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Aktuelles aus Asperg

Sportlerehrung 2024

Zur Würdigung von besonderen sportlichen Leistungen sollen im Rahmen einer Sportlerehrung auch 2024 wieder aktive Mitglieder eines Asperger Vereins, einer Asperger Sportgemeinschaft oder Einwohner Aspergs, die in außerörtlichen Vereinen sportlich tätig sind, geehrt werden.

Die Voraussetzungen, für welche Leistungen eine Ehrung erfolgt, können den Ehrungsrichtlinien der Stadt Asperg entnommen werden.

Auszüge aus den Ehrungsrichtlinien:

Verleihung der Sportmedaillen

§ 8
Verleihungsvoraussetzungen

1. Zur Würdigung von besonderen sportlichen Leistungen sämtlicher Sportarten wird an aktive Mitglieder eines Asperger Vereins, einer Asperger Sportgemeinschaft oder an Einwohner Aspergs die Sportmedaille in Gold, Silber oder Bronze und einer dazu gehörenden Urkunde verliehen.

2. Mit der Sportmedaille werden folgende Leistungen von Einzelkämpfern/kämpferinnen (Amateure) und von Amateurmannschaften geehrt:
a) Die Erringung einer Württembergischen Meisterschaft oder Aufstellung eines anerkannten württembergischen Rekords, die Erringung eines zweiten oder dritten Platzes bei einer Deutschen Meisterschaft sowie die mehr als dreimalige Berufung in die deutsche (A)-Nationalmannschaft mit der Sportmedaille in Bronze.
b) Die Erringung eines 1. Platzes bei einer Deutschen Meisterschaft oder Aufstellung eines anerkannten deutschen Rekords sowie die Belegung eines 4., 5. oder 6. Platzes bei einer Europa- oder Weltmeisterschaft mit der Sportmedaille in Silber.
c) Die Erringung eines 1., 2. oder 3. Platzes bei einer Europa- oder Weltmeisterschaft bzw. die Aufstellung eines anerkannten Europa- oder Weltrekords mit der Sportmedaille in Gold.
d) Bei dreifacher Wiederholung der unter Nr. 2a und Nr. 2b genannten Leistungen erfolgt die Verleihung der Sportmedaille in der nächst höheren Stufe.

3. Teilnehmer an Olympischen Spielen, die einen 1., 2. oder 3. Rang erreichen, erhalten die Sportmedaille in Gold. Bei Belegung des 4., 5. oder 6. Platzes wird die Sportmedaille in Silber verliehen. Sämtliche Olympia-Teilnehmer erhalten die Sportmedaille in Bronze.

4. Erringen Sportler im Laufe eines Jahres in verschiedenen Disziplinen oder Kategorien sportliche Erfolge, die die Voraussetzung für mehrere oder verschiedene Sportmedaillen erfüllen, so erhält der Sportler bei der Sportlerehrung für sämtliche Erfolge die höchstmögliche Medaille, die seinen Leistungen entspricht. Urkunden werden für die jeweiligen Einzelerfolge ausgestellt.

5. Über die Ehrung eines Trainers oder einer sonstigen um den Sport besonders verdienten Person wird von Fall zu Fall entschieden. Voraussetzung hierfür ist im Regelfall eine vorher erfolgte Ehrung bzw. Auszeichnung durch den entsprechenden Landesverband.

Verleihung von Ehrenurkunden für sportliche Erfolge

§ 10
Verleihungsvoraussetzungen

1. Sportler, die zum wiederholten Male das Deutsche Sportabzeichen abgelegt haben, erhalten eine Ehrenurkunde. Die Ehrenurkunde wird gewährt ab dem 25. Sportabzeichen und dann erneut ab allen weiteren 5 Sportabzeichen.

2. Außerdem werden Mannschaften mit einer Ehrenurkunde geehrt, die erstmals in die höchste Amateurklasse oder eine noch höhere Klasse ihrer Sportart aufgestiegen sind.

Meldung bis zum 31.08.2024

Aktive Sportler, die nach den Richtlinien der Stadt Asperg zu ehren sind, werden gebeten, den unten beigefügten Meldebogen ausgefüllt an das Bürgermeisteramt zurückzusenden.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 07141/269-210 oder per E-Mail unter hauptamt(@)asperg.de zur Verfügung.

Anmeldungen zur Sportlerehrung sollen bis spätestens 31.08.2024 mitgeteilt werden.

Kontakt

Anschrift Kontaktmöglichkeiten
Stadtverwaltung Asperg Tel.: 07141 269-0
Marktplatz 1 Fax: 07141 269-253
71679 Asperg E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr