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Digital die Arbeit des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen.
Mit Hilfe des Ratsinformationssystems wird der gesamte Prozess der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Protokollierung und Nachbearbeitung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse digital gestaltet.
Auch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich große Vorteile. Öffentliche Beratungsunterlagen sowie die dazugehörigen Beschlüsse können im Ratsinformationssystem eingesehen werden. So wird für mehr Transparenz gesorgt und die Arbeit des Gemeinderats kann von der Öffentlichkeit noch besser nachvollzogen werden. Die Umstellung auf das digitale Ratsinformationssystem erfolgte zum 01. Januar 2021. Vorangegangene Sitzungen können daher nicht im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Mit Klick auf den Sitzungstermin erscheinen alle näheren Informationen zur Sitzung, die Sitzungsdokumente und die Tagesordnung. Für die in der Zukunft liegenden Termine können die Tagesordnungen und Dokumente in der Regel fünf Tage vor dem Sitzungstermin abgerufen werden. Beschlussprotokolle hingegen sind nach Fertigstellung abrufbar. Verschiedene Suchfunktionen runden das Ratsinformationssystem ab.
Der Login-Bereich ist ausschließlich den Mitgliedern des Gemeinderates vorbehalten.
Wer Kontakt zu einem Mitglied des Gemeinderats aufnehmen möchte, kann dies ebenfalls über das Ratsinformationssystem tun. Dort sind alle Kontaktdaten der Mitglieder des Gemeinderates hinterlegt. Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Mitglied des Gemeinderats hat hierfür seine Zustimmung erteilt. Denn gerade im digitalen Zeitalter ist Datenschutz von besonderer Bedeutung.
Zum Ratsinformationssystem der Stadt Asperg gelangen Sie über folgenden Link:
Auch die Stadtrechtsammlung mit allen wichtigen kommunalen Satzungen und Richtlinien finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein zusätzliches Serviceangebot der Stadt Asperg handelt und nicht um eine öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO). Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Asperg erfolgen nach der Satzung der Stadt Asperg über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen durch das Einrücken in das Amtsblatt, die Asperger Nachrichten.
Zusätzlich zu den Beschlussprotokollen im Ratsinformationssystem können Sie hier auch die ausführlichen Sitzungsberichte der vergangenen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse nachverfolgen. Die Sitzungsberichte werden auch in den Asperger Nachrichten (Amtsblatt) abgedruckt.
Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen im Gemeinderat vorgestellt
Der in den vergangenen Jahren stetige Anstieg der Kinderzahlen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der damit einhergehende wachsende Betreuungsbedarf der Eltern stellt die Kommunen seit vielen Jahren vor große Herausforderungen. Die Stadt Asperg hat sich dieser Aufgabe stets sehr vorausschauend angenommen und ist ihrer Verpflichtung zum Ausbau eines bedarfsgerechten Angebots, nicht zuletzt mit dem Neubau des Kinderhauses Grafenbühl, nachgekommen.
Die Nachfrage nach Plätzen in der Kleinkindbetreuung ist im Vergleich zum Vorjahr jedoch deutlich zurückgegangen. Der Grund hierfür ist vermutlich nicht allein die leicht gesunkene Geburtenzahl. Sicherlich spielen auch die angespannte wirtschaftliche Lage, der Ausbau von mobilem Arbeiten und andere berufliche Veränderungen eine Rolle.
Dafür spricht, dass in den vergangenen Monaten mehrere Familien, welche bereits eine Platzzusage erhalten hatten, kurz vor der Aufnahme des Kindes den Platz wieder abgesagt haben. Dies war in der Vergangenheit sehr selten der Fall.
In der Kleinkindbetreuung zeigt sich neben der geringeren Platzauslastung aber auch eine Veränderung bei der benötigten Betreuungszeit.
Seit der Einführung der zusätzlichen Angebotsform GT 7,5 von 07:30 Uhr – 15:00 Uhr im September 2023 wird die längere Betreuungszeit GT 9,5 von 07:30 Uhr – 17:00 Uhr von immer weniger Familien in Anspruch genommen. Für die GT 9,5 - Betreuung können nur Kinder angemeldet werden, deren Eltern in entsprechendem Umfang berufstätig sind.
Aktuell sind von den 86 aufgenommenen Kindern lediglich 11 für diese Betreuungsform angemeldet. Nur zwei Familien nutzen den Zeitrahmen tatsächlich bis 17:00 Uhr. Alle anderen Familien holen ihr Kind spätestens um 16:30 Uhr ab.
Bei den bis dato 20 eingegangenen Vormerkungen bis einschließlich Aufnahmewunsch Oktober 2026 wurde nur drei Mal der längere Betreuungsbedarf angegeben.
Die Einrichtungsleitungen passen den Dienstplan an die geringere Auslastung an und setzen nach 15:00 Uhr weniger Personal ein. Trotzdem müssen stets mindestens zwei pädagogische Fachkräfte anwesend sein, selbst wenn nur noch ein Kind in der Einrichtung ist.
Für Stadtverwaltung und Gemeinderat steht daher außer Frage, dass das Angebot an die veränderte Nachfrage angeglichen werden muss. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der angespannten Haushaltslage ist dies ein notwendiger Schritt. Eine entsprechende Anpassung des Stellenschlüssels würde erfolgen.
Entsprechend beauftragte der Gemeinderat die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Gesamtelternbeirat, ein Konzept auszuarbeiten, welches nicht nur der generell geringeren Nachfrage nach einem Betreuungsplatz in der Kleinkindbetreuung gerecht wird, sondern die Betreuungszeit bis 17:00 Uhr auch in den großen Einrichtungen bündelt, um die Personalressourcen in Zeiten des Fachkräftemangels optimal einsetzen zu können.
Sollte die generelle Nachfrage nach einem Betreuungsplatz im Kleinkindbereich auch weiterhin sinken, soll eine Betreuungsgruppe vorübergehend sogar geschlossen werden. Auch hierzu ermächtigte der Gemeinderat die Stadtverwaltung.
Im Gegensatz dazu steht die Situation im Kindergarten. Die außergewöhnlich hohe Anzahl an Zuzügen von Kindern im Kindergartenalter in den Jahren 2023 und 2024 hat die Situation im Kindergartenbereich zuletzt nochmals deutlich verschärft. Stand 01. Oktober 2025 leben 593 Kinder im Kindergartenalter in Asperg.
Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im vergangenen und in diesem Kindergartenjahr erfüllen zu können, war die Eröffnung der sechsten Gruppe im Kinderhaus Grafenbühl im März 2025 zwingend notwendig. Auch für das Kindergartenjahr 2026/2027 ist erneut eine maximale Auslastung der Plätze zu erwarten. Für das Kindergartenjahr 2027/2028 lässt sich nach aktuellem Stand eine leichte Entspannung erkennen.
Der Auf- und Ausbau der Ganztagesbetreuung im Kindergartenbereich begann 2001. Damals wurden im Kindergarten Wilhelmstraße zehn Ganztagesplätze eingerichtet.
Bis heute gibt es für den Kindergarten Wilhelmstraße-Schubartschule lediglich eine Betriebserlaubnis für diese zehn Ganztagesplätze. Hintergrund ist, dass nur begrenzter Raum zum Schlafen / Ruhen zur Verfügung steht.
Ursprünglich war vorgesehen, dass an diesem Standort die Ganztagesbetreuung nur vorübergehend angeboten wird, bis durch die Eröffnung des Kindergartens Berliner Straße im Jahr 2003 mit einer Ganztagesgruppe ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Der danach stetig immens ansteigende Bedarf an Ganztagesbetreuung im Kindergarten führte jedoch dazu, dass selbst nach der Einrichtung einer Ganztagesgruppe im damaligen Kindergarten Grafenbühl (2006), dem Bau der Kinderhäuser Hölderlinstraße (2010) und Hutwiesen (2014) sowie dem Neubau des Kinderhauses Grafenbühl (2023) samt der in diesem Jahr eröffneten Ganztagesgruppe die Plätze im Kindergarten Wilhelmstraße durchgehend benötigt wurden und werden. Heute stehen 230 Ganztagesplätze in insgesamt zwölf Kindergartengruppen zur Verfügung.
Der Personalaufwand für die zehn Ganztagesplätze in der Wilhelmstraße-Schubartschule ist jedoch unverhältnismäßig hoch. Es müssen auch hier immer mindestens zwei pädagogische Fachkräfte anwesend sein, selbst wenn nur noch ein Kind in der Einrichtung ist. Darüber hinaus ist die Dienstplangestaltung bei Personalengpässen in dieser Gruppe sehr schwierig.
Sollte die Nachfrage an Ganztagesplätzen zurückgehen, ist es daher sinnvoll die zehn Ganztagesplätze im Kindergarten Wilhelmstraße-Schubartschule aufzulösen.
Ähnliche Überlegungen gibt es seitens der Stadtverwaltung auch für den Kindergarten Berliner Straße. Dort gibt es eine Ganztagesgruppe mit 20 Plätzen. Eine zweite Ganztagesgruppe kann dort nicht eingerichtet werden, da hierfür nicht genügend Raum für Schlafen / Ruhen zur Verfügung steht.
In einem ersten Schritt könnte mittelfristig die Betreuungszeit in diesen beiden Gruppen von 07:30 Uhr - 17:00 Uhr auf 07:30 Uhr – 15:00 Uhr reduziert werden. Es stünden in den Kinderhäusern Hölderlinstraße und Hutwiesen trotzdem eine ausreichende Anzahl an Plätzen mit der Betreuungszeit bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Wenn zu einem späteren Zeitpunkt darüber hinaus weitere Plätze bis 17:00 Uhr benötigt werden, sollten diese im Kinderhaus Grafenbühl angeboten werden. Langfristig würden dann nur noch in den drei Kinderhäusern Ganztagesplätze für Kindergartenkinder angeboten.
Auch diesen Überlegungen der Stadtverwaltung stimmte der Gemeinderat zu und beauftragte die Stadtverwaltung auch hier gemeinsam mit dem Gesamtelternbeirat ein Konzept auszuarbeiten.
Weitestgehend Positives zu berichten gab es auch bei der städtischen Grundschülerbetreuung. Im Bereich der Ganztag-Plus-Betreuung bis 17:00 Uhr steht eine ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen zur Verfügung. Jedoch ist an beiden Grundschulen die Kapazitätsgrenze im Bereich der Halbtag-Plus-Betreuung bis 13:30 Uhr erreicht, so dass zeitweise auch eine Warteliste geführt werden muss.
Bezugspreise für Essen in den Asperger Schulmensen werden angehoben
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurden auch die Schulmensen als Einrichtungen mit erheblichem Abmangel genauer in Augenschein genommen. Die letzte Erhöhung des Essenspreises fand im September 2023 statt.
In seiner Sitzung am 29. Juli 2025 beauftragte der Gemeinderat die Stadtverwaltung daher eine entsprechende Berechnung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Für einen Kostendeckungsgrad von 100% müsste für ein Essen in der Mensa Goetheschule ein Entgelt in Höhe von 16,34 € und in der Mensa Friedrich-List-Gymnasium ein Entgelt in Höhe von 13,95 € erhoben werden. Grund hierfür sind die inflationsbedingt gestiegenen Bezugspreise, hauptsächlich aber auch der Anstieg der Personalkosten aufgrund der hohen Tarifabschlüsse in den vergangenen Jahren. Hinzukommen beispielsweise aber auch zu erwirtschaftende Abschreibungen.
Der Gemeinderat beschloss die Anpassung des Essenspreises in den Schulmensen von 4,20 € auf 4,50 € zum 1. Januar 2025 daher mit deutlicher Mehrheit. Für Nichtschüler wurde der Essenspreis auf 9,00 € festgesetzt. Finanzschwache Familien können auch weiterhin eine Kostenübernahme beim Träger der Jugendhilfe beantragen. In der Regel werden die Kosten vollständig übernommen.
Die Mehreinnahmen belaufen sich bei konstant gleichbleibenden Essenszahlen auf rund 12.500 €.
Gemeinderat beschließt Änderung der Satzung über die Benutzung der Grundschülerbetreuung sowie höhere Betreuungsgebühren ab 2026
Sukzessive ansteigend über die Jahrgangsstufen tritt ab dem Schuljahr 2026/2027 für alle Grundschulkinder und Kinder der SBBZ-Grundstufe der Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung in Kraft. Ab dem 01. August 2029 hat dann jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 diesen Anspruch.
Der Rechtsanspruch umfasst acht Zeitstunden pro Tag an allen fünf Werktagen, einschließlich Unterrichtszeit. Er schließt ebenso die Ferien mit ein, die Länder können maximal vier Wochen Schließzeit pro Jahr festlegen. Von dieser Möglichkeit wird auch das Land Baden-Württemberg Gebrauch machen.
Bereits seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 werden beide Asperger Grundschulen (Goetheschule und Friedrich-Hölderlin-Schule) als Ganztagsgrundschule in Wahlform betrieben. Das damals beschlossene und umgesetzte Stundenmodell der beiden Ganztagsgrundschulen beträgt vier Tage à sieben Stunden.
Die Stadt Asperg bietet entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats vom 21. Juli 2015 seit dem Schuljahr 2016/2017 darüber hinaus sowohl für Halbtagsschüler, wie auch für Ganztagsschüler bereits ein zusätzliches und ergänzendes städtisches Betreuungsangebot an.
Diese ergänzenden Betreuungsangebote erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen, sodass unterjährig der ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessiv geltende Rechtsanspruch in Asperg bereits vollumfänglich erfüllt wird.
Darüber hinaus wird aktuell auch bereits an acht Ferienwochen eine Ferienbetreuung angeboten. Um den Rechtsanspruch in den Ferien zu erfüllen, muss jedoch eine weitere Betreuungswoche angeboten werden. Dies soll künftig mit einer weiteren Betreuungswoche in den Pfingstferien geschehen, so die Beschlusslage aus der Sitzung des Gemeinderates.
Auch zeitlich deckt die bisherige Ferienbetreuung den Rechtsanspruch nicht komplett ab. Der Betreuungsumfang der Ferienbetreuung stellt sich aktuell wie folgt dar:
Um den Rechtsanspruch auf eine achtstündige Ferienbetreuung, ausgenommen vier Wochen Schließzeit, zu erfüllen, muss somit auch das Modul 2 montags bis donnerstags jeweils um eine halbe Stunde sowie freitags um zwei Stunden bis 15:30 Uhr verlängert werden.
Um Eltern die Wahlfreiheit auch weiterhin in vollem Umfang und ohne Einschränkung zu ermöglichen, wird das bisherige Modul 1 von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr aber nicht nur beibehalten, sondern die zusätzliche Betreuungswoche in den Pfingstferien auch auf dieses Modul übertragen. Auch diesem Vorschlag der Stadtverwaltung stimmte der Gemeinderat zu.
Entsprechend wurde die Satzung über die Benutzung der Grundschülerbetreuung der Stadt Asperg angepasst und tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Noch immer sind aber nicht alle Rahmenbedingen für den sukzessive ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten Rechtanspruch geklärt. Dies gilt beispielsweise für die Festlegung von Aufnahmekriterien. Die Stadtverwaltung geht daher davon aus, dass im Laufe des ersten Halbjahres erneut eine Änderung der Satzung über die Benutzung der Grundschulbetreuung erforderlich wird.
In Folge der Änderung der Satzung über die Benutzung der Grundschulbetreuung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs wurde auch die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Grundschulbetreuung an Asperger Schulen geändert. Sowohl im Regelwerk, wie auch bei der Gebührenfestsetzung.
In Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung hat sich auch die Haushaltsstrukturkommission dafür ausgesprochen, die Benutzungsgebühren neu festzusetzen, um eine höhere Kostendeckung zu erreichen. In seiner Sitzung am 29. Juli 2025 beauftragte der Gemeinderat die Stadtverwaltung einen entsprechenden Vorschlag auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Grundlage für die Berechnung waren die Ergebnisse des Haushaltsjahres 2024. Bei den Personalkosten wurden jedoch die Planzahlen für das Kalenderjahr 2026 zugrunde gelegt. Berücksichtigt wurden somit auch bereits die in Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch entstehenden zusätzlichen Personalkosten.
Bei Familien mit einem Kind schlug die Stadtverwaltung die errechnete Höchstgrenze und bisherige Praxis als künftigen Gebührensatz vor, insbesondere auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Gesamtkosten und dem Auftrag aus der Haushaltsstrukturkommission. Bei allen anderen Gebührentatbeständen die bisherige prozentuale Reduzierung im Vergleich zum Gebührentatbestand für Familien mit einem Kind.
Während bei der Ferienbetreuung der Gemeinderat diesem Vorschlag zum 01. Januar 2026 zustimmte, fand bei der Regelbetreuung ein abgestuftes Verfahren eine knappe Mehrheit von 9 zu 8 Stimmen.
Demnach sollen die Betreuungsgebühren für die Regelbetreuung ab dem 01. Januar 2026 pauschal in der Halbtags- wie auch in der Ganztagesbetreuung um 10 € erhöht werden, unabhängig davon, wie viele Kinder in einem Haushalt leben. In einem zweiten Schritt ab Oktober 2026 sollen dann die Gebühren entsprechend dem Vorschlag der Stadtverwaltung Anwendung finden.
Der Verpflegungsaufwand für die Teilnahme am Mittagessen wurde an die vorherige Beschlusslage zu den Mensen angepasst und beträgt ab dem 01. Januar 2026 dann auch in der Grundschülerbetreuung 4,50 €.
Stelzig-Kunstwerk verbleibt am Standort des ehemaligen Lehrschwimmbads
In seiner öffentlichen Sitzung am 25. März 2025 hat der Gemeinderat beschlossen, das Kunstwerk „Wassermann mit Raddampfer und Meerestieren“ im ehemaligen Lehrschwimmbad vor dem Abbruch zu sichern und an einen neuen Standort in das Asperger Freibad zu versetzen.
Ein Großteil der Abbrucharbeiten des Lehrschwimmbades konnten inzwischen durchgeführt werden. Verblieben ist eine freistehende Wand, auf welcher sich im unteren Drittel das Kunstwerk befindet.
Nach einer Begutachtung mit Architekten, Restauratoren und Statikern erwies sich die Versetzung der Wand als deutlich schwieriger, wie noch im März angenommen. Im Frühjahr wurden für den Transport des Kunstwerks rund 70.000 € veranschlagt. Diese Kosten stiegen aufgrund technischer Schwierigkeiten nun auf etwa das Doppelte an. Hinzu kommt, dass man in zahlreichen Fliesen, welche Teil des Kunstwerks sind, auf Hohlstellen gestoßen ist. Eine weitere Schwierigkeit sind zwei mittig in der Wand montierte vertikale Fallrohre, die im schlimmsten Falle beim Anheben der Wand Sollbruchstellen darstellen könnten. All dies konnte erst jetzt festgestellt werden, nachdem die noch freistehende Wand offengelegt wurde.
Einigkeit bestand im Gemeinderat folglich dahingehend, dass vom Transport des Kunstwerks Abstand genommen werden sollte. Entsprechend wurde der gefasste Beschluss vom 25. März 2025 aufgehoben.
Im weiteren Verlauf stimmten elf Räte für den Verbleib des Kunstwerks am jetzigen Standort, verbunden mit einer Aufwertung des Geländes.
Dritter Auslegung des Bebauungsplanes „Sporthalle im Überrück“ zugestimmt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 25. Juli 2023 wurde der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Sporthalle im Überrück“ gefasst. Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 24. April 2024 und redaktioneller Anpassung am 14. Mai 2024 wurde in der Sitzung am 14. Mai 2024 gebilligt.
Die Veröffentlichung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fanden daraufhin vom 24. Juni 2024 bis 24. Juli 2024 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 24. Juni 2024 bis 07. August 2024 statt. Bei der Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 17 Stellungnahmen ein. Hiervon waren zehn Stellungnahmen ohne Anregungen. Von Seiten der Öffentlichkeit ging keine Stellungnahme ein.
Diese Stellungnahmen wurden in der öffentlichen Sitzung am 22. Oktober 2024 behandelt und abgewogen sowie dem Entwurf des Bebauungsplans vom 09. Oktober 2024 zugestimmt und der Auslegungsbeschluss gefasst.
Die Auslegung für die Träger öffentlicher Belange und für die Öffentlichkeit fand dann erneut vom 07. November 2024 bis 09. Dezember 2024 statt. Hierbei gingen 19 Rückmeldungen von Trägern öffentlicher Belange und zwei Rückmeldungen von Privaten ein. Darüber hinaus wurden zehn Rückmeldungen bei der öffentlichen Informationsveranstaltung am 13. November 2024 dokumentiert.
In der öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2025 wurden daraufhin die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit aus der Auslegung geprüft und abgewogen und der aktualisierte Entwurf des Bebauungsplans sowie die örtlichen Bauvorschriften gebilligt. Nach erfolgter Bekanntmachung des Beschlusses zur erneuten eingeschränkten und verkürzten Beteiligung fand die Auslegung zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vom 03. Juli 2025 bis 18. Juli 2025 und für die Öffentlichkeit vom 03. Juli 2025 bis 22. Juli 2025 statt.
Hierbei gingen drei Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und keine Stellungsnahmen von Privat zu den Änderungen ein.
Der Gemeinderat hat diese Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung am 25. November 2025 abgewogen und den neuerlichen Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt.
Die eingereichten Stellungnahmen sowie die Änderungen in der Ausführungsplanung führen zu inhaltlichen und redaktionellen Änderungen des Planteils, Textteils und der Begründung des Bebauungsplans sowie dem dazugehörigen Umweltbericht.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Veröffentlichung sowie die erneute eingeschränkte und verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange über die Änderungen durchzuführen.
Neue Sporthalle wird „Keltenhalle“ heißen
Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung gingen bis Ende Oktober 104 Vorschläge zur Benennung der neuen Vierfeldsporthalle ein. Dabei wurde mit 14 Nennungen der Name „Keltenhalle“ mit großem Abstand am häufigsten vorgeschlagen.
Neben den einreichenden 14 Bürgern fand der Namensvorschlag „Keltenhalle“ auch in der Sitzung des Gemeinderates elf Befürworter, womit der Beschluss zur Benennung der Halle mehrheitlich gefallen war.
Stadt beantragt weitere Fördermöglichkeiten zum Neubau der Vierfeldsporthalle
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates beschloss der Gemeinderat auch, aus welchen Förderprogrammen die Stadt Zuschüsse für den Neubau der Vierfeldsporthalle nördlich des Friedrich-List-Gymnasiums beantragen wird.
Zum einen Fördermittel nach dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) und weiterhin Fördermittel nach dem Förderprogramm KfW 499 – Klimafreundliches Nichtwohngebäude.
Zwar ist das Förderprogramm SKS primär für die Sanierung von Sportstätten bestimmt, allerdings sind Ersatzneubauten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls förderfähig. Unter anderem dann, wenn, wie dies in Asperg der Fall ist, der Neubau wirtschaftlich sinnvoller ist, als die Sanierung der Rundsporthalle. Sobald diese Nachweise gegenüber dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erbracht sind, kann eine Förderung von bis zu 45% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch bis zu 8 Mio. € beantragt werden.
Weiterhin soll versucht werden, auch eine Förderung nach KfW 499 zu erreichen. Hierbei wird die klimafreundliche Errichtung von Nichtwohngebäuden gefördert. Über dieses Programm kann mit einem Förderrahmen von bis zu rund 225.000 € gerechnet werden.
Bereits zugesagt wurde eine Förderung über 600.000 € nach dem Förderprogramm „Kommunaler Sportstättenbau“. Ein entsprechender Förderbescheid liegt bereits vor.
Teil 1 des Stadtentwicklungskonzepts 2040 verabschiedet
2025 war für Stadtverwaltung und Gemeinderat in Sachen Stadtentwicklungsprozess ein sehr intensives Jahr. So fanden lange Abstimmungsprozesse und umfangreiche Bürgerbeteiligungen statt, die sich nun als Teil 1 des Stadtentwicklungskonzepts 2040 niedergeschrieben finden.
Hierbei ging es primär um die Sammlung von Ideen, Anregungen und konkreten Maßnahmen, die in der weiteren Stadtentwicklung berücksichtigt werden sollen. Schwerpunkt wird das Bahnhofsareal, die Bahnhofstraße sowie die neue Mitte sein.
Teil 2 des Stadtentwicklungskonzepts wird sich dann explizit mit der zeitlichen Priorisierung der Maßnahmen befassen. Zeitlich ist dieser Schritt für das Frühjahr 2026 geplant. Als vorbereitende Maßnahme wurde hierfür bereits ein Antrag auf Städtebauförderung für ein neues Sanierungsgebiet „Bahnhofstraße“ beim Land Baden-Württemberg gestellt.
Der Gemeinderat beschloss das Stadtentwicklungskonzept 2040, Teil 1 einstimmig.
Nur notwendigste Straßeninstandsetzung im Lehenfeld beschlossen
Keine Erschließung des Schanzackers, sondern eine rein instandhaltende Maßnahme der Straße Im Lehenfeld. Erkennbar ist, dass die Straße im Bereich der Firma PreZero in einem sehr schlechten Zustand ist. Dies wurde zuletzt auch bei einer Begehung des Geländes durch den Gemeinderat im Juli 2024 deutlich.
Baulich sieht das Ausführungskonzept vor, den vorhandenen Asphaltbelag abzufräsen, zu planieren, zu verdichten und in zwei Schichten wieder einen neuen Straßenbelag einzubauen. Zur Stabilisierung des Straßenrandes in Richtung Straßengraben wird zusätzlich eine Bodenverbesserung mit Grobschotter ausgeführt. Weiterhin werden in diesem Bereich Leerrohre für eine Glasfasernutzung sowie ein Kanalrohr zur Verbesserung der Grabenentwässerung verlegt. Im Anschluss wird eine Schutzplanke hergestellt um den Entwässerungsgraben zu schützen.
Der Gemeinderat sprach sich mit breiter Mehrheit für die absolute Mindestausführung der Straßeninstandsetzung aus. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant.
Beauftragt wurde die Firma Lutz Krieg aus Möglingen, die mit einem Angebotspreis von 213.935,83 € das wirtschaftlichste Angebot einreichte. Vorgesehen ist, dass die Arbeiten im März 2026 beginnen sollen.
Neues Gebührenmodell für die Nutzung des Keltensaals beschlossen
Gemäß einem Vorschlag der Haushaltsstrukturkommission und des Verwaltungsausschusses stimmte in seiner Sitzung am 25. November auch der Gemeinderat einer neuen Gebührenregelung für die Nutzung des Keltensaals am Marktplatz zu.
Für Veranstaltungen mit einer reinen Veranstaltungsdauer von bis zu vier Stunden sollen künftig 300 €, für eine Beanspruchung von über vier Stunden 500 € Gebühren erhoben werden. Bei der Veranstaltungsdauer ist der Auf- und Abbau sowie die Schlüsselübergabe nicht berücksichtigt.
Der Beschluss für die neue Gebührenregelung des Keltensaals fiel bei zwei Enthaltungen einstimmig. Die neue Gebührenordnung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Jahresabschluss 2024 der städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH bestätigt
Einstimmig stimmte der Gemeinderat auch dem Jahresabschluss der städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH für das Geschäftsjahr 2024 zu.
Er erteilte damit Bürgermeister Christian Eiberger den Auftrag, auch in der Gesellschafterversammlung dem Jahresabschluss zuzustimmen.
Der Jahresabschluss sieht eine Bilanzsumme von 4.461.590,42 € und einen Bilanzgewinn von 1.241.983,15 € (Gewinnvortrag 1.174.061,79 €, Jahresüberschuss 67.921,36 €) vor.
Ebenso wurden die Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2024 entlastet.
Wirtschaftsplan 2026 der städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH auf den Weg gebracht
Nach dem Gesellschaftervertrag zwischen der Stadt Asperg und der Städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH Asperg muss die GmbH entsprechend den anzuwendenden Vorschriften des Eigenbetriebsrechts für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan aufstellen und der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde legen.
Die Geschäftsführung hat daher rechtzeitig vor Beginn des Geschäftsjahres einen Entwurf des Wirtschaftsplans und des Finanzplans erstellt, der mit den Gesellschaftern zu beraten ist. Der Entwurf ist dabei vom Aufsichtsrat vorzuberaten, danach erfolgt die Festsetzung durch die Gesellschafterversammlung.
Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2026 wurde daher mit dem Gesellschafter besprochen und im Anschluss im Aufsichtsrat der Städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH Asperg am 03. November 2025 vorberaten. Einstimmig wurde dem Gemeinderat bzw. der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan 2026 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Die Stadt Asperg wird in der Gesellschafterversammlung durch den Bürgermeister vertreten. Der Bürgermeister soll die Abstimmung aber nur entsprechend den Beschlüssen des Gemeinderats vornehmen. Deshalb musste dem Wirtschaftsplan der Städtischen Bau- und Verwaltungs GmbH Asperg auch der Gemeinderat zustimmen, was einstimmig erfolgte.
Der Plan sieht auf der Erfolgsseite ein Plus in Höhe von 534.000 € vor. Im Vermögensplan wird mit 247.000 € gerechnet. 2026 werden dabei Kassenkredite bis zu einer maximalen Höhe von jeweils 100.000 € möglich sein.
Der Wirtschaftsplan soll in der nächsten Gesellschafterversammlung beschlossen werden.