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Auf dieser Seite erfahren Sie alle wichtigen Neuigkeiten aus Asperg.
Am 8. März wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt.
Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen. Er kann aber auch ohne Vordruck schriftlich bzw. durch persönliche Vorsprache gestellt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind hingegen nicht zulässig.
Bei der Beantragung sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) anzugeben; um die Angabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer wird gebeten.
Der Antrag kann bei der Stadt Asperg, Marktplatz 1, 71679 Asperg abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheine können bis zum Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden.
Sollten Sie glaubhaft versichern können, den beantragten Wahlschein nicht erhalten zu haben, kann dieser am Samstag, 7. März 2026, von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr noch ersetzt werden.
Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragen möchte, benötigt zwingend eine Vollmacht.
Auch online kann ein Wahlschein wieder beantragt werden. Bitte nutzen Sie hierfür den folgenden Link:
Für Fragen steht Ihnen auch unser Wahlamt unter der Telefonnummer 07141/269-240 zur Verfügung.