Stadt Asperg

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Ratsinformationssystem, Stadtrecht, Sitzungsberichte

digital die Arbeit des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen...

Das Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Mit Hilfe des Ratsinformationssystems wird der gesamte Prozess der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung und Nachbearbeitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse digital gestaltet.

Auch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich große Vorteile. Öffentliche Beratungsunterlagen sowie die dazugehörigen Beschlüsse können im Ratsinformationssystem eingesehen werden. So wird für mehr Transparenz gesorgt und die Arbeit des Gemeinderats kann von der Öffentlichkeit noch besser nachvollzogen werden. Die Umstellung auf das digitale Ratsinformationssystem erfolgte zum 01. Januar 2021. Vorangegangene Sitzungen können daher nicht im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Mit Klick auf den Sitzungstermin erscheinen alle näheren Informationen zur Sitzung, die Sitzungsdokumente und die Tagesordnung. Für die in der Zukunft liegenden Termine können die Tagesordnungen und Dokumente in der Regel fünf Tage vor dem Sitzungstermin abgerufen werden. Beschlussprotokolle hingegen sind nach Fertigstellung abrufbar. Verschiedene Suchfunktionen runden das Ratsinformationssystem ab.

Der Login-Bereich ist ausschließlich den Mitgliedern des Gemeinderates vorbehalten.

Wer Kontakt zu einem Mitglied des Gemeinderats aufnehmen möchte, kann dies ebenfalls über das Ratsinformationssystem tun. Dort sind alle Kontaktdaten der Mitglieder des Gemeinderates hinterlegt. Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Mitglied des Gemeinderats hat hierfür seine Zustimmung erteilt. Denn gerade im digitalen Zeitalter ist Datenschutz von besonderer Bedeutung.

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg gelangen Sie über folgenden Link:

  Link zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg

Stadtrechtsammlung

Auch die Stadtrechtsammlung mit allen wichtigen kommunalen Satzungen und Richtlinien finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein zusätzliches Serviceangebot der Stadt Asperg handelt und nicht um eine öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO). Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Asperg erfolgen nach der Satzung der Stadt Asperg über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen durch das Einrücken in das Amtsblatt, die Asperger Nachrichten.

  Link zur Stadtrechtsammlung der Stadt Asperg

Berichte aus den Sitzungen des Gemeinderates

Zusätzlich zu den Beschlussprotokollen im Ratsinformationssystem können Sie hier auch die ausführlichen Sitzungsberichte der vergangenen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen. Die Sitzungsberichte werden auch in den Asperger Nachrichten (Amtsblatt) abgedruckt.

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25.03.2025

Gemeinderat stimmt Rückbau von ehemaligen Schießanlagen im Osterholzwald zu

Die Stadt Asperg hat am 22. Oktober 2019 die Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil Osterholzwald erlassen, um diesen dauerhaft vor etwaigen Handlungen zu schützen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder wesentlichen Veränderung des Waldes führen können.

Unabhängig davon können gemäß dieser Satzung notwendige Eingriffe in den Wald auf Antrag durch die Stadt Asperg genehmigt werden.

In seiner Sitzung vom 28. Januar 2025 stimmte der Gemeinderat der Fällung von sechs Bäumen im Osterholz zu. Durch diese Ausnahmegenehmigung wurde der Weg frei gemacht für den Rückbau der ehemaligen Schießanlagen.

Die Maßnahme, welche durch das Staatliche Hochbauamt Stuttgart (Bundesbau Baden-Württemberg) geplant und ausgeführt wird, dient der Herstellung der Verkehrssicherheit, da die Schießstände marode und die Gebäude teils einsturzgefährdet sind. Somit gehen von der Anlage walduntypische Gefahren, wie z. B. durch sich lösende Steine am Gebäude, aus. Perspektivisch soll das Gelände, auf dem gegenwärtig noch die Schießanlagen stehen, rekultiviert werden. Aus diesem Grund und um die Nutzung des Waldes für Bürgerinnen und Bürger gefahrlos zu gewährleisten, soll der komplette Rückbau erfolgen.

Dem Gemeinderat wurde die Gesamtmaßnahme von einer Vertreterin des Staatlichen Hochbauamtes Stuttgart präsentiert und erläutert. Anschließend erteilte der Gemeinderat einstimmig seine Zustimmung für den Rückbau der ehemaligen Schießanlagen und den damit einhergehenden, notwendigen Eingriffen in den Osterholzwald. Ebenso zugestimmt wurde der Nutzung von angrenzenden städtischen Grundstücken für erforderlich werdende Baustellenzufahrten. Zusätzlich beschloss der Gemeinderat, dass der Vorhabenträger eine Infotafel in Abstimmung mit der Stadt Asperg aufzustellen hat, um der historischen Bedeutung der Areals Rechnung zu tragen.

Rückblick auf das 2. Asperger Jugendforum

Nach dem erfolgreichen Auftakt im Vorjahr fand am Freitag, den 06. Dezember 2024 das zweite Asperger Jugendforum statt. Eingeladen zur Teilnahme waren erneut alle Asperger Jugendlichen im Alter von 12 bis 20 Jahren.

Beim zweiten Jugendforum nahmen 12 Jugendliche teil. Es entstand erneut ein sehr intensiver Austausch mit Stadtverwaltung und Mitgliedern des Gemeinderates über verschiedene Themen. Interessierte Kreisräte waren ebenfalls unter den Teilnehmern.

Wie beim ersten Jugendforum wurden in mehreren Arbeitsgruppen Handlungsmöglichkeiten in den Themenbereichen Ortsbild Asperg, Klimaschutz, Jugendfreizeitanlagen und Anliegen der Jugendlichen erarbeitet und besprochen. Besonders geachtet wurde auf weitergehende Ideen, Wünsche und Anregungen der Jugendlichen. Die Ideen der 12 bis 20-jährigen und alle Ergebnisse des Jugendforums wurden nun, ergänzt um die Stellungnahmen der Verwaltung, dem Gemeinderat präsentiert.

Die Stadtverwaltung bat das Gremium dabei um die Zustimmung zur Untersuchung der Umsetzbarkeit eines Mountainbike-Trails im Wald nördlich des Hohenaspergs mit dem Landratsamt Ludwigsburg - Untere Naturschutzbehörde – abzustimmen. Aufgrund der hohen Kosten und zum Schutze der Naturlandschaft lehnte der Gemeinderat diese Idee mehrheitlich ab.

Dagegen begrüßte der Gemeinderat mehrheitlich die Errichtung einer Calisthenics-Anlage im Bürgergarten. Im ersten Planungsschritt wird die Stadtverwaltung nun die voraussichtlichen Kosten ermitteln. Die Mittel für die Calisthenics-Anlage könnten bereits im Haushaltsjahr 2026 berücksichtigt werden.

Von den weiteren Ergebnissen und Vorschlägen der Jugendlichen hat der Gemeinderat Kenntnis genommen und betont, dass die Anregungen, Hinweise und Ideen der Jugendlichen sehr wertvoll für die Arbeit des Gemeinderates sind.

Auch im Jahr 2025 soll in Asperg wieder ein Jugendforum stattfinden.

Änderung des Bebauungsplans „Areal Überrück“ gebilligt und als Satzung beschlossen

Der Vorhabenträger BSS Baupartner GmbH stellte am 19. November 2020 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Neubebauung an der Möglinger Straße bzw. Oskar-Schlemmer-Straße. Die Stadt Asperg leitete daraufhin das Bebauungsplanverfahren ein und der Gemeinderat fasste am 28. September 2021 den Satzungsbeschluss.

Für die Bebauung auf dem Areal an der Möglinger Straße / Oskar-Schlemmer-Straße gilt derzeit der Bebauungsplan „Areal Überrück“. Dieser hat das städtebauliche Ziel der Schaffung von neuem Wohnraum. Aufgrund des nach wie vor großen Bedarfs an Wohnraum ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen von hohem öffentlichem Interesse. Bauplanungsrechtlich ist dieses Gebiet gemäß dem Bebauungsplan in der bisherigen Fassung als Allgemeines Wohngebiet festgelegt, in dem auch nicht störende Gewerbebetriebe, jedoch keine Beherbergungsbetriebe zulässig sind. Dabei wurde klargestellt, dass die gewerblichen Nutzungen dem Wohnen dienen müssen und durch diese Festsetzungen sichergestellt ist, dass die Entwicklung schwerpunktmäßig auf der Schaffung von Wohnraum liegt.

Die Praxis und die Rechtsprechung zeigen allerdings, dass die Abgrenzung zwischen den drei Nutzungsarten Wohnen – Beherbergung – Gewerbe fließend und nicht immer rechtsicher zu treffen ist. Da das Ziel des Baubauungsplans, die Schaffung von Wohnraum, jedoch gesichert werden soll, ist für die geordnete städtebauliche Entwicklung die Anpassung des Bauleitplans „Areal Überrück“ erforderlich.

Die vom Gemeinderat gebilligte Fassung des Bebauungsplans vom 16. August 2024 wurde in der Zwischenzeit öffentlich ausgelegt und den beteiligten Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt. Hierbei wurden keinerlei Einwände, sondern lediglich Hinweise zur weiteren Beteiligung geäußert. Die Stadtverwaltung hat dem Gemeinderat die Gründe für die Notwendigkeit der Änderung des Bebauungsplans erläutert und das Gremium über die Abwägungsergebnisse in Kenntnis gesetzt.

Anschließend hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Areal Überrück, 1. Änderung“ in der Fassung vom 16. August 2024 einstimmig als Satzung verabschiedet und die Stadtverwaltung mit der Veröffentlichung der Satzung beauftragt.

Gemeinderat beschließt Erhalt des Wandkunstwerkes Stelzig im Lehrschwimmbad

In seiner Sitzung am 15. Oktober 2024 beschloss der Gemeinderat mit großer Mehrheit die Beauftragung zum Abbruch des Lehrschwimmbades. In der Schwimmhalle befindet sich an der östlichen Außenwand das ca. 12,50 m lange und knapp 3,00 m hohe Kunstwerk „Wassermann mit Raddampfer und Meerestieren“ des überregional renommierten Künstlers Fred Stelzig. Das Kunstwerk besteht aus 508 Einzelfliesen mit 32 verschiedenen Bildmotiven und wurde im Jahr 1962 geschaffen.

Nach dem beschlossenen Abbruch im Herbst 2024 wurde das Kunstwerk vom Restaurator Frederik Armbruster untersucht, vermessen und dokumentiert. In Abstimmung mit dem Restaurator wurde ein Konzept für den Abbau des Kunstwerks und den Transport an einen neuen Ort zur Erhaltung erarbeitet. Demnach würde der Rückbau einzelner Fliesen zu unverhältnismäßig hohem Aufwand führen, weshalb nur der Abbau des gesamten Kunstwerks in Betracht käme.

Kosten entstehen insbesondere dadurch, dass die Wand, an der das Kunstwerk angebracht ist, während dem Abbruch des Lehrschwimmbades geschützt werden müsste, zur Stabilisierung ein Stahlkorsett eingebaut werden muss sowie durch anfallende Sägearbeiten und einen aufwändigen Transport, inklusive Kran. In der bisherigen Kostenschätzung ist der Aufbau an einem neuen Standort noch gar nicht berücksichtigt. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich laut aktuellem Stand zwischen 80.000 € und 90.000 €.

Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, das Kunstwerk „Wassermann mit Raddampfer und Meerestieren“ von Fred Stelzig trotz der Kosten abzubauen und zu sichern. Das Kunstwerk soll am neuen Standort Freibad wiederaufgebaut werden. Das Gremium hat außerdem die Stadtverwaltung beauftragt, einen Spendenaufruf zu starten, um Teile der Kosten für die Sicherung und den Transport des Kunstwerks zu refinanzieren.

Gemeinderat beschließt Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof

Beim städtischen Bauhof muss ein in die Jahre gekommener LKW des Typs Mercedes-Benz Axor (18 t) ersetzt werden. Das Fahrzeug hat einen Kilometerstand von 120.000 km. An der Hydraulik und den 2005 angeschafften Aufbauten, u.a. Ladekran und Winterdienstgeräte, sind bei der letzten turnusmäßigen Überprüfung Mängel festgestellt worden. Für eine solche Reparatur dieser Mängel würden erhebliche Kosten anfallen. Außerdem gestaltet sich die Ersatzteilbeschaffung aufgrund des hohen Fahrzeugalters schwierig. Zum nächsten Prüfungstermin besteht folglich die Gefahr, dass das Fahrzeug zum Winterdienst 2025/2026 nicht zur Verfügung steht. Ein dadurch entstehender Engpass beim Winterdienst kann nicht hingenommen werden.

Die durch den Bauhof erfolgte Markterkundung hat im Wesentlichen zwei Möglichkeiten ergeben: einerseits die Anschaffung eines 18-Tonnen-LKW mit entsprechenden Aufbauten zu einem Angebotspreis von ca. 445.000 €. Andererseits wäre auch die Anschaffung eines Unimog mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 350.000 € möglich.

Die Stadtverwaltung empfahl dem Gemeinderat daher, sich für die Anschaffung eines Unimog zu entscheiden. Dieser könne im Vergleich zum bisherigen Fahrzeug vielseitiger und flexibler eingesetzt werden. Zudem ist die Beschaffung des Unimog die wirtschaftlichere Variante.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Ersatzbeschaffung eines LKW / Unimog inklusive Ladekrans, Pflug und Streuer zu voraussichtlichen Kosten in Höhe von 350.000 €. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister eine Ausschreibung zur Beschaffung vorzunehmen. Sobald die Angebote vorliegen wird der Gemeinderat endgültig über die Anschaffung entscheiden.

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