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digital die Arbeit des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen...
Mit Hilfe des Ratsinformationssystems wird der gesamte Prozess der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung und Nachbearbeitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse digital gestaltet.
Auch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich große Vorteile. Öffentliche Beratungsunterlagen sowie die dazugehörigen Beschlüsse können im Ratsinformationssystem eingesehen werden. So wird für mehr Transparenz gesorgt und die Arbeit des Gemeinderats kann von der Öffentlichkeit noch besser nachvollzogen werden. Die Umstellung auf das digitale Ratsinformationssystem erfolgte zum 01. Januar 2021. Vorangegangene Sitzungen können daher nicht im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Mit Klick auf den Sitzungstermin erscheinen alle näheren Informationen zur Sitzung, die Sitzungsdokumente und die Tagesordnung. Für die in der Zukunft liegenden Termine können die Tagesordnungen und Dokumente in der Regel fünf Tage vor dem Sitzungstermin abgerufen werden. Beschlussprotokolle hingegen sind nach Fertigstellung abrufbar. Verschiedene Suchfunktionen runden das Ratsinformationssystem ab.
Der Login-Bereich ist ausschließlich den Mitgliedern des Gemeinderates vorbehalten.
Wer Kontakt zu einem Mitglied des Gemeinderats aufnehmen möchte, kann dies ebenfalls über das Ratsinformationssystem tun. Dort sind alle Kontaktdaten der Mitglieder des Gemeinderates hinterlegt. Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Mitglied des Gemeinderats hat hierfür seine Zustimmung erteilt. Denn gerade im digitalen Zeitalter ist Datenschutz von besonderer Bedeutung.
Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg gelangen Sie über folgenden Link:
Auch die Stadtrechtsammlung mit allen wichtigen kommunalen Satzungen und Richtlinien finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein zusätzliches Serviceangebot der Stadt Asperg handelt und nicht um eine öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO). Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Asperg erfolgen nach der Satzung der Stadt Asperg über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen durch das Einrücken in das Amtsblatt, die Asperger Nachrichten.
Zusätzlich zu den Beschlussprotokollen im Ratsinformationssystem können Sie hier auch die ausführlichen Sitzungsberichte der vergangenen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen. Die Sitzungsberichte werden auch in den Asperger Nachrichten (Amtsblatt) abgedruckt.
Technischer Ausschuss entscheidet über Einvernehmen zu eingereichten Baugesuchen
Über das Einvernehmen zu drei eingereichten Baugesuchen hatte der Technische Ausschuss in seiner Sitzung am 11. Februar 2025 zu entscheiden.
Für einen Bauantrag auf Ausbau der überdachten Terrasse als Gastraumerweiterung mit nachträglicher Genehmigung der bereits ausgeführten Terrassenüberdachung im Schöckinger konnte das Einvernehmen einstimmig hergestellt werden.
Zudem hatte der Technische Ausschuss über ein Baugesuch in der Ruhrstraße zu entscheiden. Bezüglich der Errichtung einer freistehenden, doppelseitigen und beleuchteten City-Star Werbeanlage konnte mehrheitlich kein Einvernehmen erteilt werden. Der gültige Bebauungsplan sieht vor, dass Werbeanlagen grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Da die Werbeanlage außerhalb der überbaubaren Fläche errichtet werden soll, wäre eine Befreiung von den Festsetzungen des dort geltenden Bebauungsplanes notwendig gewesen.
In diesem Gebiet gibt es keine vergleichbaren Befreiungen, wodurch ein Präzedenzfall geschaffen würde. Aus diesem Grund hat der Technische Ausschuss sein Einvernehmen versagt.
Beim dritten Baugesuch handelte sich um eine Nutzungsänderung von einer Backstube mit Lager und Laden in Wohnraum sowie Umbau, Nutzungsänderung und Erweiterung von einem Fünffamilienwohnhaus in ein Neunfamilienwohnhaus mit Stellplatzerrichtung in der Silcherstraße. Hierzu musste der Technische Ausschuss eine Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes erteilen. Aus Sicht des Technischen Ausschusses ist das Bauvorhaben aufgrund der Überschreitung der Baugrenze städtebaulich jedoch nicht vertretbar und fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Aus diesem Grund hat der Technische Ausschuss mehrheitlich sein Einvernehmen versagt.
Technischer Ausschuss stimmt der Planungsleistung zur Modernisierung der Backenwasserpumpen im Freibad zu
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. November 2024 das Maßnahmenkonzept Freibad vom Büro Fritz Planung zur Kenntnis genommen und die Sanierung der Beckenwasserpumpen beschlossen. Außerdem wurde die Stadtverwaltung mit der Planung und Ausschreibung der Maßnahme und der Mitteleinstellung im Jahr 2025 beauftragt.
Als erste Maßnahme ist der Austausch der Beckenwasserpumpen geplant. Die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 300.000 €. Die Maßnahme wird mit 100.000 € gefördert und amortisiert sich bereits nach fünf bis sechs Jahren.
Der Technische Ausschuss beauftragte einstimmig das Büro Fritz Planung mit der Planung zu einem Preis von 59.403,48 €. Zudem wurde die Stadtverwaltung mehrheitlich beauftragt, mit dem Büro Fritz Planung Kontakt aufzunehmen, ob eine Übernahme der Leistungsphase 9 möglich ist.
Die Maßnahme soll im Jahr 2025, spätestens zu Beginn der Freibadsaison 2026 umgesetzt werden.