Stadt Asperg

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Ratsinformationssystem, Stadtrecht, Sitzungsberichte

digital die Arbeit des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen...

Das Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Mit Hilfe des Ratsinformationssystems wird der gesamte Prozess der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung und Nachbearbeitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse digital gestaltet.

Auch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich große Vorteile. Öffentliche Beratungsunterlagen sowie die dazugehörigen Beschlüsse können im Ratsinformationssystem eingesehen werden. So wird für mehr Transparenz gesorgt und die Arbeit des Gemeinderats kann von der Öffentlichkeit noch besser nachvollzogen werden. Die Umstellung auf das digitale Ratsinformationssystem erfolgte zum 01. Januar 2021. Vorangegangene Sitzungen können daher nicht im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Mit Klick auf den Sitzungstermin erscheinen alle näheren Informationen zur Sitzung, die Sitzungsdokumente und die Tagesordnung. Für die in der Zukunft liegenden Termine können die Tagesordnungen und Dokumente in der Regel fünf Tage vor dem Sitzungstermin abgerufen werden. Beschlussprotokolle hingegen sind nach Fertigstellung abrufbar. Verschiedene Suchfunktionen runden das Ratsinformationssystem ab.

Der Login-Bereich ist ausschließlich den Mitgliedern des Gemeinderates vorbehalten.

Wer Kontakt zu einem Mitglied des Gemeinderats aufnehmen möchte, kann dies ebenfalls über das Ratsinformationssystem tun. Dort sind alle Kontaktdaten der Mitglieder des Gemeinderates hinterlegt. Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Mitglied des Gemeinderats hat hierfür seine Zustimmung erteilt. Denn gerade im digitalen Zeitalter ist Datenschutz von besonderer Bedeutung.

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg gelangen Sie über folgenden Link:

  Link zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Stadtrechtsammlung

Auch die Stadtrechtsammlung mit allen wichtigen kommunalen Satzungen und Richtlinien finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein zusätzliches Serviceangebot der Stadt Asperg handelt und nicht um eine öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO). Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Asperg erfolgen nach der Satzung der Stadt Asperg über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen durch das Einrücken in das Amtsblatt, die Asperger Nachrichten.

  Link zur Stadtrechtsammlung der Stadt Asperg

Berichte aus den Sitzungen des Gemeinderates

Zusätzlich zu den Beschlussprotokollen im Ratsinformationssystem können Sie hier auch die ausführlichen Sitzungsberichte der vergangenen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen. Die Sitzungsberichte werden auch in den Asperger Nachrichten (Amtsblatt) abgedruckt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.02.2025

Stellungnahmen der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelvertretungen zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025, zur Finanzplanung und zum Investitionsprogramm 2024 bis 2028 der Stadt Asperg sowie zum Wirtschaftsplan 2025 und zum Investitionsprogramm 2024 bis 2028 der Stadtwerke Asperg

Bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 10. Dezember 2024 wurde von der Stadtverwaltung der Entwurf des Haushaltsplanes 2025 eingebracht, wir berichteten in den Asperger Nachrichten vom 19. Dezember 2024.

Hier nochmals die wesentlichen Kennzahlen im Überblick:

  • Das Volumen des Gesamtergebnishaushalts beträgt bei den ordentlichen Erträgen 44.230.900 € und bei den ordentlichen Aufwendungen 47.903.900 €.
  • Das veranschlagte ordentliche Ergebnis beträgt somit - 3.673.000 €.
  • Im Jahr 2025 werden keine außerordentlichen Erträge erwartet.
  • Das veranschlagte Gesamtergebnis beträgt ebenfalls - 3.673.000 €.
  • Im Gesamtfinanzhaushalt betragen die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 43.648.700 € und die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 45.022.500 €.
  • Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt somit 1.373.800 €.
  • Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 1.839.600 €.
  • Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 12.486.500 €.
  • Im Jahr 2025 entsteht somit ein veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von 10.646.900 €.
  • Der veranschlagte Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit beträgt 26.800 €. Der Finanzierungsmittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres 2025 ändert sich um - 11.993.900 €.

Die Beratung des eingebrachten Entwurfs erfolgte dann in der Sitzung des Gemeinderates am 28. Januar 2025. Hierbei behandelte der Gemeinderat auch die von den Fraktionen, Gruppierungen und Einzelvertretungen fristgerecht eingebrachten Anträge zum Haushalt 2025. Wir berichteten in den Asperger Nachrichten vom 06. Februar 2025.

Noch vor der Verabschiedung der Haushaltssatzung am 25. Februar 2025 nahmen die Fraktionen des Gemeinderates hierzu Stellung. Die Stellungnahmen sind in den Asperger Nachrichten vom 06. März 2025 nachzulesen.

Gemeinderat stimmt Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025, Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024 bis 2028 der Stadt Asperg sowie Wirtschaftsplan und Investitionsprogramm 2024 bis 2028 der Stadtwerke zu

Im Anschluss an die Stellungnahmen verabschiedete der Gemeinderat mehrheitlich den Satzungsbeschluss zum Haushaltsplan 2025, beschloss die Finanzplanung sowie das Investitionsprogramm der Stadt Asperg.

Den Wirtschaftsplan und das Investitionsprogramm der Stadtwerke beschloss der Gemeinderat mit zwei Gegenstimmen.

Sanierungskonzept von eco2nnomy beschlossen

Mit dem Ziel der Klimaneutralität der Stadt Asperg bis 2040 wurde von eco2nomy eine Klimaroadmap erstellt, um einen Grundsatzbeschluss zur energetischen Sanierung der kommunalen Gebäude zu fassen. Aufgrund der Anzahl, der zu sanierenden Objekte sowie der finanziellen und personellen Ressourcen wird mit dem Grundsatzbeschluss auch eine Priorisierung vorgenommen. Anhand dieses Fahrplans soll eine sukzessive Gebäudesanierung bis zum Jahr 2040 umgesetzt werden.

Die Priorisierung richtet sich nach der Notwendigkeit des Heizungsaustausches und der energetischen Sanierung. Darüber hinaus ist eine Verbrauchsreduktion durch das Nutzerverhalten sowie eine energetische Verbesserung der Gebäudehülle und der Dämmung erforderlich. Diese Maßnahmen führen zu einer Reduktion der Treibhausgase und zu Energiekosteneinsparungen.

Die Untersuchungen haben eine Priorisierung der Gebäude Goetheschule, Freibad, Friedrich-List-Gymnasium, Friedrich-Hölderlin-Schule, Stadthalle und Rathaus ergeben.

Insgesamt werden für die energetischen Gebäudesanierungen bis 2040 Kosten in Höhe von etwa 27.000.000 € erwartet. Für jedes einzelne Gebäude wird nach erfolgter Planung und Kostenberechnung ein weiterer Beschluss im Gemeinderat gefasst.

Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, die öffentlichen Nichtwohngebäude sukzessive nach dem ermittelten Bedarf zu sanieren. Darüber hinaus wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die erforderlichen Finanzmittel in den kommenden Jahren in den Haushalt einzustellen, die Planung der Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Ebenso mehrheitlich beschloss der Gemeinderat, die Stadtverwaltung mit der Schaffung und Ausschreibung einer neuen Projektleiterstelle zu beauftragen, um die beschlossenen Maßnahmen sukzessive umzusetzen und die Bereiche Hochbau und Gebäudeunterhaltung zu unterstützen.

Gemeinderat vergibt Bauleistung für die Weimarstraße

In seiner Sitzung am 24. September 2024 hat der Gemeinderat die Sanierung der Kanalisation und des Straßenbaus in der Weimarstraße beschlossen. Die Leistungen wurden anschließend öffentlich ausgeschrieben.

Nach Prüfung und Wertung der Angebote erwies sich die Bietergemeinschaft A.T.S.-Bau GmbH (Raiffeisentraße 20, 71706 Markgröningen) und Klöpfer GmbH & Co. KG (Talaue 9, 71634 Winnenden) als wirtschaftlichster Bieter. Zudem werden die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH die Wasser- und Gasleitungen auf der gesamten Länge erneuern.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Tief- und Straßenbauarbeiten in der Weimarstraße für den Kostenträger Stadt Asperg an die Bietergemeinschaft A.T.S.-Bau GmbH und Klöpfer GmbH & Co. KG als wirtschaftlichsten Bieter zu einem Preis von brutto 662.741,81 € zu vergeben. Die Arbeiten für den Kostenträger Stadtwerke Asperg werden ebenfalls an die Bietergemeinschaft zu einem Preis von brutto 49.623,21 € vergeben.

Die Tief- und Straßenbauarbeiten in der Weimarstraße sollen ab April 2025 ausgeführt werden.

Baubeschluss für die Neuffenstraße gefasst

Im Zuge der Beschlussfassung über das Tiefbauprogramm der Stadt Asperg für die kommenden Jahre in der Gemeinderatssitzung am 24. September 2024 soll nun auch die Kanalisation in der Neuffenstraße als nächster Abschnitt im Bereich Grafenbühl ausgebaut werden.

Auf der gesamten Länge zwischen Eisenbahnstraße und Hohenzollernstraße muss die Kanalisation in offener Bauweise erneuert werden. Es befinden sich sechs Haltungen in den Zustandsklassen 0 und 1. Der Straßenbau befindet sich in einem schlechten Zustand, weshalb der gesamte Straßenraum neu hergestellt werden soll. Dabei muss die vorhandene Rinne zur Straßenentwässerung erhalten und mit einem Betonfertigteil neu hergestellt werden. Maßnahmen an der Wasser- und Gasversorgung sind nicht geplant. Ein Ausbau des Glasfasernetzes durch die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH ist vorgesehen.

Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 650.000 € für den Straßenbau und auf 500.000 € für den Kanalbau.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, die Baumaßnahme Neuffenstraße im Jahr 2025 durchzuführen und das Büro ISTW mit der weiteren Planung und den Leistungsphasen 5 bis 9 in Höhe von brutto 70.000 € zu beauftragen. Nach erfolgter Planung und Ausschreibung könnte ab Juni 2025 mit der Bauausführung begonnen werden. Die Bauzeit wird derzeit mit acht Monaten veranschlagt.

Gemeinderat stimmt Sachspende für die Friedrich-Hölderlin-Schule zu

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2007 die Dienstanweisung über die Entgegennahme und Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit der vorgenannten Dienstanweisung hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden über 100 € in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.

Der Gemeinderat stimmte der Entgegennahme einer Geldspende in Höhe von 5.000 € für die Friedrich-Hölderlin-Schule einstimmig zu.

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