbR“ gemeinsam mit weiteren Fachplanern mit der Durchführung der Planung für den Neubau einer Vierfeldsporthalle beauftragt. Die Ergebnisse der Vorplanung und der zweiten Leistungsphase wurden dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. Januar 2025 vorgestellt.
Die Stadt Asperg plant den Neubau einer Vierfeldsporthalle am südwestlichen Stadtrand, gegenüber dem Friedrich-List-Gymnasium auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Sporthalle ist als einfacher kubischer Baukörper konzipiert. Im Nordwesten des Grundstücks soll ein Parkplatz mit etwa 70 Stellplätzen entstehen.
Die vorgestellten Planungen sehen dabei einen Baukörper, bestehend aus zwei Bauteilen, einem eingeschossigen, teils massiven, teils transparenten und transluzenten Sockel und einem hölzernen, teilweise verglasten Aufsatz vor.
Im Inneren zeichnet sich die Planung durch eine klare und übersichtliche Gliederung aus. Sämtliche für den Sportbetrieb notwendigen Funktionen befinden sich im Erdgeschoss. Neben dem unteren Foyer ist ein Zuschauereingang mit Kassenplatz sowie Sitz- und Aushangmöglichkeiten vorgesehen. Im Obergeschoss sind alle Funktionen für den Zuschauerbetrieb angeordnet. Die Haupttreppe verbindet das untere und obere Foyer mit dem Ausgabe- und Bewirtungsbereich. Weiterhin weisen die Planungen einen Besprechungs- und Gastroraum in der Nordwestecke aus. Die Tribüne bietet mit Steh- und Sitzplätzen Platz für insgesamt 400 Besucher. Hinter der Tribüne könnten Nebenräume für Küche, Toiletten und Technikräume vorgehalten werden.
Die Lüftungsanlagen und Wärmepumpen sind als Außeneinheiten auf dem Dach über dem Nebenraumtrakt angedacht. Der Technikbereich im Obergeschoss würde weiterhin ausreichend Platz für die zentrale Heizungsanlage bieten.
Die Sporthalle ist als Mischkonstruktion konzipiert. Die erdberührten Bauteile im Untergeschoss könnten in Stahlbeton ausgeführt werden, das Obergeschoss ist in Holzbauweise geplant. Das Dachtragwerk bestünde aus Brettschichtholzträgern, einer Brettsperrholzdeckenplatte und Akustikdeckenelementen mit Holzoberfläche, in die auch alle erforderlichen Technikeinbauten integriert werden könnten.
Die Außenwand des Sockelbauwerks besteht aus drei Elementen. Die Eckbereiche wären vollflächig verglast, im Umkleidebereich ist eine transluzente Industrieglasfassade vorgesehen und die Seitenwände sind mit Betonfertigteilen verkleidet. Für den sommerlichen Wärmeschutz ist ein außenliegender, schienengeführter Sonnenschutz vorgesehen. Auch im Inneren der Sporthalle wäre Holz das bestimmende Material.
In den letzten Jahren gab es enorme Baupreissteigerungen, welche sich auch in der ebenfalls vorgestellten Kostenschätzung widerspiegeln. Die aktuelle Kostenschätzung geht von Investitionskosten in Höhe von 19.225.971 € netto bzw. 22.878.905 € brutto aus.
Aufgrund der Höhe der geschätzten Investitionskosten sowie der Haushaltslage der Stadt Asperg wurden bereits erste Einsparpotentiale ermittelt. Im nächsten Schritt wird der Gemeinderat über die ermittelten Einsparpotentiale und das weitere Vorgehen, wie die Fortführung der Planungen, die Anpassung der Pläne, die Verkleinerung des Bauwerks oder den Stopp des Neubaus im Rahmen einer Sondersitzung im Februar beraten.
Bei Fortführung des geplanten Neubaus wäre die Fertigstellung der Leistungsphase drei voraussichtlich bis Juli möglich. Im Anschluss könnte die Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung dem Gemeinderat vorgestellt, ein Baubeschluss gefasst sowie der Bauantrag gestellt werden.
Gemeinderat berät über Entwurf des Haushaltsplanes 2025 und entscheidet über Haushaltsanträge der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelvertretungen
In seiner Sitzung hat der Gemeinderat auch über den von der Stadtverwaltung am 10. Dezember 2024 eingebrachten Entwurf des Haushalts 2025 beraten. Wir berichteten auch in den Asperger Nachrichten vom 19. Dezember 2024. Die Stadtverwaltung nahm bei der Beratung Stellung zu Fragen einzelner Haushaltsansätze und erläuterte auch nochmals Einzelne im Detail.
Anschließend behandelte der Gemeinderat auch die von den Fraktionen, Gruppierungen und Einzelvertretungen fristgerecht eingebrachten Anträge zum Haushalt 2025.
Folgenden Anträgen wurde entsprechend ihrem zeitlichen Eingang einstimmig oder mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt:
Weitere Anträge wurden einstimmig oder mehrheitlich abgelehnt. Dabei handelte es sich um folgende Anträge:
Über einige Anträge wurde nicht weiter beraten, da diese zur Kenntnis genommen, vorerst vertagt oder abgesetzt wurden.
Zu folgenden Anträgen wurden die Ausführungen der Stadtverwaltung zur Kenntnis genommen:
Vertagt wurden folgende Anträge:
Abgesetzt wurde folgender Antrag:
Bürgermeisterwahl findet am 28. September 2025, ein möglicher zweiter Wahlgang am 19. Oktober 2025 statt
Die Wahl des Bürgermeisters findet am Sonntag, den 28. September 2025 und eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, den 19. Oktober 2025, statt. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. Januar 2025 beschlossen.
Gleichzeitig wurde auch beschlossen, die Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg in der Ausgabe vom 04. Juli 2025 zu veröffentlichen. Mit dem Ausschreibungstext der Stellenausschreibung wurde gleichzeitig auch die Bewerbungsfrist festgelegt. Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung bis spätestens Montag, den 01. September 2025, 18:00 Uhr schriftlich eingereicht werden.
Die öffentliche Vorstellung der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber findet am Mittwoch, den 17. September 2025, in der Stadthalle (Carl-Diem-Straße 11, 71679 Asperg) statt.
Entfällt auf keinen der Bewerber bei der Wahl am 28. September 2025 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet die notwendig werdende Stichwahl am 19. Oktober 2025 zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat; bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.
Für die Bürgermeisterwahl im September ist auch ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss leitet nach den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes die Wahl und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit. Ihm obliegt zudem die Zulassung der eingegangenen Bewerbungen. Da Amtsinhaber Christian Eiberger erneut für das Amt des Bürgermeisters der Stadt Asperg kandidiert, wird kraft Gesetzes der erste ehrenamtlich stellvertretende Bürgermeister der Stadt Asperg Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses.
Der Gemeinderat wählte daher einstimmig Stadtrat Günter Pfersich zum Vorsitzenden sowie Stadtrat Carsten Dathe und Stadträtin Gerlinde Bäßler zu stellvertretenden Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses. Zudem wurden Frau Gabi Stern, Herr Dr. Klaus Müller, Herr Rafael Majer und Herr Markus Furtwängler als Beisitzer bestimmt. Herr Marius Müller, Frau Andrea Thüsing, Herr Ben Janiak und Herr Ottmar Breckel wurden zu den stellvertretenden Beisitzern in den Gemeindewahlausschuss gewählt.
Gemeinderat stimmt der Darlehensverwaltung 2025 zu
Zum 15. Februar 2025 endet die Zinsbindung für ein Darlehen der L-Bank mit einer Restschuld von 562.312 €. Das im Jahr 2014 aufgenommene Darlehen hat derzeit einen Zinssatz von 0,53 %. Nachdem die Stadtverwaltung mehrere Angebote eingeholt hat, beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Darlehen der L-Bank mit einer Darlehenssumme von rund 147.000 € umzuschulden und mit einem effektiven Jahreszins von 2,48 % sowie einer Zinsbindung und Tilgungsdauer von zehn Jahren fortzuführen.
Auch bei den Stadtwerken Asperg endet die Zinsbindung eines Darlehens der L-Bank mit einer Restschuld von 262.064 € aus dem Jahr 2014 und einem aktuellen Zinssatz von 0,69 % am 15. Februar 2025. Für die Umschuldung des Darlehens hat der Gemeinderat einstimmig dem wirtschaftlichsten Angebot mit einem effektiven Jahreszins von 2,55 % und einer Zinsbindung von zehn Jahren zugestimmt. Die Restschuld zum 16. Februar 2035 beträgt 131.024 €.
Darüber hinaus war im Wirtschaftsplan 2024 der Stadtwerke Asperg eine Kreditaufnahme in Höhe von 833.400 € vorgesehen. Für das Jahr 2024 haben die Stadtwerke noch keinen Kredit aufgenommen. Die aktuelle Liquidität erfordert jetzt jedoch eine Darlehensaufnahme in Höhe von 300.000 € für den Bereich der Wasserversorgung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, für die Stadtwerke Asperg ein Darlehen in Höhe von 300.000 € mit einer Laufzeit von 20 Jahren, einer Zinsbindung von 10 Jahren und einem Zinssatz von 3,12 % bei der VR-Bank Ludwigsburg aufzunehmen.
Gemeinderat stimmt Fällung von sechs Bäumen im Osterholzwald zur Vorbereitung des Rückbaus der ehemaligen Schießanlagen zu
Die Stadt Asperg hat am 22. Oktober 2019 die Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil Osterholzwald erlassen, um diesen dauerhaft vor etwaigen Handlungen zu schützen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder wesentlichen Veränderung des Waldes führen können.
Unabhängig davon können gemäß dieser Satzung notwendige Eingriffe in den Wald auf Antrag durch die Stadt Asperg genehmigt werden.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt zur Herstellung der Verkehrssicherheit, die maroden und teils einsturzgefährdenden Schießstände und Gebäude zurückzubauen. Der Gemeinderat erteilte hierfür in seiner Sitzung am 24. September 2024 bereits die Erlaubnis für die notwendigen Bodenprobeentnahmen im Osterholzwald zur Vorbereitung des Rückbaus der ehemaligen Schießanlagen.
Die nun beantragte Fällung von sechs Bäumen resultiert aus den Ergebnissen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Im Rahmen der Prüfung wurden im Bereich der erforderlichen Baustraße und des Baufeldes sechs Habitatbäume entdeckt, die sowohl für das Vorkommen von xylobionten Käferarten als auch als Quartierbäume für Fledermäuse geeignet sind. Die betroffenen Bäume werden auf das tatsächliche Vorkommen von xylobionten Käferarten und auf eine Quartiersnutzung durch Fledermäuse untersucht. Sollten diese vorhanden sein, sind spezielle Maßnahmen bei der Fällung zu beachten.
Aufgrund des schlechten Zustandes der Schießstände und der damit verbundenen walduntypischen Gefahren wurde der geplante Rückbau und somit im Vorgriff auf die notwendigen Maßnahmen von der Ratsmehrheit begrüßt.
Der Gemeinderat stimmte daher auch mehrheitlich gemäß § 4 der Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil Osterholzwald der notwendigen Fällung von sechs Bäumen im Osterholzwald zur Vorbereitung des Rückbaus der ehemaligen Schießanlagen zu.